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Hardware- und Nachrichten-Links des 1./2./3. Dezember 2017

Videocardz weisen auf eine Gesprächsrunde mit AMD-Mitarbeiter James Prior hin, welche Overclockers UK in einem Video festgehalten haben. In diesem wird erst einmal bestätigt, das die Grafikkarten-Hersteller demnächst größere Lieferungen an Vega-10-Grafikchips erhalten werden, womit sich zum einen Lieferbarkeit und Preislagen des Referenzdesigns verbessern sollen, und zum anderen endlich die Auflage und Auslieferung von Herstellerdesigns zu Radeon RX Vega 56 & 64 möglich sein wird. Bezüglich zukünftiger Ryzen-Prozessoren wird nochmals bestätigt, das AMD den Sockel AM4 bis zum Jahr 2020 pflegen wird – was AMD allerdings früher auch schon so versprochen hatte. Sehr interessant und gleichzeitig auch kontrovers sind die Aussagen zu "Vega 11": Danach soll Vega 11 kein extra Grafikchip sein, sondern vielmehr die Raven-Ridge-Grafikeinheit bezeichnen – welche bekannt mit 11 Shader-Clustern daherkommt, auch wenn AMD davon derzeit nur maximal 10 Shader-Cluster (bei der Ryzen 7 2700U APU) nutzt.

Allerdings denken wir, das an dieser Stelle vermutlich doch eher ein Mißverständnis vorliegt – da "Vega 11" in einer früheren AMD-Roadmap sehr klar extra Grafikchips zugeordnet wurde. Zudem gab es auch Treiber- und andere Einträge, welche auf die Verwendung von "Vega 11" als Codenamen für einen Grafikchip ansehen. Ein potentielles Mißverständnis liegt an dieser Stelle ganz automatisch in dem Punkt, das "Vega" seitens AMD teilweise als interner Chip-Codename verwendet wird, teilweise aber auch bei den integrierten Raven-Ridge-Grafiklösungen als Verkaufsname. AMD könnte beispielsweise zukünftig eine Raven-Ridge-APU herausbringen, welche eine "Vega 11" Grafiklösung beinhaltet – was dies aber nur im Sinne des Verkaufsnamen bedeutet, nicht im Sinne des Codenamens. Das die Namen gleich sind, bedeutet also nicht zwingend, das kein extra Grafikchip "Vega 11" existiert – dies ergibt sich einfach nur aus der Doppelverwendung von "Vega" für Code- und Verkaufsnamen. Natürlich kann die AMD-Geschichte dennoch korrekt oder aber wenigstens halbkorrekt sein. Denn wollte AMD wirklich die Existenz eines extra Grafikchips "Vega 11" abstreiten, deutet sich hiermit vielleicht sogar eine Roadmap-Änderung an – sprich, Vega 11 könnte inzwischen glatt gestrichen worden sein.

Dies erscheint nicht als unwahrscheinlich angesichts des Punkts, das jener Grafikchips eigentlich jetzt spruchreif sein sollte – und aber jegliche konkretere Lebenszeichen von Vega 11 fehlen. AMD könnte jenen aufgrund der Lieferschwierigkeiten mit dem Vega-10-Chip auch nur etwas hintenan gestellt haben – oder aber jenen aufgrund der schwachen Performance-Prognose nun doch nicht bis zum Release führen. Immerhin ist Vega 10 glasklar unterhalb der AMD-Erwartungen herausgekommen, welche eher in Richtung einer Konkurrenz zur GeForce GTX 1080 Ti gingen. In diesem Fall wäre eine Lücke für Vega 11 vorhanden, welcher dann zwischen Radeon RX 580 und Vega 56/64 das Preis- und Performancefeld der GeForce GTX 1070 hätte beackern können. Doch nachdem Vega 10 eine glatte Leistungsstufe niedriger als erwartet herausgekommen ist und von Vega 11 demzufolge das gleiche zu erwarten wäre, ist jene Lücke nicht mehr vorhanden – Vega 11 kommt eventuell nur auf dem Level der Radeon RX 580 heraus, dies jedoch zu sicherlich höheren Kosten. Hier ist in jedem Fall ein Anlaß zu sehen, den früher sicher in AMDs Roadmap stehenden Vega-11-Chip letztlich nicht mehr herauszubringen. Aber natürlich ist dies derzeit alles hoch spekulativ und wartet besser weiterer Informationen, ehe man sich hierzu festlegt.

Die neuesten Zahlen zur weltweiten Betriebssystem-Verteilung für den Monat November 2017 haben bei (dem eher die westliche Welt erfassenden) Statistikdienst StatCounter nach zuletzt einem größeren Spung zugunsten von Windows 10 nun doch noch nicht die Übernahme der "Marktführerschaft" durch Windows 10 gesehen: Windows 7 liegt weiterhin mit 35,2% gegenüber Windows 10 mit 34,2% leicht vorn (Zahlen unter Einrechnung anderer, nicht von Microsoft stammender Betriebssysteme), dies ergibt gegenüber dem Vormonat nur eine kleine Annäherung beider Kurven. Bei dem eher den gesammten Planeten erfassenden Statistikdienst NetMarketShare hat man sein Geld leider nicht in die Ausbügelung vergangener Statistik-Schluckaufs (mit immer noch unrealistischen Hüh- und Hott-Bewegungen von Windows 7), sondern lieber in ein neues Webseiten-Design gesteckt, welches (teilweise) weniger Datenmaterial mit einer katastrophalen Verlinkbarkeit von Einzelreports verbindet – sicherlich die richtige Mittelverwendung bei einem Statistik-Dienstleister. Rein bezüglich des (nicht mehr mit früheren Auswertungen vergleichbaren) Zahlenmaterials sieht man bei NetMarketShare Windows 7 immer noch bei 43,12% und Windows 10 inzwischen bei 31,95%, wobei Windows 7 über den letzten Monat recht stabil war, Windows 10 jedoch um gut 2 Prozentpunkte hinzugewann.

Trotz der gewissen statistischen Dellen in der Vergangenheit dürften die Zahlen von NetMarketShare insgesamt realistischer sein – und zeigen primär an, das Windows 7 eher denn langsam fällt, Windows 10 hingegen (zungunsten anderer Betriebssysteme) durchaus gut aufholt, wobei allerdings immer noch eine spürbare Differenz von etwas oberhalb 10 Prozentpunkten zwischen beiden Microsoft-Betriebssystemen existiert. Eingerechnet der jeweiligen Entwicklungen in den letzten Monaten sollte diese Differenz auch bei NetMarketShare in Richtung Jahresende 2018 zu schließen sein, bei etwas zähflüssigem Verlauf dann gegen Anfang 2019. Das Windows 10 aber so richtig eindeutig davonzieht und mal die klare Nummer 1 stellt, respektive bei ab 50% Verbreitungsgrad herauskommt, wird wohl noch etwas dauern – und wahrscheinlich erst ab dem Jahr 2020 ein Thema werden, wenn der Support an Sicherheitsupdates für Windows 7 seitens Microsoft ausläuft. Selbst dann wird es allerdings eine zeitlang brauchen, ehe man in China und anderswo sich auch wirklich breitflächig von Windows 7 verabschiedet – die derzeit immer noch respektablen Zahlen von Windows XP zeigen sehr deutlich auf diese Problemstellung hin.

Laut Urheberrecht.org hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein sicherlich noch für Ärger sorgendes Urteil bezüglich Online-Videorekordern gefällt. Der Entscheid im konkreten Fall mag in Ordnung gehen, da es hierbei um die Aufzeichnung von italienischem Fernsehen in Großbritannien ging – da selbige italienische Fernsehsender eher unwahrscheinlich auch ganz regulär in Großbritannien zu empfangen sein dürften, handelt es sich um eine Aufzeichnung außerhalb des ursprünglichen Sendungsgebiets und damit nicht mehr das, was im Rahmen der Privatkopie legal ist. Problematischerweise stützte sich das Gericht bei seiner Entscheidung aber nicht auf diesen offensichtlichen Punkt, sondern wollte vielmehr in dem System des Online-Videorekorders eine "öffentliche Wiedergabe" sehen – obwohl alle den Kunden zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen durch die Kunden vorher gebucht werden mussten und dann auch nur dem jeweiligen Einzelkunden zur Verfügung standen. In diesem Sinne hat das britische Unternehmen also einen realen Videorekorder nur eben virtuell nachgebildet, eine echte Ausstrahlung an mehrere, unbestimmte Personen aber ausgeschlossen – sprich genau das, was man juristisch als "öffentliche Wiedergabe" einordnen würde, wurde eigentlich doch verhindert.

Wieso das EuGH auf die Idee kommen kann, diese klare Individualisierung trotzdem als "öffentliche Wiedergabe" zu betrachten, ist ein wenig unklar – in jedem Fall schließt man damit aber die virtuelle Entsprechung eines (privaten) Videorekorders generell aus. Dies wäre im konkreten Fall aufgrund der länderübergreifenden Konstellation wie gesagt gar nicht notwendig gewesen – aber so läßt sich dieses Urteil natürlich dazu ausnutzen, um allen anderen Arten von Online-Videorekordern den Garaus zu machen. Dabei wäre interessant zu erfahren, wo das EuGH dann noch die rechtliche Differenz zu einem realen Videorekorder sieht – auch dort muß man vorprogrammieren und auch dort kann man nur selber auf die aufgezeichneten Sendungen zugreifen. Die früher einmal gegebene Differenz bei der Aufnahmequalität bzw. der Lebensdauer des Aufnahmemediums (in Bezug auf Videokassetten) hat sich dagegen mit neuerer Heimtechnik längst erledigt – man kann auch in den eigenen vier Wänden eine qualitativ erstklassige und vor allem unendlich lang archivierbare Kopie des ausgestrahlten Fernsehprogramms anfertigen, hierbei besteht kein Unterschied zu Online-Videorekordern.