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"UltraHD Premium" Logo definiert HDR-Fernsehen

Im bisherigen UltraHD-Standard war eine HDR-Bildausgabe nur optional, aber nicht verpflichtend festgeschrieben. Da dieses Jahr vermehrt TV-Geräte mit HDR-Bildausgabe herauskommen und sich deren Hersteller eine Abgrenzung von den "normalen" UltraHD-Geräten gewünscht haben, bringt die UHD Alliance nunmehr ein Logo samt Spezifikationen für diesen Zweck heraus: In Zukunft wird das "UltraHD Premium" Logo auf Geräten, Medien und Diensten angebracht werden können, welche für eine (spezifikationsgerechte) HDR-Bildausgabe gedacht sind.

UltraHD-Logo
UltraHD-Logo
UltraHD-Premium-Logo
UltraHD-Premium-Logo

Die zwei Unterschied zum normalen "UltraHD" sind dabei die Fähigkeit zu 10 Bit Farbtiefe gemäß der BT.2020-Spezifikation sowie die (darauf basierende) Fähigkeit zur HDR-Bildausgabe. Zu diesem Punkt führen zwei Wege, welche den unterschiedlichen technischen Ansätzen der TV-Hersteller Rechnung tragen. Das UltraHD-Premium-Logo gibt es somit entweder für 1000 cd/m² maximale Helligkeit samt weniger als 0.05 cd/m² Schwarzwert oder alternativ für 540 cd/m² maximale Helligkeit samt weniger als 0.0005 cd/m² Schwarzwert.

Mindestanforderungen für ... UltraHD UltraHD Premium
Auflösung 3840x2160 3840x2160
Farbtiefe 8 Bit 10 Bit
HDR-Fähigkeit nein ja