Im bisherigen UltraHD-Standard war eine HDR-Bildausgabe nur optional, aber nicht verpflichtend festgeschrieben. Da dieses Jahr vermehrt TV-Geräte mit HDR-Bildausgabe herauskommen und sich deren Hersteller eine Abgrenzung von den "normalen" UltraHD-Geräten gewünscht haben, bringt die UHD Alliance nunmehr ein Logo samt Spezifikationen für diesen Zweck heraus: In Zukunft wird das "UltraHD Premium" Logo auf Geräten, Medien und Diensten angebracht werden können, welche für eine (spezifikationsgerechte) HDR-Bildausgabe gedacht sind.
Die zwei Unterschied zum normalen "UltraHD" [3] sind dabei die Fähigkeit zu 10 Bit Farbtiefe gemäß der BT.2020-Spezifikation [4] sowie die (darauf basierende) Fähigkeit zur HDR-Bildausgabe. Zu diesem Punkt führen zwei Wege, welche den unterschiedlichen technischen Ansätzen der TV-Hersteller Rechnung tragen. Das UltraHD-Premium-Logo gibt es somit entweder für 1000 cd/m² maximale Helligkeit samt weniger als 0.05 cd/m² Schwarzwert oder alternativ für 540 cd/m² maximale Helligkeit samt weniger als 0.0005 cd/m² Schwarzwert.
Mindestanforderungen für ... | UltraHD | UltraHD Premium |
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Auflösung | 3840x2160 | 3840x2160 |
Farbtiefe | 8 Bit | 10 Bit |
HDR-Fähigkeit | nein | ja |
Verweise:
[1] http://www.3dcenter.org/abbildung/ultrahd-logo
[2] http://www.3dcenter.org/abbildung/ultrahd-premium-logo
[3] http://www.3dcenter.org/news/ultrahd-nun-mit-eigenem-logo
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/ITU-R-Empfehlung_BT.2020