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News des 19. März 2008

Derzeit sammeln sich einige Artikel zu den Informationen über zukünftige Prozessoren, welche Intel bei einer kürzlichen Telefonkonferenz unerwartet herausgerückt hat. Am interessantesten waren hierbei die Ausführungen über die kommende Nehalem-Prozessorenarchitektur, zu welcher Intel einige weitere Details bekanntgab: So wird man die Level2-Caches der einzelnen Nehalem-Prozessorenkerne Intel-untypisch auf 256 kByte beschneiden, dafür gibt es allerdings einen bis zu 8 MB großen, für alle Kerne gemeinsamen Level3-Cache. Damit wird man wohl beide prinzipiellen Cache-Strategien vereinen: Der Level2-Cache soll deutlich beschleunigt werden, während der große Level3-Cache dann schlicht für sehr umfangreiche Daten herhalten wird.

Dies dürfte sich wohl auch produktionstechnisch begründen, denn bei Cache-Größen von derzeit bis zu 3 MB Level2-Cache pro Core geht ein Großteil der Transistoren und des Prozessoren-Dies eben für den den Level2-Cache drauf – was sich ungünstig macht, weil man dafür schließlich die allerbeste Produktionsstraße benutzt. Mittels des kleineren Level2-Caches kann Intel zum einen die Prozessoren-Ausbeute pro Wafer steigern, gleichzeitig kann der große Level3-Cache auch extra auf beispielsweise unmodernen Fertigungsstraßen hergestellt werden, was für Cache-Bausteine vollkommen ausreichend sein dürfte. Auch bei der Prozessoren-Anbindung gibt es nunmehr Klarheit: Das QuickPath-Interface gibt es in einfacher oder doppelter Ausführung, letzteres wird man nur im Server-Bereich sowie bei den Extreme-Modellen antreffen.

Da dieses aber nur noch für die Anbindung an die Peripherie zuständig ist und der Hauptspeicher über einen integrierten DDR3-Speichercontroller angesprochen wird, sinkt die Bedeutung dieses inoffiziellen FSB-Nachfolgers deutlich ab – ähnlich auch wie bei AMD das HyperTransport-Interface nicht mehr maßgeblich die Performance von Desktop-Prozessoren bestimmt. Bei Nehalem wird somit viel stärker der integrierte DDR3-Speichercontroller interessant sein, welcher bei anscheinend allen Nehalem-Prozessoren dreifach ausgelegt ist. Um dies auch auszunutzen, muss dann natürlich eine entsprechende Anzahl an Speichersteckplätzen auf den Mainboards vorhanden sein und benutzt werden, wahrscheinlich werden die meisten Nehalem-Mainboards mit der dato ungewöhnlichen Anzahl von drei Speichersteckplätzen aufwarten.

Fürs nachträgliche Aufrüsten wären sicherlich sechs Speichersteckplätzen interessant, aber da dies dann schon reichlich Platz auf dem Mainboard wegnimmt, dürften solche Angebote eher selten sein. Davon abgesehen hat Intel noch einige weitere Nehalem-Verbesserungen bekanntgegeben, allerdings fehlen derzeit noch die eher wichtigen Informationen über die verbauten Ausführungseinheiten und die Länge der Pipeline. Bei Prozessoren kann man daraus zwar nicht so plump wie bei Grafikchips die theoretische Rechenleistung ermitteln, aber trotzdem würden diese Informationen eine gewisse Idee darüber geben, wie viel Power pro Core bei Nehalem zu erwarten ist. Derzeit ist diesbezüglich noch alles möglich – von einem "nur" deutlich aufgemotzten Core-2-Design bis hin zu klaren internen Veränderungen gegenüber der aktuellen Core-2-Architektur.

Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts zur Telekommunikations-Vorratsdatenspeicherung hat zur unterschiedlichsten Reaktionen und teilweise auch zu Konfusion geführt, wie sich denn nun genau die praktischen Auswirkungen gestalten. Leider sind diese bei weitem nicht so bedeutend, wie zuerst angenommen, denn das Urteil bezieht sich ausdrücklich nur diese Daten, welche wegen der Telekommunikations-Vorratsdatenspeicherung erhoben werden. Daten, die beispielsweise zu Abrechnungszwecken erhoben werden, sind davon nicht betroffen und können (müssen) weiterhin mehr oder weniger problemlos an die staatlichen Ermittler herausgegeben werden. Gerade für den Internet-Bereich ergibt sich somit derzeit keinerlei Änderung, da hier noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 gilt und derzeit (unseres Wissens nach) noch kein ISP die Vorratsdatenspeicherung vorfristig umgesetzt hat.

Gerade die Massenstrafanzeigen gegen Tauschbörsianer, bei welchen (in Form der Beschaffung von Namensdaten zu einer IP-Adressen) die staatlichen Ermittler die Drecksarbeit für letztlich nur zivilgerichtlich verhandelte Fälle machen, sind damit nicht unterbunden. Natürlich kann es sein, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner endgültigen Entscheidung zum Jahresende auch die Benutzung von Daten aus anderen Quellen untersagt, für den Augenblick ergibt dieses Urteil aber erst einmal keinen Unterschied zu vorher. Nichtsdestotrotz stehen die Chancen nicht einmal schlecht für eine totale Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung – denn der Erfolg der Maßnahme ist erwiesenermaßen gering bis geringst, vor allem aber steht solcherart Tun ein jüngerer Spruch des Bundesverfassungsgerichts entgegen.

Denn wie beim Urteil gegen das verdachtslose Scanning von Autokennzeichen erklärt, sind Maßnahmen abzulehnen, welche ein "Gefühl des Überwachtwerdens" befördern. Konsequent angewandt, dürfte die Vorratsdatenspeicherung hier genauso mit Pauken und Trompeten durchfallen, denn auch bei dieser wird verdachtslos erst einmal jeder Bürger erfasst und dessen Aktivitäten gespeichert. Dass das Bundesverfassungsgericht dies nicht schon jetzt erklärt hat, mag wohl damit zusammenhängen, dass man ja erst einmal nur über einen Eilantrag zu entscheiden hatte und bei diesem noch nicht gewillt war, sich gleich mit EU-Recht anzulegen. Für die endgültige Entscheidung dürfte aber wohl auch ein Spruch darüber zu erwarten sein, wie sklavisch die Bundesregierung EU-Recht umzusetzen hat oder ob man hierbei den eigenen Kopf (oder/und das eigene Grundgesetz) mit einbringen "darf".