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Hardware- und Nachrichten-Links des 6. Oktober 2015

Golem beschäftigen sich mit der Aussage von Chipentwickler Mediatek, wonach 10 CPU-Rechenkerne in einem Smartphone gar nicht zu viel wären – bezogen auf Mediateks "Helio X20" Architektur mit drei Clustern an TripleCore-Prozessoren unterschiedlicher Leistungsstufen samt einem Extra-Kern für Sensordaten und die MP3-Wiedergabe. Laut Mediatek soll die bisher praktizierte Aufteilung in einen sehr leistungsschwachen CPU-Cluster und einen sehr leistungsstarken CPU-Cluster ("Big.Little"-Technogie von ARM) zu oft an ihre Grenzen stoßen, wenn eine mittelmäßige Last anliegt und daher der leistungsschwache CPU-Cluster überfordert ist, der leistungsstarke CPU-Cluster aber zu viel Verlustleistung abwirft. Hier würde eine dritte Stufe sinnvoll sein – Mediatek vergleicht dies mit einer Dreigang-Schaltung anstatt einer Zweigang-Schaltung. Um aber bei diesem Vergleich zu bleiben, kommt beim Auto auch niemand auf die Idee, für alle unterschiedlichen Leistungsanforderungen gleich extra Motoren zu verbauen – bei Smartphone-SoCs mit zwei oder drei CPU-Clustern geht es aber genau in diese Silizium-verschwenderische Richtung.

Zudem deutet Mediateks Aussage vom zu warm werdenden leistungsstarken CPU-Cluster schon an, wo das eigentliche Problem liegt: Es werden bei vielen Smartphone-SoCs Rechenkerne oder CPU-Cluster verbaut, welche gar nicht in das thermische Konzept des Geräts passen und daher nur für ein paar Sekunden genutzt werden können, ehe jene zwangsweise abgeschaltet werden müssen. Richtig sinnvoll ist das ganze eigentlich nicht, hier werden eher nur mehr Rechenkerne oder mehr CPU-Cluster wegen des gewissen Werbewerts dieser Information verbaut – aber nicht, weil sich damit irgendetwas sinnvoll beschleunigen lassen würde. Apple macht es mit seinen eigenen SoCs vor, wie man mit wenigen Rechenkernen sogar die mit Abstand schnellsten derzeit verfügbaren Smartphone-SoCs erstellen kann – und dies ohne, daß man deswegen die Rechenkerne ständig drosseln oder stilllegen muß. Davon abgesehen sind heutige Smartphones in aller Regel ausreichend motorisiert – außerhalb des Werbeeffekts existiert da eher selten der Wunsch nach höherer Performance.

Sicherlich aufsehenerregend ist das Urteil des EU-Gerichtshofs, welcher das Safe-Harbour-Datenschutzabkommen zwischen EU und USA für ungültig hat, wie u.a. Netzpolitik vermelden. Mittels der "Safe Harbour" Regelung konnten US-Firmen für sich in Anspruch nehmen, ein ähnliches Datenschutzniveau wie in der EU vorweisen zu können – wobei das Abkommen selber keine Datenschutzvorschriften erhob, sondern einfach nur das US-Datenschutzniveau als auch ausreichend für EU-Bürger definierte. Nicht gänzlich überraschend hat der EU-Gerichtshof dieses Abkommen mit Verweis auf die überhaupt nicht zu EU-Recht passenden schwachen bis nicht existenten Datenschutzregelungen in den USA aufgehoben – und US-Firmen mit EU-Geschäft daher vor einige Probleme gestellt. Insbesondere Unternehmungen, deren Hauptgeschäft Daten sind – wie Google & Facebook – bewegen sich nunmehr auf datenschutzrechlich nicht abgedeckter Grundlage, wenn sie EU-Bürger als Kunden akzeptieren. Aber auch in viele anderen, teilweise unbedeutend erscheinenden Anwendungsfällen kam das Safe-Harbour-Abkommen als Rechtsgrundlage zum Einsatz – welche nun wegbricht bzw. nach einer dringenden Neuregelung ruft.

Eine solche Neuregelung wird allerdings spannend, denn wollte die EU-Kommission den Richterspruch wirklich umsetzen, müsste es substantielle Änderungen im US-Recht geben – teilweise würden EU-Bürger dann Rechte erhalten, die noch nicht einmal US-Bürger selber haben (vor allem beim Punkt der rechtlichen Anfechtbarkeit von staatlichen Grundrechtseingriffen). Ob sich die USA dazu herablassen, für Ausländer ihr Verständnis grundsätzlicher Bürgerrechte gegenüber Vater Staat zu überdenken, wäre jedoch leider zu bezweifeln – ohne den Zwischenschritt eines erneut faulen Kompromisses, welcher dann erneut von einem Gericht zerrissen wird, dürfte es wahrscheinlich nicht abgehen. Wie sich dies auflösen läßt, ist noch nicht abzusehen. Klar ist nur, daß dies Jahre benötigen wird – Jahre, in denen es bezüglich des Datenschutzniveaus keine praktischen Fortschritte gibt und die US-Konzerne den Rest der Welt rein faktisch bereits auf ihr Verständnis von "Datenschutz" konditionieren. Wichtige Randnotiz: Erzwungen wurde das Urteil im übrigen von einer Privatperson, welche ohne größere eigene Mittel diesen dornenreichen Weg ging. Dies darf man durchaus als Hinweis darauf verstehen, daß Engagement selbst gegenüber übermächtige erscheinenden Gegnern dennoch zum Erfolg führen kann.  (Foren-Diskussion zum Thema)