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News des 22. Oktober 2007

Aus Fernost kommen neue Informationshäppchen zu den kommenden Grafikkarten. So hat man bei der chinesischsprachigen Ausgabe von Tom's Hardware einige Angaben zu ATIs RV670-Chip, welche erst einmal die bekannten Eckdaten bestätigen: 55nm Fertigung, Direct3D 10.1, PCI Express 2.0, 320 Shader-Einheiten, 256 Bit DDR Speicherinterface und hinzu die UVD-Einheit der Radeon HD 2400/2600 Grafikkarten. Allerdings sollen die Namen der RV670-Ausführungen nun nicht mehr Radeon HD 2950 Pro und XT lauten, sondern Radeon HD 3850 und 3870. Dazu hat man sogar entsprechende Bilder – welche allerdings im Fall der Radeon HD 3870 (ehemals Radeon HD 2950 XT) eine DualSlot-Grafikkarte zeigen, was uns dann doch reichlich spanisch vorkommt.

Eigentlich war bisher ziemlich klar, daß der RV670-Chip konsequent in SingleChip-Grafikkarten resultieren würde – und angesichts des nicht wirklich großen Taktunterschieds (750/900 MHz zu 825/1200 MHz, sofern die früheren Angaben stimmen) zwischen den beiden Ausführungen ist eine technische Notwendigkeit auch nicht wirklich abzusehen. Insofern sind die neuen Informationen noch nicht auf die Goldwaage legbar, gibt es doch noch einige Zweifel. Vor allem der Namenswechsel zu "Radeon HD 3000" verblüfft nach wie vor, hatte ATI sich in Roadmaps und Treiber-Dateien doch schon des längeren auf die Weiterführung der "Radeon HD 2000" Serie eingeschossen. Aber eventuell fehlen uns hier auch noch ein paar entscheidende Informationsbruchstückchen, welche das bislang noch nicht wirklich klare Bild dann vollständig und vor allem auch sauber erklärbar machen würde.

Ebenfalls nicht einfach einzuordnen sind die (angeblichen) Benchmark-Resultate einer GeForce 8800 GT im wiederum chinesischsprachigen Blog von MyEvilProcessor. Dort schlägt die neue nVidia-Karte die bisherige GeForce 8800 GTS 640MB zumeist knapp, unter F.E.A.R. dann mit einigem und unter Splinter Cell: Chaos Theory mit deutlichem Abstand. Gegenüber der GeForce 8800 GTX liegt diese GeForce 8800 GT hingegen zumeist klar zurück, nur unter Splinter Cell: Chaos Theory erstaunlicherweise um gute 10 Prozent vorn. Generell deutet dies auf eine Karte mit recht hoher Shader-Power hin: Wahrscheinlich klar höher als bei der GeForce 8800 GTS und potentiell gesehen nahe der GeForce 8800 GTX. Dies wäre mit 112 Shader-Einheiten und 1500 MHz Shader-Takt bei der GeForce 8800 GT gegeben, die Shader-Leistung würde hierbei gar nur drei Prozent unter jener der GeForce 8800 GTX liegen.

Auf der anderen Seite würde man auch mit 96 Shader-Einheiten und 1500 MHz Shader-Takt bei der GeForce 8800 GT von der MADD-Rechenleistung her (288 GFlops) noch gut zwischen GeForce 8800 GTS (230 GFlops) und GeForce 8800 GTX (346 GFops) liegen – zwischen den Grafikchips G80 und G92 weitgehend unveränderte Shader-Einheiten natürlich vorausgesetzt. Mit nur 64 Shader-Einheiten sind zumindestens auf 1500 MHz Shader-Takt diese Leistungen jedoch nicht mehr erklärbar, die GeForce 8800 GT hat also wenigstens 96 oder 112 Shader-Einheiten. Während diese Frage derzeit noch nicht geklärt werden kann, würde sich aus diesen Benchmarks jedoch auch ergeben, weshalb nVidia sich eine neue GeForce 8800 GTS mit einer höheren Anzahl an Shader-Einheiten ausgedacht hat.

Denn sollten diese Benchmarks so stimmen, schlägt die vom Namen her eigentlich kleinere (ursprünglich war ja gar "GeForce 8700 GTS" im Gespräch) und vor allem deutlich günstigere GeForce 8800 GT die bisherige GeForce 8800 GTS – wenn auch nicht um viel, aber eben konstant. Da nVidia diese offenbar aber weiter im Programm führen will, braucht sie schlicht ein wenig mehr Power. So reicht sicherlich die Freischaltung eines weiteren Clusters mit weiteren 8 TMUs und 16 Shader-Einheiten (auf dann 56 TMUs und 112 Shader-Einheiten) bei der GeForce 8800 GTS aus, um sie mitsamt ihres größeren Speicherinterfaces gegenüber der GeForce 8800 GT wieder minimal vor diese zu plazieren. Damit hätte nVidia erneut eine schlagkräftige Lösung für das 300-Euro-Segment, wofür die GeForce 8800 GT mit ihrem Listenpreis von 249 Dollar nicht gedacht und die GeForce 8800 GTX (noch) zu teuer angesetzt ist.

Der Spiegel berichtet erneut zu den möglicherweise drohenden Sperrverfügungen gegenüber ausländischen XXX-Seiten, weil diese keine Jugendschutzmaßnahmen durchführen und daher einen unerlaubten wettbewerbsrechtlichen Vorteil innehaben (wobei hier die Betonung auf dem Wettbewerbsverstoß liegt, die fehlenden Jugendschutzmaßnahmen sind hierbei wirklich nur der Aufhänger). Bislang dachte man ja, daß deutsche Internet Service Provider (ISPs) eigentlich nicht mehr zu solcherart Sperren gezwungen werden dürften, da das neue Telemediengesetz die ISPs aus jeder Verantwortung herausnimmt. Allerdings ergibt die exakte Formulierung dieses Gesetzeswerkes dann doch noch eine kleine Lücke: Die ISPs sind laut Gesetz nur "nicht verantwortlich" – was zwar Schadensersatzansprüche wegen "Mittäterschaft" ausschließt, nicht aber Unterlassungsansprüche. Um auch letzteres auszuschließen, hätte man die ISPs per Gesetz als "nicht haftbar" erklären müssen – im Juristendeutsch wäre dies die vollständige Absolution gewesen.

Insofern haben die Sperrverfügungen durchaus ihre Chance, wenn sie wie bisher von niedrigen Instanzen angeordnet werden. Falls die Angelegenheit allerdings irgendwann einmal vor dem Verfassungsgericht landet, dürfte jenes in erster Linie dem Sinn des Gesetzes folgen und diese Sperrverfügungen allesamt wieder aufheben. Sollte es so weit kommen, dürfte der Fall dann inzwischen auch richtig groß geworden sein und es jedem Beobachter völlig klar sein, daß eine Legalisierung solcherart von Sperrverfügungen nicht anderes als das Ende des international angelegten Internets in Deutschland bedeuten würde, da man aufgrund des hier angewandten Wettbewerbsrechts mehr oder weniger jede ausländische Seite wegklagen kann. Nur ein kleines Beispiel: Wieviele ausländische Webseiten verfügen über ein Impressum, welches dem komplizierten deutschen Impressums-Recht entspricht?

Hier muß sich dann nur noch jemand finden, der in irgendeiner Form behaupten kann, im Wettbewerb mit dieser ausländischen Webseite zu stehen – und flugs könnte man eine Sperrverfügung erlassen. Die deutschsprachigen Technik- und News-Webseiten könnten auf diesem Wege problemlos die ganzen anderssprachigen Technik- und News-Webseiten wegsperren lassen – der Verstoß ist ja der gleiche. Aber so weit wird es sicherlich nicht kommen, weil wie gesagt je größer die Sache angebunden wird, um so mehr werden die Schäden klar, wenn man sich auf so etwas einläßt. Sperrverfügungen nach dem Strafrecht sind das eine, aber Sperrverfügungen nach dem viel breiter angelegtem Zivilrecht (wie hier nach dem Wettbewerbsrecht) schießen über jegliches Ziel weit hinaus. Wollte man das wirklich durchsetzen, würden wir im Handumdrehen China, Kuba & Co. als "weltbeste" Internetzensoren ablösen ;).