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Hardware- und Nachrichten-Links des 23. Juni 2017

Die korrekte Übersetzung der kürzlichen MSI-Aussagen zum Stromverbrauch der Radeon RX Vega wird etwas angezweifelt – primär von der ComputerBase, welche hierbei mittels "verbraucht so viel wie nötig" eine viel defensivere Aussage herauslesen wollen. Dem stehen zwei weitere Übersetzungen in unserem Forum (durch einen Muttersprachler) sowie beim Planet 3DNow! entgegen, welche prinzipiell der ursprünglichen Übersetzung entsprechen und sinngemäß dann doch wieder das Erstaunen des MSI-Managers über den augenscheinlich nicht geringfügigen Stromverbrauch der Radeon RX Vega wiedergeben. Dies muß man allerdings kaum als Negativwertung ansehen, schließlich soll es dafür auch eine entsprechende Performance geben. In diesem Sinne ist dies eher denn eine gute Aussage – AMD hätte den hohen Stromverbrauch sicherlich nicht in Kauf genommen, wenn es sich nicht lohnt, wenn man damit nicht jene extra Prozentpunkte an Performance oben drauf legen kann, welche am Ende wirklich etwas ausmachen. Und ganz die Energieeffizienz von nVidia ist auch nicht unbedingt zu erwarten, dafür hatte nVidia mit den Maxwell- und Pascal-Generationen zu gut vorgelegt. Wenn das Topmodell von Radeon RX Vega am Ende die Performance der GeForce GTX 1080 Ti erreicht und dafür einiges mehr an Strom zieht, wäre dies ein sowohl erwartbares als auch (vernünftige Preispunkte vorausgesetzt) durchaus gangbares Ergebnis.

Laut der PC Games Hardware bietet Sapphire derzeit in Indien eine Mining-Version der Radeon RX 470 an – wie hierbei üblich kommt die "Sapphire Radeon RX 470 4GD5 Mining" ohne Display-Ausgänge daher und ist damit nicht wirklich als Grafik-Beschleuniger verwendbar (allerhöchstes unter CrossFire). Die Preislage ist mit umgerechnet 353 Euro nominell ziemlich hoch, dies könnte allerdings auch dem Vorbesteller-Status geschuldet sein. Davon abgesehen sind derzeit weltweit sowieso keine Polaris-10-basierten Grafikkarten (neuwertig) erwerbbar, diese 353 Euro so gesehen aus Miner-Sicht vielleicht sogar "günstig". Jene Mining-Karte soll auch nach Deutschland kommen, wird dort aber nur über Distributoren und nicht den Einzelhandel vertrieben – somit umgeht man die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren und bietet nur noch eine Garantiezeit von einem Jahr an. Die Verwendung ausgerechnet der Radeon RX 470 als Mining-Hardware mag vielleicht etwas überraschen, wurde jedoch kürzlich bereits so genannt und ist wohl schlicht dem Umstand geschuldet, das AMD mit dieser kleinsten Polaris-10-Ausführung die geringsten Probleme hat, entsprechende Chips für die Verwendung bei Produkten mit nur einem Jahr Garantie zur Verfügung zu stellen. Gut möglich, das AMD hierbei teilweise auch Polaris-10-Grafikchips zu Geld macht, welche die Prüfung für den Gaming-Einsatz knapp nicht bestanden haben und somit normalerweise auf der Halde gelandet wären. Da der geneigte Miner sowieso in viel kürzeren Zeitabständen (als einem Jahr) denken muß, stört dies wohl nicht wirklich – bei den Mining-Grafikkarten von nVidia soll die Garantiezeit sogar nur drei Monate betragen.

Eine mittlere Diskussion ist derzeit zur Energieeffizienz der neuen HEDT-Prozessoren ausgebrochen – wo Intel mit Skylake-X eher keine ersten Preise mehr gewinnt und AMD bezogen auf das bisher mit Ryzen 7 & Epyc erreichte augenscheinlich sogar immer besser herauskommt, je mehr CPU-Kerne gleichzeitig am werkeln sind. Dies stellt in jedem Fall die Umkehrung der bisherigen Verhältnisse statt – AMD ist plötzlich energieeffizienter – und für manchen Intel-Fan ist plötzlich der Stromverbrauch kein relevantes Unterscheidungskriterium mehr. Dabei stimmt durchaus die Aussage, das im HEDT-Segment und bei echten Vielkern-Prozessoren man in dieser Frage nicht ganz so kritisch sein darf, Stromverbrauchswerte auch über 150 Watt (bei entsprechender Kern-Anzahl) einfach "normal" sind. Interessant ist aber durchaus, das diese Aussage ausgerechnet jetzt entdeckt wird, wenn AMD bei der Energieeffizienz mal plötzlich vor Intel liegt. Dabei dürften die größten Unterschiede sowieso erst im Server-Segment herauskommen, bezüglich der im Consumer-Markt erhältlichen Prozessoren dürften auch AMDs kommende Threadripper-Prozessoren beim Stromverbrauch keine Leisetreter werden – dies zeigen die bei Epyc veranschlagten TDPs von bis zu 170 Watt für unterhalb von 3 GHz taktende 16-Kerner schon ziemlich deutlich an.

Im Interview mit Golem hat Sony einer "evolutionären" Entwicklung bei Spielekonsolen (zumindest für sein Unternehmen) eine klare Absage erteilt – die Playstation 4 Pro ist damit die Ausnahme von der Regel, danach wird es laut Sony eine regelrecht neue "Playstation 5" (mit wiederum "revolutionärem" Ansatz) geben. Dies kommt allerdings nicht unerwartet, denn trotz gewisser Analysten-Phantasien in die Richtung einer "evolutionären" Spielekonsolen-Entwicklung mit schlimmstenfalls jährlich neuen Modellen besteht das Prinzip "Spielekonsole" nun einmal primär aus einer eindeutigen Hardware-Plattform, welche auch für einen gewissen mittelfristigen Zeitraum ohne jede Kompromisse eingehalten wird. Nur dieser Ansatz ermöglicht eine ausreichende Planungssicherheit für die Spieleentwickler, um sich in die Hardware einer bestimmten Spielkonsole genauer einzuarbeiten und aus jener die Konsolen-typisch bessere Performance als auf vergleichbarer PC-Hardware herauszuholen. Mit jährlich neuen Konsolen-Varianten würde genau dieser Vorteil verlorengehen, die Konsolen würden dann zu einem spezialisierten PC-Produkt werden – was mit der Zeit sicherlich die Alleinstellungsmerkmale der Konsole aufweicht und damit deren gesamtes Marktkonzept in Frage stellt.

Was dagegen durchaus angedacht werden könnte, wären (etwas) kürzere Zeiträume zwischen den Spielekonsolen-Generation. Hier hat sich bisher ein Zyklus von 6-7 Jahren etabliert – was aber vor allem dem erheblichen Entwicklungsaufwand früherer Konsolen-Generationen geschuldet war, welche allesamt auf extra entwickelter Spezial-Hardware basierten. Schon mit Xbox One und Playstation 4 sind die Konsole-Hersteller allerdings dazu übergegangen, nur maßvoll angepasste PC-Technik (aus AMDs Baukasten-System) zu verwenden – mit deren 4K-Abwandlungen Xbox One X und Playstation 4 Pro wurde dieses neue Prinzip fortgesetzt und dürfte ziemlich sicher auch in Zukunft Verwendung finden. Damit sind neue Konsolen-Generation mit deutlich geringerem Entwicklungsaufwand und damit geringerer benötigter Vorlaufzeit planbar – was man durchaus zugunsten (etwas) kürzerer Konsolen-Zyklen von 4-5 Jahren (anstatt bisher 6-7 Jahren) nutzen könnte. Die aktuelle Konsolen-Generation dürfte allerdings kaum vor dem Jahr 2019 (wiederum 6 Jahre später) abgelöst werden, dazu tragen die beiden 4K-Abwandlungen als klassische "Midlife-Kicker" und der Fakt, das die 7nm-Chipfertigung kaum vor diesem Zeitpunkt für eine günstige Massenfertigung spruchreif sein dürfte, maßgeblich bei. Da als Lieferant der Konsolen-SoCs faktisch wiederum nur AMD in Frage kommt, muß man hierbei auf deren Fertigungspartner GlobalFoundries warten – welcher wie bekannt die 10nm-Fertigung ausläßt und damit erst im Jahr 2019 mit der 7nm-Fertigung etwas neues bieten wird.

Golem und Heise notieren interessante Punkte zur gerichtlich zurückgewiesenen Vorratsdatenspeicherung. So haben im Gegensatz zur Annahme der gestrigen Meldung einige Zugangsanbieter (genannt wurden Vodafone und Telefonica/O2) bereits die Technik für die Vorratsdatenspeicherung bereitgestellt und können jene somit zum 1. Juli 2017 in Betrieb nehmen. Beide genannten Zugangsanbieter machen sich an dieser Stelle zusätzlich unbeliebt mit der Aussage, diese Inbetriebnahme nun auch fristgerecht starten zu wollen – und nicht im Sinne der eigenen Kunden eine (sicher zu gewinnende) Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung einreichen zu wollen. Wie dies bei anderen Zugangsanbietern aussieht, kann man mittels eines Musterschreibens in Erfahrung bringen – je mehr Druck diesbezüglich die Zugangsanbieter erreicht, um so eher dürfte dort ein Umdenken zugunsten der eigenen Kunden einsetzen. Zudem besteht eine gewisse Chance, das die Bundesnetzagentur in einer derzeit anlaufenen Prüfung das Gesetzeswerk nunmehr generell als ungültig erklärt. Sofern dies nicht passiert, bleibt jedem Nutzer der Klageweg offen, welcher mit Verweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster wie gesagt ausgesprochen erfolgsversprechend ist.