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News des 8./9. September 2007

Bei Legion Hardware hat man sich ebenfalls intensiv mit der Performance unter BioShock beschäftigt. Die Ergebnisse der einzelnen Grafikkarten gleichen prinzipiell den bereits berichteten, so daß an diesem Test vor allem die verschiedenen benutzten Prozessoren interessant sind: Getestet wurde dabei mit Athlon 64 X2 4000+ (2.1 GHz) und 6000+ (3.0 GHz) sowie Core 2 Duo E6550 (2.33 GHz) und E6850 (3.0 GHz) – welche sich allerdings erstaunlicherweise überhaupt nicht in der (allgemeinen) Performance unterschieden. Nur bei Radeon HD 2900 XT und GeForce 8800 GTX gibt es geringfügige Ausschläge der takthöheren Prozessoren, bei den kleineren Grafikkarten liegt die Performance überall gleich – und dies selbst unter "1280x1024 LowQuality", was also den Prozessoren entgegenkommen sollte.

Damit ist natürlich nicht gesagt, ob das Spiel nicht über Stellen bzw. Sequenzen verfügt, welche dann doch rein CPU-limitiert sind und welche mittels Timedemos schwer bis unmöglich zu erfassen sind – dies könnten dann nur Messungen mit Savegames ermitteln. Generell scheint BioShock jedoch eher geringe Anforderungen an die Prozessoren-Power zu stellen, ansonsten hätte es wenigstens unter dem schon vorgenannten Setting "1280x1024 LowQuality" gewisse Ausschläge gegeben. Dort wo es diese Ausschläge dann gibt (bei wie gesagt nur Radeon HD 2900 XT und GeForce 8800 GTX), deuten diese dann im übrigen auch nicht in Richtung eines bestimmten CPU-Herstellers, AMD und Intel kommen unter BioShock derzeit gleich gut weg.

Eine chinesische Webseite bietet einen modifizierten Catalyst-Treiber an, mit welchem sich eine Radeon HD 2600 Pro, Radeon HD 2600 XT oder Radeon HD 2900 XT als FireGL-Karte nutzen läßt. Der Nachteil einer solchen Modifikation per Treiber ist natürlich, daß man ständig neue modifizierte Treiber braucht – oder aber bei dieser schnell älter werdenden Treiber-Version bleiben muß. Somit lohnt sich eine solche Modifikation sicherlich weniger für professionelle Anwender, welche eine FireGL-Karte auch wirklich auslasten können, sondern eher denn für Bastler und Programmierer, welche die Sache einfach nur einmal ausprobieren wollen. Aufgrund der unsicheren Quelle sollte man im Fall des Falles den modifizierten Treiber natürlich immer erst einmal durch mindestens zwei Antiviren-Programme laufen lassen ;).

In einem Thread unseres Forums geht es um Großhandelspreise bei Computer-Hardware – was einige Rückschlüsse darauf erlaubt, wie wenig die Hardware-Händler an den meisten Dingen (brutto) verdienen. Die Handelsspannen liegen hier üblicherweise nur im einstelligen Prozentbereich – wobei von dieser Handelsspanne noch alle Kosten des Händlers abgehen, dies also mitnichten den reinen Gewinn darstellt. Nur bei Zubehör-Artikeln wird üblicherweise verdient, auf diesen können dann auch schon einmal Handelspannen von mehreren hundert Prozent draufliegen. In der Summe aber sollte somit klar sein, wie schwer das Geschäft das Hardware-Händler ist, welches neben den niedrigen Handelsspannen ja auch noch von Support-Abwicklung, Waren-Rückgaben nach Kauf und vor allem ständig sinkenden Listenpreisen der Hardware erschwert wird.

Wir hatten vor mehr als einem Monat über die Situation des mäßigen bis nicht existenten Treiber-Supports für Mobile-Grafikchips berichtet und diesbezüglich durchaus auch zu Korrekturen dieser Berichterstattung durch Gegenbeispiele aufgerufen. Bislang gab es hierzu allerdings nur vereinzelte Stimmen, welche pro Samsung und Lenovo und gegen Fujitsu-Siemens sprechen – was allerdings natürlich deutlich zu wenig ist, um wirklich etwas belastbares zum Treiber-Support der einzelnen Notebook-Hersteller zu sagen. Dabei könnten Aussagen zu diesem Thema durchaus eine wichtige Entscheidungshilfe für diejenigen darstellen, welche mit dem Kauf eines Gaming-Notebooks liebäugeln – möglicherweise melden sich ja noch weitere Notebook-Besitzer im entsprechenden Thread und notieren ihre Erfahrungen mit dem Treiber-Support der verschiedenen Notebook-Hersteller.

Gemäß der DigiTimes wird ein Vize-Präsident für das Chipsatz-Business samt 40 Chipsatz-Entwicklern VIA in Richtung einer Tochterfirma von Asus verlassen. Als Grund hierfür gilt die unsichere Zukunft von VIAs Chipsatz-Business, welches zwischen den Schwergewichten Intel, nVidia und AMD zunehmend zerdrückt wird. Dies gibt natürlich auch jenen Spekulationen Auftrieb, welche sagen, daß sich VIA zukünftig wohl generell aus dem Chipsatz-Business für fremde Plattformen zurückziehen und Mainboard-Chipsätze nur noch für die eigenen VIA-Prozessoren entwickeln will. In diesem Bereich der LowCost- und Embedded-Prozessoren steht VIA in der Tat nicht schlecht da – ob es allerdings klug ist, angesichts des klar ersichtlichen Mangels an echten LowCost-Chipsätzen für Intel- und AMD-Prozessoren das Geschäftsfeld der Mainboard-Chipsätze generell aufzugeben, bliebe zu bezweifeln.

Die aktuelle Diskussion über die Online-Durchsuchung haben die in der Initiative "IT Security made in Germany" zusammengeschlossenen Unternehmen dazu genutzt, mittels einer Selbstverpflichtung zu versichern, daß die Produkte dieser Unternehmen keinerlei versteckte Zugangsmöglichkeiten enthalten und man somit nicht Vater Staat bei seinen geplanten Überwachungsmaßnahmen unterstützten wird. Was sich erst einmal gut anhört, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung jedoch als das genaue Gegenteil dessen, was in der Presse mehrheitlich über diese Selbstverpflichtungs-Erklärung berichtet wird. Wie dies der Rabenhorst sehr gut aufgedeckt hat, erklärt der Punkt 6 der Selbstverpflichtung ganz klar, daß diese Selbstverpflichtung dort endet, wo "aus Gründen der Befolgung von Rechtsvorschriften, gerichtlichen Entscheidungen oder Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden" Vater Staat diese versteckten Zugangsmöglichkeiten dann doch wieder einfordert.

Die Information der (zahlenden) Kunden über solche "Ausnahmen" soll dann im übrigen auch nur noch erfolgen, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Somit wären wir letztlich wieder nur bei amerikanischen Zuständen: Eine einhundertprozentige Sicherheit vor Schwachstellen ab Werk gibt es nicht – und Informationen darüber auch nur, wenn es rechtlich zulässig ist. Jetzt will keiner den Unternehmen der Initiative "IT Security made in Germany" deswegen an die Kandare fahren, weil man dort die Gesetze der Bundesrepublik konsequent einhalten will. Es verbietet sich jedoch, dies unter das Siegel "besonderer Sicherheit" vor staatlichem Schnüffelwahn zu stellen, wenn man faktisch nur die illegalen Auskunftsbegehren zurückweisen will – denn dies sollte die automatische Pflicht von Unternehmen aus dieser Branche sein. Von einer Selbstverpflichtung kann man wenn dann erwarten, daß man mehr tun will als es die gesetzlichen Regelungen und die allgemein übliche Vorgehensweise in dieser Branche bereits vorgeben.