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Hardware- und Nachrichten-Links des 9./10. März 2013

Seitens Fudzilla kommt eine weitere Meldung zur Verschiebung von Ivy Bridge E in das vierte Quartal – kürzlich gab es eine ähnliche Meldung seitens der VR-Zone, nachdem die letzte bekannte Intel-Roadmap eigentlich klar vom dritten Quartal 2013 für Ivy Bridge E spricht. Andererseits könnte diese Verschiebung real auch viel geringfügiger ausfallen als sich diese Meldungen erst einmal anhören – denn wahrscheinlich sollte Ivy Bridge E sowieso erst im September 2013 und damit zum Ende des dritten Quartals antreten, eine Verschiebung auf beispielsweise den Oktober 2013 würde die Überschrift "viertes Quartal" erfüllen, wäre am Ende aber dennoch nur eine Verschiebung um gerade einmal einen Monat.

In unserem Forum wird das bisher nur selten angeprochene Thema des CPU/iGPU-Throttlings bei Mobile-Prozessoren thematisiert: Insbesondere im Ultrabook-Bereich mit einer TDP-Größe von nur 17 Watt leisten die Prozessoren in der Realität und insbesondere bei mehrstündigem Einsatz weit weniger als nominell möglich sein sollte, weil schlicht die Turbo-Taktraten durch eine zu hohe Temperaturbelastung der Chips nicht im Ansatz erreicht werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, daß sich Prozessoren wegen zu hoher Temperaturen – meist in Folge einer sehr sparsamen Lüfterkonstruktion – noch unter den nominellen CPU-Takt heruntertakten müssen. Leider gibt es kaum Test zu diesem Phänomen, womit man über den entstehenden Performanceverlust nur gut spekulieren kann – aber dieser dürfte angesichts der erreichten (schwachen) Taktraten doch erheblich sein.

An dieser Stelle schlägt das Verlangen des Markts nach ultraflachen und leichten Mobile-Rechnern etwas den gesunden Menschenverstand, welcher dem Ultrabook-Käufer eigentlich sagen müsste, daß ähnliche Taktfrequenzen wie in echten Notebooks bei grob nur der Hälfte der TDP (17W zu 35W) eigentlich nicht funktionieren können. Features wie der TurboMode und auch das Heruntertakten unter den Referenz-Takt verschleiern dies inzwischen weitgehend vor dem normalen Computerkäufer – "früher" zu Zeiten der expliziten ULV-Prozessoren konnte man dies noch besser nachvollziehen, denn diese Modelle takteten üblicherweise deutlich niedriger als die normalen Notebook-Prozessoren oder aber Desktop-Modelle. Wer echte mobile Performance benötigt, muß entweder ernsthaftes Glück beim Ultrabook-Kauf haben – oder geht mit einem anständigen Notebook anstatt eines Ultrabooks auf Nummer Sicher.

Mit dem Online-Zwang von SimCity hat sich Electronic Arts ganz offensichtlich keinen Gefallen getan, sondern vielmehr eher reichlich Porzellan aka guten Willen beim Spieler zerschlagen. Augenscheinlich hat man den Nutzeransturm und die damit benötigte Rechenleistung maßlos unterschätzt, vorangetrieben natürlich durch den Punkt, daß – angeblich aus Leistungsgründen, real aber sicherlich eher als weitere Antiraubkopier-Maßnahme gedacht – gewisse Spielberechnungen allein auf den EA-Servern erfolgen. Der (angebliche) Vorteil, daß man SimCity dann auch mit schwächerer Hardware spielen könne, kehrt sich natürlich etwas ins Gegenteil um, wenn die EA-Server den Spieleransturm nur teilweise bewältigen können. Interessant dürfte im übrigen noch sein, ob die EA-eigene Kalkulation zu SimCity überhaupt noch aufgeht, wenn man derart massiv an Servern und Rechenleistung nachrüsten muß – am Ende zwingt vielleicht allein die wirtschaftliche Komponente dazu, sich dieses Konzept nochmals zu überlegen.

Telemedicus haben sich etwas tiefergehend mit dem Leistungsschutzrecht befasst und sind dabei zu der Erkenntnis gekommen, daß gemäß der aktuellen Rechtssprechung in vergleichbaren Dingen der Betreiber eines Internetangebots einer Suchmaschine oder einem News-Aggregator eigeninitiativ die Verwendung von Snippets verbieten muß – sofern diese überhaupt vom Leistungsschutzrecht betroffen sind, was derzeit niemand mit Sicherheit sagen kann. Denn gemäß Richterspruch des Bundesgerichtshofs muß ein im Internet Publizierender mit "üblichen Nutzungshandlungen" rechnen, worunter eben auch die Tätigkeit von Suchmaschinen und News-Aggregatoren fällt. Es bleibt zu hoffen, daß Google dieser Argumentation ebenfalls folgt – bei gegenteiliger Meinung könnte es nämlich (theoretisch) passieren, daß Google ab Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts mal eben das komplette deutschsprachige Internet de-listet, um etwaigen Rechtsverstößen aus dem Weg zu gehen.