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Hardware- und Nachrichten-Links des 23. April 2019

Aus unserem Forum kommt eine interessante Spekulation über das mögliche Aussehen von AMDs Ryzen 3000 Modell-Portfolio – welche man nun, wo die ganze Sache nunmehr näher rückt (die Computex ist schließlich nur noch 5 Wochen entfernt), durchaus einmal antreten kann. In den eigentlichen technischen Angaben liegt wegen deren spekulativen Charakters natürlich noch keinerlei Informationsgewinn – aber mittels des Spielens mit diesen Angaben kann man bereits jetzt jene Punkte herausarbeiten, welche eine genauere Betrachtung verdienen: So ergibt sich zuerst die Frage, wie gut AMD die Taktraten mit steigender Kern-Anzahl halten kann: Im Beispiel dieser Portfolio-Spekulation sinken jene nach dem Achtkern-Modell beachtbar ab – so wie dies zumindest im HEDT-Bereich derart bekannt und gewohnt ist. Ob dies dann auch auf Zen 2 und dessen vergleichsweise kleine Core-Chiplets zutrifft, ist aber gar nicht einmal gesagt – möglicherweise kann AMD mit steigender TDP auch noch einen 12-Kerner auf vergleichbaren Taktraten ermöglichen, dies bleibt das reale Modell-Portfolio abzuwarten.

CPU-Kerne Die-Konfig. Basetakt Turbotakt TDP Preislage
Ryzen 3900X 16C/32T 2x 8C ~3.5 GHz hoch 105W ~700€
Ryzen 3900 16C/32T 2x 8C ~3.0 GHz niedrig 65W ~600€
Ryzen 3800X 12C/24T 2x 6C ~3.5 GHz hoch 95W ~500€
Ryzen 3800 12C/24T 2x 6C ~3.2 GHz niedrig 65W ~400€
Ryzen 3700X 8C/16T 2x 4C >4.0 GHz hoch 105W ~350€
Ryzen 3700 8C/16T 1x 8C ~3.5 GHz niedrig 65W ~300€
Ryzen 3600X 6C/12T 1x 6C ~3.7 GHz niedrig 65W ~240€
Ryzen 3600E 6C/12T 1x 6C ~3.4 GHz niedrig 45W ~200€
spekulatives Ryzen 3000 Modell-Portfolio laut dem 3DCenter-Forum

Die zweite interessante Frage ist, wie man bei einem Achtkerner das Taktraten-Maximum bzw. die höchste Performance erzielt: Mit einem einzelnen Core-Chiplet (keine Latenz-Probleme mit einem zweiten Chiplet) oder aber mittels zwei Core-Chiplets, die jeweils zur Hälfte deaktiviert sind. In letzterem Modell sind auf beiden Core-Chiplets nur jeweils 4 CPU-Kerne aktiv, ist die Wärmeabgabe somit besser verteilt (mehr Chipfläche pro aktivem CPU-Kern) und kann somit potentiell ein höherer Turbo-Takt erreicht werden. Im Beispiel-Portfolio geht man von dieser Auflösung aus – wobei der taktratenschwächere Ryzen 3700 (non-X) dann wieder ganz konventionell mit nur einem Core-Chiplet antreten würde. Einen Achtkerner aus gleich zwei zur Hälfte deaktivierten Core-Chiplets zu generieren, ist zwar ein wenig Silizium-Verschwendung und ist auch aus Salvage-Gründen unnötig – denn es dürften sich sowieso genügend andere Einsatzzwecke für teildefekte Dies ergeben (alle 4/6/12-Kerner). Wenn, dann dürfte AMD dies nur machen, um ein gewisses Extra bei der Taktrate speziell beim Achtkerner herauszuholen, welcher als Kontrahent zu Intels Core i9-9900K natürlich besonders im Blickfeld stehen wird. Derzeit ist dies wie gesagt alles noch im Feld der Spekulationen – wobei die Chance auf einen Leak mit realen Daten in den nächsten Tagen und Wochen sicherlich zunimmt.

Bei Wired gibt es noch einen Nachtrags-Artikel zur Sony Playstation 5, welcher aufgrund einiger Aussagen zu Hardware-Spezifikationen sicherlich breit beachtet werden wird – kam doch von derselben Quelle kürzlich eine (umfassende) Sony-offizielle Aussage zur PS5. Der Nachtrags-Artikel hat als Quelle aber nur das Marktforschungsunternehmen "Pelham Smithers Associates", welches sich durch die getroffenen Aussagen nicht unbedingt große Meriten erwirbt. So legt man die Sony-Angaben zur PS5-CPU als einen "Ryzen 3600G" Prozessor aus, welcher angeblich zur CES 2019 gelauncht worden sein soll. So stand dies vielleicht mal in den seinerzeitigen AdoredTV-Gerüchten, jene sind nunmehr allerdings ganz eindeutig nicht eingetroffen – und normalerweise sollte man insbesondere von professionellen Marktforschern erwarten können, auf grundsätzlich solidere Quellen zu setzen. Zudem hätte man auch so schon erkennen können, das der Ryzen 3600G selbst laut den AdoredTV-Gerüchten ein Prozessor mit eigener Grafiklösung sein sollte – sehr unpassend für eine Spielekonsole, welche natürlich eine viel mächtigere Grafiklösung als bei einer Mainstream-APU mitbringen wird. Real wird der Ryzen 3600G im übrigen eine Zen1-basierte APU mit nur 4 CPU-Kernen und Vega-Grafiklösung darstellen, jene APU dürfte (bis) zur Computex in den Markt entlassen werden. Das die verbaute Navi-Grafiklösung dann als "Navi 20" (Profi- bzw. HPC-Ausführung von Navi) genannt wird, rundet das schlechte Bild ab, welches diese Meldung bzw. jenes Marktforschungsunternehmen hierbei abgibt.

Ein Wort noch zu den immer wieder zu lesenden Angaben von der "7nm Zen 2 eight-core CPU" bei der Playstation 5: Diese Angabe seitens Sony soll höchstwahrscheinlich nur die Klasse der verbauten CPU-Generation ausdrücken – weder aber deren Fertigungsverfahren noch die direkte Benutzung von AMDs Zen-2-Chiplets. Sicherlich könnte Sony das bestehende Zen-2-Core-Chiplet ebenfalls verwenden und seine Spielekonsole genauso wie die Zen-2-Prozessoren im MultiChip-Verfahren aufbauen. Damit würde man allerdings die Möglichkeit zu einer Anpassung der CPU an eigene Bedürfnisse aufgeben, genauso auch wie man dann die vollständige Kontrolle über die SoC-Fertigung verlieren würde – sprich, immer auf CPU-Nachlieferungen von AMD warten müsste. Dies ist für ein Großprojekt wie eine Spielekonsole keine besonders wahrscheinliche Auflösung, ergo dürfte sich Sony wieder einen echten Konsolen-SoC designt haben, der als monolithischer Chip gefertigt wird. Und selbiger kann dann natürlich auch in jedem anderen Fertigungsverfahren erscheinen – bzw. wird sicherlich irgendwann im Lebenszyklus der PS5 auf ein kleineres Fertigungsverfahren wechseln. Die Angabe "7nm" gehört diesbezüglich also eigentlich noch nicht dahin – denn noch gibt es keine solide Aussage zum für den PS5-SoC angesetzten Fertigungsverfahren (wahrscheinlich eher TSMCs 7FF+).

Bei Steam gibt es die offiziellen PC-Systemanforderungen für "Mortal Kombat 11", welches am 23. April in den Handel geht. Jene sehen vergleichsweise unspektakulär aus, das auf Basis der Unreal Engine 3 erstellte Prügelspiel verlangt als Minimum nur Mainstream-Hardware, die Empfehlung geht dagegen an untere Midrange-Hardware. Positiverweise hat der Publisher die offiziellen PC-Systemanforderungen zuletzt noch um einige Hardware-Einträge ergänzt, so das vor allem neuere Grafikkarten erwähnt werden und das ganze gegenüber aktueller Hardware besser einordenbar ist. Negativerweise entsteht damit allerdings teilweise noch mehr Verwirrung, denn es werden als Hardware-Empfehlung auf nVidia-Seite sowohl GeForce GTX 780 (Perf.Index 440%) als auch GeForce GTX 1060 6GB (Perf.Index 590%) genannt – welche überhaupt nicht zusammenpassen wollen. Sofern man die Hardware der anderen Grafikkarten als Maßstab nimmt, wäre hierbei eher die Nennung von GeForce GTX 780 Ti (Perf.Index 530%) oder GeForce GTX 1060 3GB (Perf.Index 530%) passend – sofern das Spiel unter FullHD mit guter Bildqualität wirklich noch mit 3-GB-Grafikkarten problemfrei läuft.

Minimum Empfohlen
OS Windows 7 64-Bit, DirectX 11
CPU Core i5-750 oder Phenom II X4 965, Ryzen 3 1200 Core i5-2300 oder FX-6300, Ryzen 5 1400
Speicher 8 GB RAM 8 GB RAM
Gfx GeForce GTX 670, GeForce GTX 1050 oder Radeon HD 7950, Radeon R9 270 GeForce GTX 780, GeForce GTX 1060 6GB oder Radeon R9 290, Radeon RX 570
(rein offizielle Systemanforderungen zu Mortal Kombat 11)

Laut Heise hat Google das kürzlich notierte Lizenzangebot seitens der VG Wort in der Sache des bundesdeutschen Presse-Leistungsschutzrechts zurückgewiesen – und überlegt sich nunmehr, der VG Wort eine Art "Gegenrechnung" zu schicken. Schließlich erhalten die in der VG Wort vertretenen Urheberrechtsinhaber von Google massiv kostenlose Leistungen, da jeder Link von der Google-Suchmaschine den Urheberrechtsinhaber Seitenbesucher und damit potentielle Einnahmen zuspielt. Selbst bei äußerst geringen Gebühren pro Klick können da in der Gesamtrechnung sehr erhebliche Summe zustandekommen – sicherlich deutlich mehr als seitens der VG Wort gefordert, denn die von Google für die Urheberrechtsinhaber erbrachte Leistung ist in jedem Fall (viel) größer als umgedreht. Natürlich ist das ganze eher nur eine mediale Retourkutsche, steht dies nicht auf Basis irgendeiner gesetzlichen Regelung – aber diskussionswürdig ist die These durchaus: Denn wenn der Gesetzgeber das Benutzen von minimalen Textanschnitten, Überschriften sowie die Linksetzung selber als urheberrechtlich für "verfügungswürdig" erachtet, dann sollte das Zuschauffeln von Seitenbesuchern (im großen Maßstab) genauso auch als verfügungswürdig angesehen werden.