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News des 27./28. Juni 2009

Noch auszuwerten wäre unsere letzte Umfrage, bei welcher es um das Thema des Wechsels zu Windows Vista/7 ging. Die Auswertung ergab primär zwei große Anwendergruppen: Zum einen diejenigen, welche faktisch nur noch auf Windows 7 warten mit 37 Prozent – und zum anderen diejenigen, welche weiterhin so lange als möglich an Windows XP festhalten wollen mit 47 Prozent. Da die Verteilung zwischen XP und Vista/7 auf 3DCenter derzeit bei grob 45:55 liegt, könnte man somit hochrechnen, daß rund ein Viertel aller Nutzer letztlich bei Windows XP bleiben will. Ob sich dies durchhalten läßt, bleibt abzuwarten – langfristig dürfte man so oder so zu einem der neueren Betriebssysteme gezwungen werden, weil irgendwann die Liste der durch Windows XP nicht mehr unterstützten Technologien sicherlich zu lang werden wird.

 Warum kein Wechsel auf Windows Vista/7?

Speziell im Spielebereich steht ja schon von Anfang an DirectX10 als Alleinstellungsmerkmal zugunsten von Windows Vista zu Buche – aber auch andere kommende Technologien wie USB 3.0 und SATA III dürften seitens Microsoft kaum noch für Windows XP umgesetzt werden, von regelrechten Technik-Neuentwicklungen ganz zu schweigen. Für den einfachen Heim-PC kann Windows XP sicherlich noch einige Jahre durchhalten, aber als Spielemaschine oder allgemein für leistungsfähige Geräte ist dies eher weniger wahrscheinlich. Zurückkommend zu unserer Umfrage ist aber genauso auch zu sehen, daß Windows Vista derzeit sein Potential fast ausgeschöpft hat – neben denjenigen, welche gleich auf Windows 7 gehen wollen (37 Prozent), liegt die Gruppe der prinzipiell Vista-Wechselwilligen bei gerade einmal 4 Prozent.

Daneben gibt es nur noch Vista-Verweigerer (47 Prozent) und Halb-Verweigerer (diejenigen, welche nur wegen DirectX10 wechseln würden, falls dies erforderlich werden würde – 10 Prozent) sowie diejenigen, deren aktuell benutzte Hard- oder Software sich nicht für Windows Vista/7 eignet (5 Prozent). Wenn Windows 7 also nicht vor der Tür stehen würde, wäre es fraglich, ob Windows Vista zukünftig überhaupt noch größere Marktanteile für sich gewinnen könnte – wenn dann wohl primär nur aus der Gruppe derjenigen, welche speziell wegen DirectX10 wechseln würden. Hier schließt sich dann im übrigen auch unsere aktuelle Umfrage für die Vista-Nutzer an, welche nach dem Grund für den Wechsel auf das aktuelle Microsoft-Betriebssystem fragt.

Daneben verweisen wir aber auch noch einmal auf unsere 3DCenter Leserumfrage 2009, welche nun noch einen Monat läuft (bis Ende Juli) und durchaus noch einige Stimmen mehr vertragen kann. Diese helfen uns weiter, den 3DCenter-Leser besser kennenzulernen und das 3DCenter zu verbessern, zudem gibt es ja auch reichlich Hardware zu gewinnen. Währenddessen läßt sich schon ein kleiner Zwischenstand vermelden: So sind ca. 95 Prozent der 3DCenter-Leser männlich und nur 5 Prozent weiblich (eventuell sollten wir den Yellopink-Style des Forums häufiger einsetzen), das Durchschnittsalter liegt inzwischen bei über 30 Jahren. Die private PC-Nutzung ist praktisch durchgehend, während beruflich immerhin zwei Drittel der Leser einen PC nutzen. Daneben hat jeder fünfte Leser einen Verbesserungsvorschlag abgegeben, wofür wir schon jetzt ausdrücklich danken.

Der Web-Watcher weist auf die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Fall der Zulässigkeit von Web-basierten Videorecordern hin – welche dann doch eher ungünstig ausfällt: Wie schon bekannt, würde der BGH einen Web-basierten Videorecorder (IVR = Internet Video Recorder) nur dann als zulässig ansehen, wenn nicht der Anbieter per se alles aufzeichnet und dann wie bei einer Videothek auch alles zur Verfügung stellt – sondern nur dann, wenn explizit der Anwender den Aufnahmeknopf drückt und der komplette Aufnahmevorgang dann automatisch (ohne weiteren Eingriff des IVR-Anbieters) vonstatten geht. In dem Sinne handelt es sich somit um eine virtuelle Abbildung eines echten Videorecorders im Internet.

Das BGH will diese Vorstellung aber noch viel exakter betont sehen: Die vom Anwender getätigte Aufzeichnung soll dann auch nur exakt diesem Anwender zur Verfügung stehen. Wenn also mehrere Anwender dieselbe TV-Sendung aufzeichnen wollen, müsste der IVR-Anbieter demzufolge diese auch mehrfach aufzeichnen – für jeden Anwender einmal, obwohl es sich um exakt dieselbe Sendung bzw. Datei handelt. Sobald diese Datei aber mehreren Anwendern zur Verfügung gestellt würde, sieht es der BGH als eine "Ausstrahlung" an, was die Rechte der TV-Sender verletzt. Technisch mag dies richtig sein, aber bezogen auf das Internet-Zeitalter ist dies natürlich eine arg unsinnige Entscheidung, welche IVR-Anbietern wohl endgültig die legale Grundlage in Deutschland entziehen dürfte. Was natürlich überhaupt nicht bedeutet, daß IVR-Anbieter damit aufhören werden zu existieren – sie werden einfach nur ins Ausland abwandern und von dort aus ihr Angebot weiterhin betreiben.

Ob die TV-Sender dagegen ein legales Angebot an Web-basierten Videorecordern in Deutschland aufbauen werden (wie vom Web-Watcher erwartet), bliebe abzuwarten, die TV-Sender stehen dieser ganzen Idee bis jetzt äußerst reserviert gegenüber. In jedem Fall zeigt diese Entscheidung aber erneut, wie sehr wir in Deutschland eine grundsätzliche Diskussion über dem Internet-Zeitalter angepasste Gesetze und teilweise expliziter Internet-Gesetze benötigen: Schließlich konnte das BGH nicht danach entscheiden, was richtig oder falsch bzw. sinnvoll im Sinne der Gesellschaft ist, sondern nur nachdem, was der Buchstabe des Gesetzes hergibt. Doch diese Gesetze sind größtenteils weit vor dem Entstehen des Internets abgefasst und entsprechen daher einfach nicht mehr den durch die aktuellen technischen Möglichkeiten entstandenen neuen Realitäten.

Der Fall von IVRs ist hier nur ein Beispiel, andere wären das grassierende Abmahnwesen im Internet, alle möglichen urheberrechtlichen Fragen oder auch die (Un-)Durchsetzbarkeit des bundesdeutschen Jugendschutzes im weltweiten Internet. Es gibt jedenfalls mittlerweile viele Bereiche, in welcher Gesetze der Offline-Welt einfach für Internet-Fälle benutzt werden, ohne dabei zu beachten, daß die Bedeutung des Internets inzwischen so groß ist, daß es längst einer eigenen, explizit für das Internet gedachten Regelung bedürfte. Erst mit diesen explizit für das Internet gedachten Regelungen wäre es möglich, üble Wildwüchse wie die von der Telepolis beschrieben zu stoppen und gleichzeitig die Möglichkeiten des Netzes auch wirklich auszunutzen. Ob dies allerdings passieren wird, so lange die Generation der Internetausdrucker am Ruder ist, wäre leider zu bezweifeln.