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Hardware- und Nachrichten-Links des 31. März 2015

Zur Frage, ob AMDs VSR Anti-Aliasing auch noch für ältere AMD-Grafikkarten kommt, gibt es anscheinend nun doch eine Lösung: Ein AMD-Mitarbeiter hat im Forum von Overclockers.co.uk den VSR-Support für "mehr" (ältere) Grafikkarten als bisher in Aussicht gestellt, AMD würde an einer entsprechenden Lösung arbeiten. Prinzipiell könnten damit auch die Radeon R7 260 & Radeon R9 280 Serien gemeint sein, welche bislang noch kein VSR beherrschen – doch der AMD-Mitarbeiter hat sein Statement bewußt mit einem älteren Zitat versehen, welches VSR für die Radeon HD 7000 Serie verneint. Folgt man diesem Gedankengang, so bahnt sich wohl auch VSR für die Radeon HD 7000 Serie an – was erstens nett für deren Nutzer wäre und zweitens AMD entscheidend weiterhelfen würde, wenn die kommende Radeon R300 Serie doch noch größtenteils aus Rebrandings bestehen sollte. Leider gibt es derzeit noch keinen Termin für diesen weiteren VSR-Treiber – aber wenn es wirklich für die Radeon R300 Serie Relevanz hat, sollte das ganze sicherlich spätestens zum Launch jener neuen Grafikkarten-Serie vermutlich Anfang Juni spruchreif sein.

Die ComputerBase berichtet über "Asynchronous Shaders" – ein Feature der GCN-Architektur, mittels welchem AMD die Auslastung von Grafikchips unter den NextGen-APIs DirectX 12, Mantle und Vulkan verbessern will. Dabei sollen die Shader-Einheiten schlicht maximal mit Rechenaufgaben versorgt werden, zur Steuerung dessen setzt AMD seine ACE-Einheiten ein, mittels welchen man mehrere Kommando-Ströme verwalten kann. In diesem Punkt soll AMDs Grafikchip-Architektur besser als nVidias aufgestellt sein, denn laut AMD beherrscht nVidia-Hardware nicht das Erstellen und Verwalten mehrerer Kommandoströme. Oder sinnbildlich formuliert: AMD hat so etwas wie "HyperThreading für Grafikchips" in der Hinterhand – eine interessante Idee, welche allerdings ihren Praxisnutzen erst wirklich erweisen muß. Schließlich ist HyperThreading bei CPUs auch nicht unbedingt für große Performancesprünge bekannt, sondern eher für einen Zugewinn an Schwuppdizität im Windows-Einsatz – eine Disziplin, welche auf Grafikkarten nicht zutrifft. Ob AMDs "Asynchronous Shaders" etwas reißen kann, wird man sehen müssen – aber so bekommt wenigstens AMDs Augenmerk auf die ACE-Einheiten ihren tieferen Sinn.

Fudzilla haben weiteres zu der gestern schon genannten HighPerformance-APU von AMD: Jene mit einer TDP von 200 bis 300 Watt arbeitende APU soll im Jahr 2016 mit bis zu 16 Zen-basierten CPU-Rechenkernen, einem QuadChannel DDR4-Speicherinterface und einer Greenland-Grafiklösung mit HBM-Einsatz antreten – ein überaus stattlicher Ansatz. Dies würde in jedem Fall das Bild sprengen, welches man bisher von APUs hat – meistens werden jene als LowCost- und Mainstream-Prozessoren betrachtet, die alles ein wenig, nichts aber wirklich herausragend können. Mit seiner HighPerformance-APU könnte AMD mit dieser Vorstellung überaus gründlich aufräumen, schon allein aus rein technischer Sicht scheint ein hohes Interesse gesichert. Denn natürlich wird jene HighPerformance-APU auch deutlich abgewandelte Mainboards erfordern – der Grafikkarten-Steckplatz kann wohl entfallen, dafür dürfte der CPU-Bereich deutlich breiter werden und muß dann eben auch zur Abfuhr von 300 Watt Abwärme vorbereitet sein. Man darf gespannt sein auf neue Informationen in diese Richtung hin.

Der Standard berichtet über eine kommende neue EU-Richtlinie zum Schutz von Unternehmensgeheimnissen. Dieses erst einmal hehre Ansinnen läßt sich jedoch in der konkreten Ausgestaltung durchaus auch dazu ausnutzen, Whistleblower und Journalisten mit rechtlichen Konsequenzen einzuschüchtern. Denn bisher waren interne Unternehmesunterlagen nur mehr schlecht als recht durch das Urheberrecht geschützt – welches sich für viele Unternehmensunterlagen mangels Schöpfungshöhe nicht anwenden läßt (auch wenn Abmahnanwälte dies gern anders darstellen). Die neue EU-Richtlinie würde Unternehmensunterlagen aber generell unter Schutz stellen, jegliche Zitate oder das direkte Veröffentlichen wären dann untersagt. Dabei hat man sogar an ein gewisses Schlupfloch für Whistleblower gedacht: Denn wenn durch die Veröffentlichung ein Mißstand von öffentlichen Interesse betroffen ist, wäre diese Veröffentlichung dann doch legal.

Rein in der Praxis wäre es allerdings Aufgabe der Gerichte, festzustellen, was denn nun "öffentliches Interesse" ist – je nachdem, um was es geht, bestehen da trotzdem Ansatzpunkte, Whistleblower und Journalisten das Leben sehr unangenehm zu machen. Geht es dagegen nur um das Interesse im Rahmen eines Hobbies – wie eben bei PC-Hardware – dann würde diese EU-Richtlinie es den Herstellern beispielsweise ermöglichen, die Veröffentlichung aller möglichen internen Dokumente juristisch untersagen zu lassen (und zwar völlig egal, ob es in Fernost tausendfach gespiegelt wird). Bisher haben die Hersteller in dieser Frage zwar auch schon gern auf dicke Hose gemacht, konnten aber eigentlich nie mit juristischen Konsequenzen drohen, sondern eher mit "Liebesentzug" für die Journalisten bzw. Publikationen. Eine gesetzliche Regelung hierzu würde es den Hersteller einfacher machen, nur noch Marketing-konforme Informationen durchzulassen – wobei natürlich die Befindlichkeiten der über PC-Hardware berichterstattenden Presse kein Vergleich sind zu den eventuellen Problemen von echten Whistleblowern mit dieser kommenden EU-Richtlinie.