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Hardware- und Nachrichten-Links des 3. März 2015

Pünktlich zum Anfang März scheint sich die GeForce GTX 960 4GB einzustellen: Erste Ankündigungen solcherart Karten gibt es sowohl von Inno3D als auch von EVGA – leider in beiden Fällen ohne Termin und ohne Preisangabe. Terminlich dürfte es wohl die wenigsten Probleme geben (Händler-Aussagen sprechen vom 10. März), doch preislich stellen sich einige Fragen: Wirklich großartig steht die reguläre GeForce GTX 960 mit 2 GB Speicher diesbezüglich nicht im Markt, ein weiterer Preisaufschlag von nur 30 Euro für die 4-GB-Version würde diese neue Kartenversion dann schnell gegen die Radeon R9 280X antreten lassen – welche zwar "nur" 3 GB Speicher hat, dafür aber klar leistungsstärker ist und aufgrund ihres 384 Bit DDR Speicherinterfaces auch eine drastisch bessere Eignung für höhere Auflösung mitbringt. Eventuell kann die GeForce GTX 960 mit 4 GB Speicher auch noch ein paar Punkte Performance-Plus gegenüber ihrer 2-GB-Variante einfahren, dies würde der neuen Grafikkarten-Variante sicherlich weiterhelfen. Ansonsten dürfte es die GeForce GTX 960 4GB schwer im Markt haben, trotz daß eine solche Version seit Launch gefordert wird.

Noch zum Ausgang des alten Jahres hat sich die ComputerBase mit den beiden Optimierungs-Tools "AMD Gaming Evolved vs. nVidia GeForce Experience" beschäftigt. Beide sollen dem unerfahrenen Anwender zur Hand gehen und die Grafikeinstellungen eines Spiels von alleine derart anpassen, daß es optimal spielbar wird. Dies setzt natürlich Kenntnisse über das Spiel bei AMD & nVidia voraus, was bei ganz neuen Spielen wie auch im Test bestätigt nicht funktioniert. Aber auch bei den bekannten Titeln klappt die Optimierung nur im Normalfall, nicht aber wirklich durchgehend: Da werden einige Spiele grundlos in Richtung 100 fps "optimiert", bei anderen sollen hingegen 18 fps zur "Spielbarkeit" reichen. Sicherlich funktioniert in beiden Optimierungs-Tools schon das meiste – aber gerade für den unerfahrenen Anwender ist dies zu wenig, dafür muß eben alles funktionieren. nVidias "GeForce Experience" tut sich zudem negativ durch die Verschwendung von Bildqualität mittels grundsätzlich zu hoher Frameraten hervor – eine Empfehlung können daher beide Optimierungs-Tools derzeit nicht bekommen.

Die PC Games Hardware hat sich in einem Artikel mit dem besten PC für Photoshop beschäftigt. Interessant neben dem eigentlichen Thema sind hier vor allem die Ausführungen zum Grafikkarten-, OpenGL- und OpenCL-Support von Photoshop, über welchen es viele Mißverständnisse gibt. Doch ab Photoshop CS6 und ab einer Grafikkarte mit OpenGL 2.0 werden von Photoshop diverse Beschleunigungsfunktionen benutzt – darunter dürfte fast alle heute gebräuchliche Hardware fallen. Richtig schön wird es natürlich erst mit einer DirectX-11-Grafikkarte und damit OpenCL 1.1, wobei auf diesem Niveau dann schon Mainstream-Modelle wie Radeon R7 260 oder GeForce GTX 750 eine erstklassige Photoshop-Performance liefern. Interessanter Pluspunkt für AMD ist hierbei, das die schnelleren nVidia-Grafikkarten unter Photoshop ständig unter Vollast röhren, während die AMD-Modelle diesen Modus nur bei der tatsächlichen Berechnung der anstehenden Aufgaben benutzen. Der Artikel bietet zudem noch umfangreiche Grafikkarten- und Prozessoren-Benchmarks, derweil bei den Prozessoren-Empfehlungen sehr oft AMD – von FX-Prozessoren bis zu den APUs – genannt wurde, von den in vielen anderen Anwendungsfeldern noch gut mithaltenden Core i3 Prozessoren hingegen abgeraten wurde.

Laut Heise lassen sich auf diversen neuen Notebook-Modellen von Lenovo nur noch vom Hersteller signierte BIOS-Versionen installieren, nicht mehr die freie UEFI-Alternative "Coreboot". Technisch löst Lenovo das ganze natürlich mit einer Verdongelung an Intels "Boot Guard" Features, welches sogar ohne TPM-Modul auskommt, aber mit Intels "Managment Engine" korreliert. Für den normalen Computerkäufer dürfte dies vielleicht sogar eine gute Funktion sein, läßt sich das BIOS damit nahezu nicht mehr durch Schadsoftware manipulieren. Kritisch wird es natürlich, wenn es nur noch Computer mit dieser Funktionalität geben sollte – weil dann UEFI-Alternativen ausgesperrt würden, die für einige Anwendungszwecke dann doch benötigt werden. Problematisch ist sicherlich auch, daß der Hersteller dies nicht offen kommuniziert, sondern es die PC-Käufer augenscheinlich erst im Nachhinein feststellen – denn ein sorgenfreies Rückgaberecht existiert schließlich nicht in jedem Teil der Welt.

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet über ein erstes Urteil im Fall PC-Fritz, welches mit jahrelanger Haft für den ehemaligen Unternehmens-Chef scheinbar eindeutig klingt. Doch abweichend von teilweise anderslautenden Berichterstattungen wird bei der Mitteldeutschen Zeitung klar ausgeführt, daß der Angeklagte allein wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde – kein Wort über eine Verurteilung wegen Urheberrechtsverstößen. Noch steht eine weitere Verhandlung wegen "Betrugs" aus – aber bislang scheint keinerlei Strafverfahren eben wegen der angeblichen Urheberrechtsverstöße zu laufen. Damit ist zwar erwiesen, daß das Geschäftsmodell von PC-Fritz keinesfalls koscher war – aber in Sachen Urheberrecht steht weiterhin allein die Wortmeldung Microsofts da, welches alles natürlich in schwärzesten Farben malt. Man darf natürlich gut und gerne mutmaßen, daß aufgrund der Steuerhinterziehung sowie des noch anstehenden Betrugsverfahrens die von PC-Fritz verkauften Lizenzen doch nur von einer chinesischen Rolle stammten – bewiesen ist dies allerdings noch nirgendwo (daß die DVDs Fälschungen waren, ist dagegen klar und sogar zugegeben worden).