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News des 21. März 2008

Die DigiTimes vermeldet mit der Radeon HD 3830 eine neue Mainstream-Lösung seitens ATI, welche im April oder Mai antreten soll. Die neue Karte soll über 320 Shader-Einheiten, 16 Textureneinheiten und ein 128 Bit DDR Speicherinterface verfügen – was auf den RV670-Chip als Basis der Karte hindeutet, nur eben mit halbierten Speicherinterface. Die technischen Daten passen im übrigen genauso auch zur Radeon HD 3690, zu welcher es am Jahresanfang einige Meldungen gab. Gut möglich, dass ATI sich dazu entschlossen hat, dieser Radeon HD 3690 schlicht einen attraktiveren Namen zu geben. Preislich soll die Radeon HD 3830 im übrigen für unter 129 Dollar antreten, was in unseren Breitengraden dann ungefähr 110 Euro ergeben würde.

Bei der gestern schon erwähnten Intel-Telefonkonferenz zu den kommenden Intel-Prozessoren fielen auch ein paar Bruchstück-Informationen zu Intels Larrabee-Projekt ab. Dabei wurde der Larrabee-Erscheinungstermin mit "2009 oder 2010" bewußt vage gehalten, insofern ist wohl nicht von einem baldigen Larrabee-Marktstart auszugehen. Daneben gab es viel warme Worte und wenig konkretes – und dann doch wieder einen Hinweis, dass Larabee durchaus auch Spiele beschleunigen wird können. Denn laut Intel-Manager Pat Gelsinger will man sich zur Demonstration der Larrabee-Leistungsfähigkeit an "traditionellen Benchmarks wie 3DMark orientieren" – was wohl nicht funktioniert, wenn Larrabee nicht DirectX beherrschen würde.

Die ganze Angelegenheit brachte nVidia im übrigen gleich dazu, die Intelsche Euphorie über Larrabee mit Hinweis auf die deutlich rasanteren Entwicklungszyklen im Grafikchip-Markt auszubremsen. Und in der Tat hat nVidia hierbei wohl recht, denn im Jahr 2010 dürfte Larrabee mit ganz anderen nVidia-Produkten zu tun haben als heutzutage von nVida verfügbar. Insbesondere die frühere Ankündigung, Larrabee würde 1 Teraflops an Rechenleistung erreichen, erscheint für das Jahr 2010 als arg mickrig, da eine GeForce 9800 GX2 dies schließlich jetzt schon erreicht. Allerdings ist Larrabee sicherlich auch nur Intels Einstieg in die GPGPU- und GPU-Welt – sofern Intel hier wirklich etwas erreichen will, wird man wohl mittelfristig Konkurrenzfähigkeit auch gegenüber nVidia erreichen können.

Ausgerechnet das in Urheberrechts-Angelegenheiten gewöhnlich sehr Industrie-freundliche Landgericht Hamburg hat laut Golem ein hochinteressantes Urteil gesprochen, welches sich mit der Beweisermittlung in üblichen Filesharing-Prozessen beschäftigt. Wie bekannt, tanzen die Vertreter der Contentindustrie in solchen Fällen mit selbstangefertigten Screenshots an, welche belegen sollen, dass ein bestimmter Nutzer zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Datei heruntergeladen oder angeboten haben soll. Eine solche Beweisführung haben wir in früheren Meldungen zum Thema schon hin und wieder angezweifelt – nicht weil man der Contentindustrie hierbei unbedingt bösen Willen zur Fälschung unterstellen will, sondern weil selbstfabrizierte Dokumente nun einmal nicht die Kraft eines gerichtlich zugelassenen Beweises erlangen können, sie sind allenfalls Hinweise.

Interessanterweise ist diese Beweisführung jedoch jahrelang so durchgegangen – bis jetzt zumindest. Denn das Landgericht Hamburg empfand den (von einem für die privaten Ermittler offensichtlich nur nebenbei tätigen Studenten) angefertigten Screenshot nicht würdig genug, um als "Beweis" angesehen zu werden. Erschwerend kam im konkreten Fall noch dazu, dass für diese Ermittlungen noch nicht einmal geprüft wurde, ob es sich bei der fraglichen Datei wirklich um das angebliche Musikstück handelt – man schloss hierbei einfach vom Namen auf den Inhalt. Was dem Landgericht Hamburg klar zu wenig war, um als Beweis für eine Urheberrechtsverletzung gelten zu können.

Konsequent angewandt würde das bedeuten, dass die große Mehrheit der derzeit laufenden, ähnlich gelagerten Klagen automatisch nichtig ist, da bei diesen in aller Regel nur eine ähnliche dünne "Beweislage" vorhanden ist. Gleichfalls muss sich die Klägerseite umstellen, wollte sie solcherart Klagen weiterbetreiben: Es müsste wohl wenigstens ein Beweis dafür her, dass in der fraglichen Datei auch wirklich das drinsteckt, was die Contentindustrie in ihrer Klage behauptet. Zudem sollte man auch darüber nachdenken, wie sich die Arbeit der privaten Ermittler, welche ja schließlich nicht unparteiisch sind (da von der Klägerseite finanziert), derart verifizierbar machen lässt, dass das Ergebnis dann auch wirklich gerichtsfest ist.

Shortcuts: Wie Golem ausführen, soll das Konzept des Ionenwind-Lüfters nunmehr kommerziell im PC-Bereich umgesetzt werden. Solcherart Lüfter hätten gleich einen doppelten Vorteil: Sie sind (in ihrem kleinen Maßstab) leistungsstärker als gewöhnliche Lüfter und zugleich – da ohne bewegliche Teile auskommend, bis auf das Luftgeräusch geräuschlos. Die ersten Tests mit Hardware-Herstellern laufen bereits, so dass man für das nächste Jahr mit einem Markteintritt rechnet. Der Computerhersteller Dell hat die kürzlich genannten Zahlen zur Rückgabe-Quote von Notebooks mit Flashspeicher-Festplatten laut der InfoWeek deutlich zurückgewiesen: Danach soll die Rückgabe-Quote nicht bei 20 bis 30 Prozent, sondern nur bei 3 Prozent liegen, was nicht deutlich über dem Durchschnitt liegt. Laut Dell hat der Verfasser der entsprechenden Studie mit veralteten Zahlen gearbeitet – was stimmen kann, aber natürlich für Außenstehende kaum nachprüfbar ist.