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Hardware- und Nachrichten-Links des 7. Februar 2014

Die PC Games Hardware berichtet über den neuesten Streich von PowerColor bezüglich passiv gekühlter Grafikkarten: Eine passiv gekühlte Radeon R9 270, welche natürlich nicht in ihrer Hardware oder Taktraten beschnitten wurde. Gegenüber der Southern-Islands-Generation, wo es maximal eine Radeon HD 7850 passiv gekühlt gab, setzt dies den Standard passiver Grafikkarten noch einmal nach oben, da die Radeon R9 270 ca. 15-20% schneller als die Radeon HD 7850 liegt. Bemerkenswert ist diese PowerColor-Karte auch angesichts des klar höheren Spiele-Stromverbrauch von 96 Watt bei der Radeon HD 7850 gegenüber geschätzt ca. 130-135 Watt bei der Radeon R9 270 – womit die Grenze dessen, was passiv kühlbar ist, noch weiter nach oben geschoben wird.

Allerdings gilt bei den neuen Turbo-gesteuerten Grafikkarten Vorsicht, ob eine passive Kühlung nicht auf die Performance geht: Da bei diesen das BIOS den Chiptakt nicht mehr fest vorgibt, sondern nach Spannung, Leistungsaufnahme und Temperatur dynamisch regelt, kann die passive Kühlung einer (nominell) schnellen Grafikkarte auch mit niedrigeren real erreichten Taktraten und damit einer niedrigeren Praxis-Performance verbunden sein. Denn rein theoretisch könnte man in diesem Turbo-System auch eine Radeon R9 290X passiv kühlen – die Grafikkarte hat keinen garantierten Mindesttakt mehr, sondern wird sich im passiven Betrieb je nach Leistungsfähigkeit des Kühlkörpers immer so weiter heruntertakten, daß die im BIOS festgelegten Grenzwerte für Spannung, Leistungsaufnahme und Temperatur nicht überschritten werden. Bei den neuen Turbo-gesteuerten Grafikkarten muß bei passiver Bauform also immer eine genaue, möglichst praxisnahe Performance-Überprüfung angesetzt werden, ehe man selbige empfehlen kann.

Netzpolitik berichten über einen Netzneutralitäts-Fall aus den USA, welcher verdeutet, was bei einem Netz ohne Netzneutralität blüht: Hierbei hatte der große US-Provider Verizon versucht, Streaming-Anbieter Netflix auf Durchleitungsgebühren hin zu erpressen – und als dies nicht funktionierte, den Netflix-Datentransfer auf nur noch 40 kB/sec (kundenseitig) gedrosselt. Im speziellen Fall war es Verizon allerdings nicht möglich, den Nextflix-Datentransfer exakt zu identifizieren – genauer als die Feststellung, daß Nextflix über Amazons Cloud-Dienst AWS ausgeliefert wird, konnte man es nicht realisieren. Daraus resultierend drosselte Verizon dann gleich AWS komplett, was natürlich auch Auswirkungen auf vollkommen unbeteiligte Dritte hatte.

Dieser praktische Fall eignet sich gut, um eine solide Argumentationskette pro klarer Netzneutralität aufzubauen: Denn was hier letztlich passiert ist, ist nicht eine normale Verhandlung zwischen zwei Unternehmen. Vielmehr fordert der Provider einfach etwas – und nachdem dies nichts brachte, erpresst man schlicht den Streaming-Anbieter. Mit einer legalen Preisfindung nach dem Prinzip von Angebot & Nachfrage hat dies überhaupt nichts mehr zu tun – auch weil in diesem speziellen Markt die Kräfteverhältnisse zu ungleich gewichtet sind, damit dieses Prinzip ohne jeden Regulierung wirken könnte. Insbesondere störend hieran ist, daß die Provider letztlich mit der Anzahl ihrer Kundenverträge pokern können, eine mögliche Drosselung jedoch im sinngemäßen Widerspruch zu diesen Kundenverträgen steht.

Die Provider handeln hier also Kraft einer Macht, die ihnen allerhöchstens treuhänderisch übergeben wurde, somit letztlich gegen diese Macht (aka ihre eigenen Kunden). Wenn die Politik an dieser Stelle eingreifen wollte, dann gewiß nicht zugunsten einer weiteren Handlungsfreiheit der Provider – sondern eher in Richtung eines totalen Verbots von allen Handlungen, welche sich derart extrem gegen die Rechte der eigenen Vertragspartner (der Kunden) richten. Von einem Internet-Provider darf man schlicht Lieferung in Form eines unzensierten, unblockierten, störungsfreien und drosselungsfreien Internets erwarten – alles andere entspricht nicht dem Willen des Kunden beim Vertragsabschluß.