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News des 26. November 2009

Wir hatten Anfang der Woche die nVidia GeForce 3xxM Serie Mobile-Beschleuniger erwähnt, welche trotz der Namenswahl noch nicht auf der Fermi-Architektur, sondern weiterhin auf den bekannten GT2xx-Chips basiert. Nun bringt nVidia diese oftmals nur umbenannten Beschleuniger auch ins Desktop-Segment, auf der nVidia-Webseite wird seit kurzem eine "GeForce 310" gelistet, bei HP wird diese sogar schon angeboten. Die technische Daten dieser GeForce 310 stimmen 1:1 mit denjenigen der GeForce G210 auf GT218-Basis überein – in beiden Fällen handelt es sich um eine klare LowEnd-Lösung. Ob noch weitere Beschleuniger mit der "3" Im Namen folgen werden, ist unbekannt, aber auch so dürfte es der Markt nicht besonders gut annehmen, wenn nVidia nunmehr auch im Desktop-Segment GT2xx-basierte Lösungen sowohl unter dem Verkaufsnamen "GeForce 2xx" als auch "GeForce 3xx" ins Rennen schickt.

In unserem Forum läuft derzeit eine Diskussion über die nVidia-Grafikchips GT218, GT216 und GT215, mittels welcher nVidia die GT2xx-Serie auf das LowCost- und Mainstream-Segment ausgedehnt hat, ohne dabei allerdings großartig zu glänzen. Hierbei wird nach dem Sinn der neuen Karten gefragt, welche ja nun keinesfalls neue Performancesprünge hinlegen, sondern oftmals nur teurere Nachfolger schon lange im Markt befindlicher Lösungen darstellen. Allerdings gibt es natürlich gewisse Ansatzpunkte zugunsten der neuen Karten: So konnte durch die 40nm-Fertigung der Stromverbrauch klar gesenkt werden, in ihrem jeweiligen Performancefeld stehen die neuen nVidia-Karten GeForce G210, GT 220 und GT 240 diesbezüglich jeweils ziemlich gut da (vor allem da ATI derzeit derzeit keine LowCost-Beschleuniger in der 40nm-Fertigung hat).

Die HTPC-Eignung unterstreicht auch der oft unerwähnte 7.1 Audio-Codec, welchen nVidia bei diesen neuen Chips integrierte, womit nun auch eine Audiosignal-Erzeugung direkt durch die Grafikkarte möglich wird – ATI hat dies allerdings schon seit der Radeon HD 2000 Serie, nVidia hat hier nur endlich nachgezogen. Größtes Problem der neuen Karten ist aber nach wie vor die Preislage: Die neuen Karten kosten regelmäßig etwas mehr als frühere nVidia-Beschleuniger mit ähnlicher Performance. Und es ist natürlich auch enttäuschend, daß diese Kartenserie schon mit der GeForce GT 240 ihre (bisherige) Performancespitze gefunden hat. Dabei hätte der GT215-Chip mit seinen 96 Shader-Einheiten auf gutklassigen Taktraten sicherlich die Chance, eine GeForce 9800 GT (112 Shader-Einheiten) oder gar eine GeForce GTS 250 (128 Shader-Einheiten) abzulösen. Derzeit dürfte dies durch die schlechte Lieferbarkeit von 40nm-Produkten noch verhindert werden, aber eventuell legt nVidia in der Zukunft ja noch eine größere, dann für mehr Käufer interessante GT215-Variante auf.

Internet-Law bringen eine rechtliche Analyse der bei Wikileaks und später auf Gulli aufgetauchten Dokumente über die Abmahnfirma DigiProtect, welche in Deutschland für jede Menge urheberrechtlich begründete Abmahnungen verantwortlich ist. Der Knackpunkt ist hierbei nicht die Rechtmäßigkeit der eigentlichen Abmahnung, sondern die mit jeder Abmahnung verbundenen Anwaltsgebühren, welche der Abgemahnte zahlen soll. Es wurde hierbei schon des längerem vermutet, daß sich diverse Anwaltskanzleien daran eine goldene Nase verdienen, die aufgetauchten Dokumente belegen dies nun im Fall der Firma DigiProtect. Danach schließt DigiProtect als Vertreter der Rechteinhaber mit den Anwaltskanzleien Generalvereinbarungen mit beidseitiger Gewinnbeteiligung ab.

Allerdings dürfen die Anwaltskosten bei einer Abmahnung immer nur den tatsächlich entstandenen Aufwand im konkreten Fall entsprechen, vor allem aber dürfen diese Abmahnkosten natürlich keinerlei Gewinnanteile Dritter Personen (selbst nicht der Rechteinhaber) beinhalten. Laut dem Internet-Law ist die diesbezügliche Rechtsgrundlage absolut klar, so daß die eingeforderten Abmahnungskosten in solchen Fällen Null und Nichtig sind. Vielmehr sollte das Vorliegen der entsprechenden Dokumente bei Wikileaks nunmehr eher die mit DigiProtect verbundenen Anwaltskanzleien in Schwierigkeiten bringen, da jene wissentlich nicht gerechtfertigte Gebühren in nicht unbedeutender Höhe (angeblich mehrere Millionen Euro) erhoben haben. Und normalerweise sollte man sich eigentlich auch noch die Firma DigiProtect ansehen, welche ganz offensichtlich aus der (berechtigten) Verfolgung von Urheberrechtssündern ein Geschäft auf Basis von gezahlten Abmahngebühren gemacht hat, obwohl diese Gebühren ausschließlich den Anwaltskanzleien (zur Begleichung deren Kosten) zustehen.