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Hardware- und Nachrichten-Links des 8./9. November 2014

Bei eTeknix hat man einen ersten Test zur Radeon R9 290X 8GB in Form einer Sapphire Vapor-X Karte zu bieten – und leider die Chance verspielt, etwas substantielles zur Frage beizusteuern, wo denn nun der große Mehrspeicher eine sinnvolle Anwendung finden kann. So fehlt zum einen der direkte Vergleich zur gleichen Karte mit nur 4 GB Speicher (der Vergleich zum Referenzmodell ist angesichts unterschiedlicher Turbo-Taktraten recht zwecklos), zum anderen wurden ausgerechnet bei diesen Spieletiteln, wo man eine Speicherbelegung von mehr als 4 GB unter 4K angab, keine Benchmarks unter 4K ausgeführt. Bei den durchgeführten 4K-Benchmarks lag die Speicherbelegung üblicherweise im Bereich von 1-3 GB, ein einzelner Test erreichte immerhin eine Speicherbelegung von 3547 MB.

Damit ist aber nicht gesagt, daß jene Speicherbelegung selbst eine 4-GB-Grafikkarte erforderlich macht – ein voller Grafikkartenspeicher bedeutet nicht zwingend Performanceverlust, dies ist je nach Spiel und Engine sehr unterschiedlich. Da in jenem Artikel bislang nur Crysis 3, Middle-Earth: Shadow of Mordor und The Elder Scrolls V: Skyrim (mit Texturenmods) als Spieletitel mit einer Speicherbelegung von 6-8 GB unter 4K genannt wurden, dies jedoch weder nachgemessen wurde wie auch vergleichende Benchmarks mit einer gleichwertigen 4-GB-Grafikkarte angestellt wurden, bleibt derzeit die Frage nach einem Einsatzzweck von AMDs neuen 8-GB-Boliden unbeantwortet – und muß somit weitergereicht werden an die nächsten Tester dieser Karten, welche sich hoffentlich zielführender mit diesem Thema beschäftigen werden.

Mehrere Webseiten – vom Spiegel über Gulli und WinFuture zur Netzpolitik – haben sich mit dem Fall Boerse.bz und den möglichen Folgen für deren einfache Nutzer beschäftigt. Regulärerweise sollte man hierzu annehmen, daß den einfachen Nutzern gar nichts passieren kann, da die Webseite keinerlei direkte Download-Links zur Verfügung stellte – sprich, selbst wenn man Zugriff auf die Logfiles von Boerse.bz hat und jedem Nutzer jeden einzelnen Klick nachweisen kann, bedeutet der Klick auf einen auf Boerse.bz verbreiteten Download-Link schließlich noch nicht den direkten Start eines Download, sondern in aller Regel nur die Umleitung auf einen Datei-Hoster. Ob wirklich etwas heruntergeladen wurde, ist damit also nicht belegt – und müsste erst über weitere Ermittlungen herausgefunden werden, was angesichts der Masse an Nutzern eigentlich als unwahrscheinlich erscheint.

Es kann allerdings nicht vollkommen ausgeschlossen werden, daß sich dennoch Ermittlungen gegenüber einzelnen Vielnutzern ergeben – nicht weil dies besonders sinnvoll wäre, sondern allein zur Abschreckung bzw. wegen des zu erwartenden medialen Aufsehens. Grundvoraussetzung hierfür ist aber natürlich der direkte Zugriff auf Boerse.bz zur Laufzeit – welches es aber augenscheinlich gegeben hat, weil nur darüber konnte man offenbar die Uploader identifizieren und zusammen in einer konzentrierten Aktion angehen. Es liegt hier tatsächlich der seltene Fall vor, daß staatliche Ermittler wirklich Zugang zur Plattform hatten, bevor jene geschlossen wurde – was bedeutet, daß rein theoretisch alles möglich ist und die potentiellen Auswirkungen nur über die zeitlichen Reserven der staatlichen Ermittler begrenzt sind.