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 <title>3DCenter.org - 3D-Grafikkarten-Benchmarking, Downloads, News &amp; Reviews</title>
 <link>http://www.3dcenter.org/frontpage</link>
 <description>3DCenter ist die größte deutschsprachige Grafikkarten-Webseite. Schwerpunkte sind die Berichterstattung über Grafikkarten und andere Hardware für den Gamer, sowie das Thema Benchmarking und Hintergründe zu 3D-Effekten und -Features.</description>
 <language>de</language>
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 <title>News des 4. Juli 2008</title>
 <link>http://www.3dcenter.org/news/2008-07-04</link>
 <description>&lt;p&gt;Bei der &lt;a href=&quot;http://www.computerbase.de/artikel/software/2008/bericht_32_bit_64_bit_xp_sp3_vista/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;ComputerBase&lt;/a&gt; hat man sich angesehen, wie sich unter Windows XP und Vista die &lt;strong&gt;32-Bit- und 64-Bit-Versionen&lt;/strong&gt; dieser Betriebssysteme schlagen, bezogen natürlich auf die Grafikperformance unter Spielen. Dabei ergab sich erst einmal mit einer einzelne Grafikkarte ein ziemlicher Gleichstand zwischen allen Betriebssystem-Versionen, sowohl im Vergleich 32 vs. 64 Bit als auch bei Windows XP gegen Windows Vista. Tendenziell liegt zwar weiterhin die 32-Bit-Version von Windows XP vorn, allerdings rangieren die Unterschiede inzwischen nur noch im Bereich von bestenfalls drei Prozent, sind also kaum noch wesentlich. Hier scheint die Treiber-Arbeit von ATI und nVidia Früchte getragen zu haben, denn zum Start von Windows Vista lag das neue Betriebssystem teilweise deutlich zurück.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Interessanter wird der Vergleich dann aber bei SLI- oder CrossFire-Lösungen, hier ergeben sich teilweise erhebliche Differenzen - zumindest bei ATI. Denn dort liegt Windows Vista regelmäßig um 10 bis 20 Prozent vorn, so daß das neue Betriebssystem für Systeme mit CrossFire (oder DualChip-Grafikkarten) sicherlich die sinnvollere Wahl darstellt. Bei nVidia gibt es in dieser Frage hingegen wiederum keinen eindeutigen Sieger, denn trotz bis zu 5 Prozent Differenz zwischen den einzelnen Betriebssystem-Versionen liegt jedesmal eine andere vorn. Allerdings ergibt sich im Quervergleich von ATI CrossFire gegen nVidia SLI auch, daß der Vorteil von Windows Vista bei ATIs CrossFire eigentlich nicht dem neuen Betriebssystem geschuldet ist, sondern andere Ursachen haben dürfte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Denn während nVidias SLI Performance-Zuwächse vom im Schnitt 60 Prozent herausarbeitet, liegt dieser Wert bei ATIs CrossFire unter Windows XP nur bei runden 25 Prozent, unter Windows Vista sind es runde 40 bis 45 Prozent. Neben der Erkenntnis, daß ATIs CrossFire selbst im Bestfall damit immer noch deutlich ineffektiver ist als nVidias SLI, deuten diese Werte im Vergleich von Windows XP gegen Vista darauf hin, daß das ATI-Treiberteam schlicht und ergreifend Windows XP bei den CrossFire-Optimierungen zuletzt hintenangestellt und nur noch für Windows Vista gearbeitet hat. Sollte ATI zudem zukünftig bei der CrossFire-Effizienz zur SLI-Effizienz aufschließen können, ist zu erwarten, daß dies mehrheitlich auch nur unter Windows Vista passiert und der Treiber für Windows XP diesbezüglich kaum noch optimiert werden wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gestern schon verlinkt, aber noch nicht gewürdigt wurde ein Urteil des Amtsgerichts Wiesloch, wonach eine &lt;strong&gt;Bank für Phising-Angriffe haftet&lt;/strong&gt;, sofern das Phising-Opfer &quot;durchschnittliche Sorgfaltsanforderungen&quot; hat walten lassen. Wie der &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,563606,00.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Spiegel&lt;/a&gt; sowie &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/security/Bank-haftet-fuer-Schaeden-durch-Phishing-Attacke--/news/meldung/110456&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Heise&lt;/a&gt; berichten, waren die Anforderungen des Gerichts dabei deutlich niedriger als bei einem &lt;a href=&quot;/news/2008-01-09&quot;&gt;ähnlichen Urteil zum Jahresbeginn&lt;/a&gt;: Dem Amtsgerichts Wiesloch reichte eine installierte Antiviren-Software aus, mit der Frage nach aktuellen Updates für diese sowie weiterer Sicherheitsmaßnahmen hat man sich nicht mehr beschäftigt. Dies mag sicherheitstechnisch natürlich unklug sein, kommt aber dennoch dem nahe, was man als &quot;durchschnittliche Sorgfaltsanforderungen&quot; betrachten kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Denn letztlich hat das Gericht es als Aufgabe der Bank angesehen, für die Sicherheit einer von ihr erst ermöglichten Transaktion zu sorgen. Dies mag auf den ersten Blick einem zu laxen Umgang mit der Computersicherheit beim Bankkunden Vorschub leisten - beim zweiten Blick wird aber klar, daß in diesem Fall, wo letztlich immer die Bank haftet, sich eben die Bank in Sicherheitsfragen mehr ins Zeug legen muß und nicht einfach alle Verantwortung dafür auf ihre Kunden abwälzen kann. Das Umlegen der Verantwortung auf die Bank wird diese also letztlich dazu zwingen, zum einen den eigenen Kunden ein gewisses (aber auch genau definiertes) Mindestmaß an Sicherheit abzuverlangen und zum anderen die eigenen Sicherheitsanstrengungen nochmals zu verstärken.&lt;/p&gt;
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 <pubDate>Sat, 05 Jul 2008 14:56:48 +0200</pubDate>
 <dc:creator>Leonidas</dc:creator>
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 <title>News des 3. Juli 2008</title>
 <link>http://www.3dcenter.org/news/2008-07-03</link>
 <description>&lt;p&gt;Gemäß der &lt;a href=&quot;http://www.digitimes.com/news/a20080702PD213.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;DigiTimes&lt;/a&gt; soll &lt;strong&gt;ATI&lt;/strong&gt;s RV770-basierende DualChip-Lösung &lt;strong&gt;Radeon HD 4870 X2&lt;/strong&gt; im August antreten, die Karte ist derzeit im frühen Sample-Status. Frühere Informationen deuten bei dieser Karte auf Taktraten in der Nähe der SingleChip-Lösung Radeon HD 4870 hin, was für die Radeon HD 4870 X2 eine Performance in Richtung eines CrossFire-Gespanns aus zwei Radeon HD 4870 Karten ergeben würde. Damit sollte sich die Radeon HD 4870 X2 von der Performance her klar vor die GeForce GTX 280 setzen. Noch interessanter wird die Karte aber, wenn man den derzeit gehandelten Listenpreis von 499 Dollar auf europäische Verhältnisse umrechnet und dabei inklusive Mehrwertsteuer auf runde 400 Euro kommt. &lt;em&gt;Sollte&lt;/em&gt; ATI die Radeon HD 4870 X2 tatsächlich in dieser Form ausliefern, würde dies nVidia sowohl bei der Performance als auch beim Preis vor erhebliche Probleme stellen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Offenbar in Vorgriff darauf wird &lt;strong&gt;nVidia&lt;/strong&gt; laut einer Meldung von &lt;a href=&quot;http://ht4u.net/news/2102_nvidia_senkt_preise_-_geforce_gtx_karten_fast_100_dollar_guenstiger/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;HT4U&lt;/a&gt; die Preise der GeForce GTX 260/280 Grafikkarten kräftig senken. So gibt nVidia den Grafikkartenherstellern einen weiteren Rabatt von 30 Dollar bei der GeForce GTX 260, was deren Preis in die Nähe der Radeon HD 4870 rücken sollte. Bei der GeForce GTX 280 liegt der zusätzliche Rabatt sogar bei 90 Dollar, was die Karte dann in Richtung 350 Euro und womöglich niedriger herunterdrücken dürfte. Natürlich muß man noch abwarten, wieviel von diesem Rabatt dann beim Endkunden ankommt (oder womöglich schon in den aktuellen Preisen enthalten ist), bei einem hohen Rabatt für den Endkunden würden aber auch die GeForce GTX 260/280 Karten wieder recht interessant werden. Etwas ungünstig wäre die Situation aber natürlich für Früheinsteiger bei der GeForce GTX 280, da diese Karte dann innerhalb kürzester Zeit fast 200 Euro an Wert verloren hätte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wie u.a. &lt;a href=&quot;http://www.golem.de/0807/60811.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Golem&lt;/a&gt; berichten, hat &lt;strong&gt;nVidia&lt;/strong&gt; offenbar Probleme mit einigen Notebook-Grafikchips, welche aufgrund von Wärmeproblemen zu erhöhten Ausfallraten führen. nVidia will derzeit jedoch nicht verlautbaren, um welche Grafikchips es sich genau handelt - es wurde nur bekanntgegeben, daß es sich um eine ältere Grafikchip-Serie dreht. Dies deutet darauf hin, daß es sich noch um im Markt befindliche Grafikchips handelt, deren weiteren Absatz nVidia ergo mit dieser Nichtinformationspolitik schützen will. Alles weitere ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt pure Spekulation. nVidia setzt jedoch für Reparaturaufwendungen in diesem Fall 150 bis 200 Millionen Dollar an, somit ist dies sicherlich kein kleines Problem mehr.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zukünftig will man solcherart Fällen im übrigen durch eine engere Zusammenarbeit mit den Notebook-Herstellern vorbeugen - was auch dringend angeraten scheint, denn viele Notebook-Designs mit Mainstream- oder Performance-Grafiklösungen sind nicht wirklich gut auf einen dauerhaften Einsatz dieser Grafiklösungen ausgelegt, insbesondere unter härteren Bedingungen wie hochsommerlichen Temperaturen. Das hier nicht noch viel mehr Notebooks mit solcherart Grafiklösungen kapitulieren, hängt schlicht damit zusammen, daß diese dann doch nur von einem Bruchteil der Käufer wirklich auch zum Spielen genutzt werden. In der Zukunft wird dieser Anteil aber ansteigen - und damit die Anforderungen an die Notebook-Hersteller, nicht nur eine knallige Grafiklösung zu integrieren, sondern diese auch so gut zu kühlen, daß selbst ein Dauereinsatz nicht zum vorzeitigen Ableben des Geräts führt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Laut einem Test von &lt;a href=&quot;http://www.tomshardware.com/reviews/ssd-hdd-battery,1955.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Tom&#039;s Hardware&lt;/a&gt; ist es mit der Idee, daß Flashspeicher-Festplatten (Solid State Disks) die Batterielaufzeit eines Notebooks oder Laptops erhöhen, in der Praxis offenbar nicht weit her. So zeigte eine Messung verschiedener Flashspeicher-Festplatten gegenüber einer herkömmlichen Festplatte unter dem MobileMark07, daß die Batterielaufzeit der Solid State Disks allerhöchstens auf dem gleichen Niveau zur herkömmlichen Festplatte liegt. Theoretisch erklärt wird dies damit, daß die SSDs nur zwei Power States haben: An oder Aus. Herkömmliche Festplatten erreichen ihr (zumeist höheres) Power-Maximum dagegen anscheinend recht selten und verbrauchen im normalen Betrieb oftmals nur irgendetwas zwischen Idle und Maximum.&lt;/p&gt;
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 <pubDate>Fri, 04 Jul 2008 15:19:14 +0200</pubDate>
 <dc:creator>Leonidas</dc:creator>
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 <title>News des 2. Juli 2008</title>
 <link>http://www.3dcenter.org/news/2008-07-02</link>
 <description>&lt;p&gt;Wie &lt;a href=&quot;http://winfuture.de/news,40535.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;WinFuture&lt;/a&gt; vermelden, hat &lt;strong&gt;Intel&lt;/strong&gt; die Softwareentwickler aufgefordert, für zukünftige Software die &quot;&lt;em&gt;Verwendung von Dutzenden, Hunderten oder gar Tausenden Cores zu berücksichtigen&lt;/em&gt;&quot;. Hier spielt natürlich mit hinein, daß AMD wie auch Intel beim jetzigen Software- wie Hardwareansatz eine natürliche Grenze bei 16 Prozessorkernen sehen, darüber wird sich aufgrund des immer höher werdenden Verwaltungsaufwandes bei herkömmlicher Software kein Performance-Vorteil mehr einstellen. Für die Zeit danach plant man mit echten ManyCore-Prozessoren, wo es also nicht einfach mit 32 Prozessorkernen weitergeht, sondern dann gleich ein großer Sprung in der Anzahl der Prozessorkerne ansteht &lt;em&gt;(siehe Intels Designstudie &quot;Polaris&quot; mit 80 Kernen)&lt;/em&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Problematisch für diese Prozessoren bleibt allerdings weiterhin der Software-Part: Solcherart Prozessoren benötigen Software, welche schon auf kleinster Ebene multi-threaded geschrieben ist, die aktuell üblichen DualCore- und QuadCore-Optimierungen (welche sich meist nur auf das Aufteilen der Gesamtaufgabe in mehrere größere Teilaufgaben beschränken) helfen hier kaum noch weiter. Allerdings - und dies erscheint als das größere Problem - werden ManyCore-Prozessoren wohl auch Betriebssysteme benötigen, welche die Software für diese Prozessoren entsprechend unterstützt, aller Wahrscheinlichkeit nach ist es mit rein anders geschriebener Software nicht getan.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Und hier beginnen dann die richtigen Probleme: Welcher Softwareentwickler schreibt jetzt schon Code für noch nicht existierende ManyCore-Prozessoren, welcher dann erst auf entsprechenden Betriebssystemen, welche ebenfalls noch lange nicht existieren, richtig gut läuft?! Intel rennt hier durchaus in ein klassisches Henne-Ei-Prinzip - die Appelle an die Softwareentwickler sind somit zwar verständlich, werden aber nicht viel bringen. Lösen läßt sich diese Problematik wohl nur mit Zeit - viel Zeit, in welcher die Softwareentwickler ausgehend von einer breiten Basis an laufenden 8- und 16-Core-Systemen langfristig von den bisher üblichen DualCore- und QuadCore-Optimierungen auf ManyCore-Optimierungen umschwenken und damit &lt;em&gt;danach&lt;/em&gt; diese Prozessoren überhaupt erst möglich machen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gemäß dem &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-fuer-heimliche-Online-Durchsuchungen-in-Bayern--/meldung/110332&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Heise Newsticker&lt;/a&gt; soll nunmehr schon &lt;strong&gt;ab dem 1. August in Bayern online durchsucht&lt;/strong&gt; werden können, ein entsprechendes Gesetz biegt gerade auf die Zielgerade und ist aufgrund der eindeutigen Mehrheitsverhältnisse im Freistaat kaum noch zu verhindern. Der letzte Ausweg liegt damit wieder einmal in einer Verfassungsklage, welche allerdings auch ihre Zeit benötigen wird. Dabei dürfte eine solche Verfassungsklage einige Aussichten auf Erfolg haben, gibt sich der bayrische Gesetzgeber doch deutlich mehr Spielraum bei der Online-Durchsuchung als zum Anfang des Jahres vom Bundesverfassungsgericht eigentlich &lt;a href=&quot;/artikel/das-verfassungsgericht-zur-online-durchsuchung&quot;&gt;ziemlich eindeutig definiert&lt;/a&gt; wurde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;So belaufen sich die Ausnahmen, wo eine Online-Durchsuchung zulässig ist, grob gesagt auf konkrete Vorbereitung oder/und Ausführung von Totschlag, Mord, Geiselnahme, Terrorismus sowie ähnlicher Taten, welche den Bestand des Staates gefährden. Dies wurde auch größtenteils sehr exakt vom Verfassungsgericht ausgeführt, so daß etwas unklar ist, wieso der Freistaat Bayern dies nun reichlich umdeutet und erweitert: So spricht man in Bayern auch von der &quot;Sicherheit des Staates&quot;, was ein extrem dehnbarer Begriff ist, der leider auch in der Praxis entsprechend gedehnt &lt;em&gt;wird&lt;/em&gt;. Die Formulierung des Verfassungsgerichts vom &quot;Bestand des Staates&quot; ist da schon deutlich klarer, weil dies eine außerordentliche Schwere eines Angriffs voraussetzt - was beim Sicherheits-Begriff nicht der Fall ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Desweiteren geht man in Bayern auch nicht schon bei einer unmittelbaren Gefahr heran, wie dieserart vom Verfassungsgericht gefordert, sondern auch schon bei einer &quot;künftigen Gefahr&quot;. Auch dies ist wieder eine extrem dehnbare Formulierung, vor allem da es sich bei einer solchen Einschätzung immer um eine Ansichtssache handelt, die nicht auf beweisfesten Fakten basieren muß. Das ganze wurde sogar in dieser Form direkt so formuliert: Es reicht in Bayern nunmehr eine begründete Annahme aus, jemand würde eine schwerwiegende Straftat begehen &lt;em&gt;(wobei die Begründung wie gesagt eine Einschätzung der zuständigen Beamten ist und keinesfalls gerichtsfest sein muß)&lt;/em&gt;. Das weitet die Online-Durchsuchung in jedem Fall deutlich weiter aus als die vielzitierten 10 Fälle pro Jahr, vor allem aber wird die Online-Durchsuchung damit zu einem normalen Ermittlungsparagraphen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Dies ändert dann aber auch das Verhältnis der Bürger zu dieser Maßnahme: Während man nach dem Verfassungsgerichtsurteil noch von einer echten Ausnahme sprechen konnte, welche nur greift, wenn wirklich Not am Mann ist, will Bayern die Online-Durchsuchung nunmehr zum normalen Ermittlungsinstrument machen, wenn auch (noch) nicht quer durch den gesamten Straftatenkatalog. Nichtsdestotrotz höhlt dies das eigentlich deklarierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gleich erst einmal grundlegend aus - mit Vater Staat als größter Bedrohung für dieses Grundrecht. Und da es leider keine Gewähr dafür gibt, nicht &lt;a href=&quot;/news/2007-08-22&quot;&gt;völlig unschuldig als Terrorist verdächtigt&lt;/a&gt; zu werden, kommt der Frage nach dem Schutz vor der Online-Durchsuchung dann doch wieder eine größere Bedeutung zu.&lt;/p&gt;
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 <pubDate>Thu, 03 Jul 2008 13:56:04 +0200</pubDate>
 <dc:creator>Leonidas</dc:creator>
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