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Hardware- und Nachrichten-Links des 26. Oktober 2012

CPU-World berichten über in OEM-PCs von HP aufgetauchte weitere Vishera/Piledriver-Prozessoren, die Daten zum FX-6350 sowie zum FX-8300 waren allerdings früher schon bekannt. Der FX-8300 ist wegen dessen niedrigeren Taktfrequenzen (3.3/4.2 GHz) kaum interessant, der FX-6350 (3.9/4.2 GHz) dagegen schon, da gegenüber dem offiziell vorgestelltem FX-6300 (3.5/4.1 GHz) klar bessere Taktraten geboten werden. Von den weiteren bisher noch nicht vorgestellten Modellen dürfte zudem der FX-4350 besonders interessant sein, weil jener durch seine hohen Taktraten (4.2/4.3 GHz) die Spieleunterstützungs-Performance eines FX-8350 erreichen sollte und damit eventuell als Spieler-CPU für den kleinen Geldbeutel (Niveau Intel-Zweikerner) zu gebrauchen wäre.

Gemäß einer Meldung seitens HT4U wird es wohl kein weiteres Service Pack für Windows 7 mehr geben – welches damit auf dem Stand "Service Pack 1" verbleiben wird. Wie üblich wird Microsoft mit dem Launch des Nachfolgers alle Kräfte in diesen stecken – und bei Windows 8 gilt dies aufgrund dessen Paradigmen-Wechsels noch viel verschärfter, muß Microsoft schließlich seine Kunden davon überzeugen, vom erfolgreichen Windows 7 loszulassen. Echte Auswirkungen für Privatanwender hat der Verzicht auf ein weiteres Service Pack jedoch nicht, im Fall von Windows 7 würde jenes wohl auch nur alle bisher bekannten Patches enthalten. Die Supportzeiträume ändern sich zudem auch nicht – nach wie vor wird Windows 7 mit Sicherheitsupdates bis zum 14. Januar 2020 versorgt werden.

Schon am Mittwoch verlinkt, aber an dieser Stelle noch nicht extra gewürdigt wurde ein Bericht des Heise Newstickers, wonach die Bundesregierung die Auskunft über Bestandsdaten bei Anschlußprovidern komplett neu regeln will. Hiermit soll zum einen die bisherigen Einzelregelungen in verschiedenen Polizeigesetzen abgelöst und zudem insgesamte Klarheit geschaffen werden, was der Gesetzgeber in dieser Frage wirklich will. Und dieser gesetzgeberische Wille sieht nun derart aus, als daß Provider zukünftig allen Sicherheitsbehörden auf selbsterstellten Antrag hin alle Bestandsdaten übergeben müssen. Irgendwelche Kontrollinstanzen sind bis auf eine formale Prüfung der Anträge durch die Provider nicht vorgehen – sprich, damit gibt es auch keinerlei Richtervorbehalt.

Zu den Bestandsdaten werden üblicherweise Name und Anschrift bzw. ähnliche Daten der Provider-Kunden gezählt, laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung kommen hier aber auch noch andere Daten hinzu: Beispielsweise jegliche benutzte IP-Adressen, egal ob fest oder dynamisch – sowie vom Provider gespeicherte Passwörter, sei es für den eMail-Zugang oder für den Cloud-Zugang. Größere Provider müssen zudem eine "gesicherte elektronische Schnittstelle" zur Beantwortung dieser Anfragen vorhalten, alle Kosten hierfür werden den Providern aufgedrückt. Bislang ist der Gesetzesentwurf schon seitens der Bundesregierung angenommen worden, es fehlt noch die Zustimmung des Bundestags sowie des Bundesrats. Dabei hat der Gesetzesentwurf durchaus Chancen, wiederum vor dem Verfassungsgericht zu landen, da selbiges schon früher zumindest die Auskunftspflicht über Passwörter als nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar zurückgewiesen hat.