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Hardware- und Nachrichten-Links des 3./4. Dezember 2016

Golem haben sich mit den ersten verfügbaren Konsolen-Spielen mit Support des HDR-Videostandards beschäftigt und geben somit ihre Eindrücke zu HDR zum besten. Jene schwanken je nach Spiel zwischen "bildgewaltig" und "in den Farbtopf gefallen", meistens liegen die Unterschiede eher nur im Bereich von Nuancen. Gut möglich, das die Spieleentwickler an vielen Stellen schon unter gewöhnlicher SDR-Grafik trickreich das maximale versuchen herauszuholen – und das dann unter HDR nicht mehr viel Spielraum zur Verbesserung ist bzw. eine einfache Bildaufhellung der vom Spieleentwickler gewünschten Spielatmosphäre entgegenläuft. Auch möglich ist es, das später nachgereichte HDR-Spielepatches nicht denselben Effekt entfalten können wie als wenn das Thema gleich bei der grundsätzlichen Spielentwicklung mit bedacht worden wäre. Die Zeit arbeitet natürlich klar für HDR-Ausgabegeräte, im TV-Bereich erreichen erste Modelle bereits die Marke von 1000 Euro, in mittelfristiger Zukunft dürfte HDR damit zum Standardfeature von hochwertigen TVs und Monitoren werden.

WCCF Tech schrauben erneut an der Geschichte einer Vega-basierten "Radeon RX 490" – und bringen dazu eine (allerdings sehr unspezifische) Händlerlistung sowie erste angebliche Benchmarks vor. Letztgenannte beziehen sich allerdings auf eine "Pro 490" – was eventuell die Möglichkeit offenläßt, das es sich hierbei um eine DualChip-Lösung ähnlich der Radeon Pro Duo handeln könnte. Glaubt man den vorliegenden 3DMark13-Zahlen, soll jene "Radeon Pro 490" um +9,8% schneller als eine GeForce GTX 1070 herauskommen – dies würde einen FullHD Performance-Index von ~880% ergeben, was immerhin ~60% schneller als die Radeon RX 480 8GB wäre. Damit würden allerdings weiterhin beide Möglichkeiten offenbleiben: Ein neuer Grafikchip (Vega-basiert) oder aber eine DualChip-Lösung auf Basis von Polaris 10 könnten beiderseits diese Performance erreichen. Leider müssen diese Benchmarks unter große Fragezeichen gestellt werden, da deren Quelle nicht belegt wurde und auch sonst keinerlei Hinweise zu sehen sind, die auf eine seriöse Grundlage dieser Zahlen schließen lassen. Entweder schiessen WCCF Tech hier also einen größeren Bock – oder man hat wirklich die ersten Hinweise auf eine kommende neue AMD-Grafikkarte (die bislang noch nirgendwo anders erwähnt wurde).

WCCF Tech bringen aus (leider erneut ungenannter) fernöstlicher Quelle weitere Benchmarks zum Kaby-Lake-Spitzenmodell in Form des Core i7-7700K daher. Den Tests fehlt zudem eine Vergleichs-Hardware und natürlich auch umfassendere Benchmarks unter halbwegs sinnvollen Testprogrammen – am Ende bleiben nur zwei Werte unter Cinebench R15 und FritzChess übrig, welche sich nutzvoll (mit früheren Werten seitens der PC Games Hardware vergleichen lassen. Danach gewinnt das Kaby-Lake-Spitzenmodell um +2,6% bzw. um +5,3% gegenüber dem Skylake-Spitzenmodell hinzu – was grob im Rahmen des ersten umfangreichen Tests zum Core i7-7700K liegt. Viel mehr als den Taktratengewinn in Performance umgemünzt kann man von Kaby Lake im Desktop einfach nicht erwarten – und je nach konkreter CPU ergibt dies dann mal einen größeren und mal einen kleineren Performancegewinn. Darauf deuten sogar die Overclocking-Benchmarks hin – wobei das erreichte Overclocking-Ergebnis von 5.0 GHz kaum zu verallgemeinern ist, sondern eher einen Spitzenwert darstellen dürfte.

Technik Cinebench R15 FritzChess
Core i7-7700K OC Kaby Lake, 4C+HT, OC @ 5.0 GHz 1089 19881
Core i7-7700K Kaby Lake, 4C+HT, 4.2/4.5 GHz 913 17049
Core i7-6700K Skylake, 4C+HT, 4.0/4.2 GHz 890 16191
FX-9590 Vishera, 8C, 4.7/5.0 GHz 727 15018
Testwerte des Core i7-7700K von WCCF Tech, alle Vergleichswerte von der PCGH

Das EU-Parlament hat nach der Berichterstattung von Urheberrecht.org klar gemacht, wie der angestrebte digitale EU-Binnenmarkt wirklich gemeint ist: Es geht eben nicht darum, das der EU-Bürger zwischen allen Online-Angeboten innerhalb der EU auswählen kann – sondern nur darum, das man seine national abgeteilten Angebote auch im Urlaub im EU-Ausland nutzen kann. Der dafür nicht unerhebliche Aufwand wird also allein darum betrieben, um für 2 Wochen im Jahr nicht von seinen nationalen Online-Diensten abgeschnitten zu sein – sicherlich kein Punkt, denn man gänzlich negieren kann, aber dennoch weit entfernt von einem wirklichen digitalen EU-Binnenmarkt. Das ganze sollte man eher mit dem Stichwort "Urlaubs-Ausnahme" übertiteln, als denn von einer "grenzüberschreitenden" Nutzung von Online-Diensten sprechen zu können. Denn selbige können auch weiterhin rein national agieren und müssen nicht die Konkurrenz der Online-Dienste der anderen EU-Länder fürchten. Damit bleibt für kulturell vielfältig interessierte Bürger oder auch für dauerhaft im Ausland lebende EU-Bürger auch weiterhin der Zugriff auf Online-Angebote außerhalb ihres eigenen Standorts verwehrt.