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Hardware- und Nachrichten-Links des 8./9. September 2012

Wie HT4U ausführen, wird Microsoft auch bei Windows 8 wieder Downgrad-Optionen anbieten, so daß Anhänger von früheren Microsoft-Betriebssystemen diese auch mit einer Windows-8-Lizenz installieren können. Microsoft bietet allerdings nur noch das Downgrade auf Windows Vista oder Windows 7 an – das Downgrade auf Windows XP fehlt, wahrscheinlich wegen des im April 2014 auslaufenden Microsoft-Supports. Zudem gibt es jenes Downgrade auch nur für Windows 8 Pro, nicht aber das sicherlich viel öfter vorinstallierte normale Windows 8. In der Summe dürften somit zwar die Business-User zufriedengestellt, der normale Konsument hingegen dennoch "sanft" zu Windows 8 gezwungen werden. Allerdings bleibt abzuwarten, inwiefern die PC-Hersteller hier nicht doch noch eine Eigeninitiative entwickeln und neue Rechner & Notebooks eventuell parallel sowohl mit Windows 7 als auch mit Windows 8 anbieten.

Denn sofern alle Vorzeichen nicht in die völlig falsche Richtung zeigen, wird Windows 8 nur bei einem Teil der Konsumenten auf Gegenliebe stossen, ein großer Anteil der PC-Käufer jedoch lieber neue Rechner mit aber eben Windows 7 erwerben wollen. Sobald dieser Trend nur stark genug ist, werden die PC-Hersteller letztlich reagieren müssen, um sich nicht größere Umsatzanteile entgehen zu lassen – und dann lösst sich das Problem einfach schon auf Angebotsseite. Wenn dies hingegen nicht passiert, könnte das jüngste EuGH-Urteil zu Gebraucht-Software weiterhelfen – denn setzt man dieses Urteil in die Praxis um, könnte man sich zukünftig eine gebrauchte Windows-7-Lizenz wohl sehr günstig über eBay besorgen, da mit dem Marktstart von Windows 8 schließlich große Kontingente von Windows-7-Lizenzen überflüssig werden. Der Gebrauchthandel mit Windows-Lizenzen könnte aufgrund der damit höchstwahrscheinlich einhergehenden fallenden Preise im übrigen auch dafür sorgen, daß Windows im MicroPC-Bereich bei Geräten wie Rasperi Pi etc. interessant wird, wo üblicherweise wegen der hohen Microsoft-Lizenzkosten auf freie Betriebssysteme gesetzt wird.

Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten berichten über eine neue Idee der EU im Stile des eigentlich abgelehnten ACTA-Vorhabens: Danach soll es Rechteinhabern möglich sein, Urheberrechtsverletzungen bei den Internet Providern anzuzeigen – worauf diese dann mit Herunternahme der Daten (bei Server-Hostern) bzw. sogar Sperrungen (bei reinen Zugangsanbietern) reagieren müssten. Selbiges System gibt es auch schon in den USA mittels des berümt-berüchtigten DMCA-Gesetzeswerks, womit es eben auch schon Erfahrungswerte in dieser Angelegenheit gibt. Und diese Erfahrungswerte zeichnen ein arg zwiespältiges Bild, da die Take-Down-Notices gemäß DMCA in den USA gern dazu mißbraucht werden, um auf Basis zweifelhafter Urheberrechts-Konstrukte mißbeliebige Inhalte "abzuschiessen". Hierbei wird schlicht ausgenutzt, daß die meisten Provider jene DMCA-Anforderungen automatisiert und ohne größere Prüfung durchwinken, während hingegen ein (nachträglicher) Widerspruch bei einer unrechtmäßigen DMCA-Anforderung einen größeren Verwaltungsakt darstellt, welcher nur Zeit und Nerven kostet, aber keinerlei Schadensersatzanspruch nach sich zieht.

Generell gesprochen ist es eine dumme Idee, die Provider zu Hilfssheriffs zu bestellen, da diese als gewinnorientierte Unternehmen einfach nur den Weg des geringsten Widerstandes gehen werden – die Durchsetzung von Recht und Gesetz spielt dabei naturgemäß keine Rolle und kann daher immer nur die ureigenste Aufgabe der dafür geschaffenen Behörden sein. Dabei spricht nichts gegen ein vereinfachtes Verfahren bei absolut klarsten Fällen – aber auch dies funktioniert nur nach vorheriger Anhörung des Beschuldigten und muß den Weg über die regulären Gerichte gehen, sobald hierzu differierende Meinungen auftauchen. Es ist in diesem Zusammenhang sehr schade, daß die Internet-Provider (wie auch alle anderen "Zivilisten") nicht einfach das verfassungsmäßige Recht haben, einen solchen Mißbrauch als Hilfssheriffs schlicht abzulehnen. Prinzipiell gesehen dürfte das ganze Vorhaben sowieso nicht verfassungsgemäß sein, da hierbei Urteile ohne Verhandlung sowie ohne jegliche Kenntnisnahme des Beschuldigten von nicht unabhängigen Personen gesprochen werden – nur um dies bis zum Verfassungsgericht durchzuklagen, dürfte es wiederum Jahre benötigen.