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Hardware- und Nachrichten-Links des 27. April 2021

Noch vor der kürzlichen Meldung über die Einstellung von AMDs "Warhol" Zen-3-Refresh haben RedGamingTech ein weiteres YouTube-Video mit Leaks & Spekulationen zur Mehrperformance von Warhol und Zen 4 veröffentlicht. Danach soll Warhol zwischen 4 und 12% mehr IPC bieten – was somit noch zuzüglich etwaiger Taktraten-Verbesserungen zu rechnen wäre. Die Zahl selber erscheint nicht als falsch (betrachtend als insgesamter Performance-Gewinn), aber dass AMD aus einer klaren Zwischen-Generation einen beachtbaren IPC-Gewinn herausholt, ist hingegen nicht besonders wahrscheinlich. Dies war nicht einmal bei Pinnacle Ridge (Zen+) der Fall, da kam die (in ähnlicher Höhe liegende) Mehrperformance über höhere Taktraten, besseren Speicher und nur geringfügig von einer höheren IPC. Denkbar, dass hierbei der Bewertungsmaßstab vertauscht wurden und sich die 4-12% auf den insgesamten Performance-Gewinn durch Warhol beziehen – was für eine Refresh-Generation ohne substantielle Architekturverbesserungen auch schon ziemlich vernünftig wäre. Über allen Aussagen zu Warhol hängt natürlich das Damoklesschwert der möglichen Warhol-Einstellung.

Codename Verkaufsname IPC Anwend.-Perf. Release
Zen Summit Ridge Ryzen 1000 - - 2. März 2017
Zen+ Pinnacle Ridge Ryzen 2000 +3%  (vs Z1) +10,8%  (vs Z1) 19. April 2018
Zen 2 Matisse Ryzen 3000 +14%  (vs Z+) +21,4%  (vs Z+) 7. Juli 2019
Zen 3 Vermeer Ryzen 5000 +14%  (vs Z2) +21,6%  (vs Z2) 5. November 2020
Zen 3+ Warhol Ryzen 6000 (?) ? angebl. +4-12%  (vs Z3) geplant 2021 (gestrichen?)
Zen 4 Raphael Ryzen 7000 (?) ? angebl. +40-50%  (vs Z2) geplant 2022
IPC anhand der Benchmarks von TechSpot (Achtkerner, ohne Ryzen 3000XT, ohne DaVinci Resolve Studio 16 & Adobe Premiere Pro 2020), Anwendungs-Performance anhand der Ryzen 5000 Launch-Analyse (Achtkerner, ohne Ryzen 3000XT)

Damit sind die zu Zen 4 getroffenen Performance-Angaben um so relevanter wie interessanter: Angeblich soll die Insgesamt-Performance gegenüber Zen 2 um stattliche +40-50% zunehmen. Dabei gibt es in der Spitze des Consumer-Segments keine größere Kern-Anzahl (es bleibt also bei maximal 16 CPU-Kernen), womit dieser Performance-Boost somit auch nicht aus der Hinzunahme weiterer CPU-Kerne resultiert. Jene Performance-Angabe wird natürlich über die Verwendung von Zen 2 (und nicht Zen 3) als Bemessungsgrundlage etwas aufgebauscht, immerhin liegen zwischen Ryzen 9 5900X und Ryzen 9 3900X schon +18% Mehrperformance – und zwischen Ryzen 7 5800X und Ryzen 7 3800X bereits +22%. Jene grob +20% sind also von vorstehender Performance-Angabe zu Zen 4 abzuziehen, womit der Sprung zwischen Zen 3 und Zen 4 somit bei ca. 17-25% herauskommen würde. Dies läge grob im Feld des Performance-Sprungs von Zen 3 zu Zen 4 (tendentiell leicht besser) und damit auch im Rahmen von AMDs eigenen Vorhersagen. Insofern ist der hiermit gemeldete Performancesprung von Zen 4 nicht ganz so überragend, wie man es beim Blick auf die zuerst genannte Zahl vielleicht vermuten mag.

Noch weiter in die Zukunft schaut eine Meldung seitens MoePC (via VideoCardZ), welche erste konkrete Angaben zu AMDs Zen 5 haben (will). Danach soll eine Zen-5-basierte APU namens "Strix Point" im Jahr 2024 unter dem Verkaufsnamen "Ryzen 8000" in der 3nm-Fertigung antreten. Der Codename hört sich im übrigen eher wie ein Plattform-Name an – gut möglich also, dass der APU-Codename dann doch ein anderer ist. Die 3nm-Fertigung wurde zudem gestern bereits erwähnt – als (bei TSMC) ab dem Jahr 2024 zu erwarten, insofern sind diese Aussagen zu Zen 5 erst einmal nicht gleich grundsätzlich danebenliegend. Der interessante und springende Punkt liegt aber sowie darin, dass diese Zen-5-APU mit einem Hybrid-Ansatz aus kleinen und großen CPU-Kernen erscheinen soll – ganz so wie bei "big.LITTLE" von ARM oder auch dem Hybrid-Ansatz von Intels "Alder Lake".

Zen 5 APU “Strix Point” belongs to Ryzen 8000 series (at the time of writing), and it will adopt big.LITTLE like Intel’s Alder Lake and Raptor Lake, with 8 big Zen 5 cores and 4 little cores.
Quelle:  MoePC am 27. April 2021

Dabei soll AMD im Detail einen etwas anderen Weg gehen und eine geringere Anzahl an kleinen CPU-Kernen verbauen – zu 8 große CPU-Kernen gibt es 4 kleine hinzu. Dies erscheint im Sinne dessen, dass die kleinen CPU-Kerne nur Hilfsaufgaben übernehmen oder im Batterie-Betrieb bei wenig Last benutzt werden, als zweckmäßiger als die gleich 8 kleinen CPU-Kerne bei Intel. Woher AMD diese kleinen CPU-Kerne herzaubert, ist natürlich noch unklar. Die eigene Entwicklung von LowPower-Kernen (Cats-Familie) hatte AMD eigentlich schon vor Jahren eingestellt und es ist unsicher, ob man diese frühere CPU-Linie noch auf heutige Anforderungen moderisiert bekommt. Denkbar wären auch ganz andere Ansätze, wie heruntergeschraubte Zen-Kerne – was natürlich alles erst einmal eine vernünftige Bestätigung voraussetzt, dass AMD tatsächlich in jene Richtung hin arbeitet. Denn sollte sich AMD diesen Hybrid-Ideen zuwenden, kann dies durchaus auch breitere Auswirkungen auf AMDs CPU-Portfolio haben, die konventionellen Desktop-Prozessoren könnten dann mit einer gewissen Chance in eine ähnliche Richtung gehen.

Laut Igor's Lab gibt es wohl systematische Probleme zwischen RGB-Steuersoftware und AntiCheat-Programmen wie Battleye und "Easy Anti-Cheat" – in deren Folge es durchaus schon zu Accountsperren gekommen ist, welche die Weiterbenutzung voll bezahlter Spieletitel verhindern. Als Krone oben drauf wird man dann vom Spieleanbieter sogar auf die Anbieter der AntiCheat-Programme verwiesen, obwohl der Spieler mit diesen Unternehmen eigentlich in keinerlei Geschäftsbeziehung steht. Erstaunlicherweise ist die Meldung bei Igor's Lab vergleichsweise handzahm verfasst, denn es werden hierbei natürlich Verbraucherrechte mit Füßen getreten und würde kaum eine der Handlung der Spielepublisher einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Ausgangspunkt des ganzen ist allerdings die grundsätzliche Problematik der (derzeit im Gang befindlichen) Verschiebung juristischer Entscheidungen (Acccountsperre) hin zur "Expertise" von Maschinen – ob jener mit künstlicher Intelligenz (KI) oder von stumpf handelnden Programmen.

Dass bei deren "Entscheidungen" Fehler passieren, muß von Anfang an klar sein – womit ein solches System nur unter zwei Bedingungen gangbar ist: Erstens einfachen wie zielführenden Widerspruchs-Möglichkeiten, an dessen Ende ein Mensch unabhängig der Maschine entscheidet – und zweitens harschen (gerichtlichen) Strafen bei dennoch auftretenden Fehlentscheidungen. Die jetzige Herangehensweise der Spielepublisher hat schließlich auch den Hintergrund, dass man sich gegenüber den eigenen Kunden in einer komfortablen Situation wähnt: Jene müssen erst klagen, um ein selbstverständliches Recht zurückzuerhalten – und erhalten bei Klagegewinn (zumindest in Deutschland) üblicherweise keinen Schadensersatz. Wirklich auflösen läßt sich das ganze wohl nur über spezielle Gesetze, welche die Asymetrie dieser Kunden-Anbieter-Beziehung beachten bzw. auszugleichen versuchen. Dabei geht es sicherlich kaum ohne hohe Schadensersatzsummen, wenn die Accountsperren tatsächlich ungerechtfertigt waren – weil erst dann seitens der Unternehmen ein echter Anreiz existiert, diese Art von "privater Rechtssprechung" substantiell zu verbessern.