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Hardware- und Nachrichten-Links des 26. November 2014

Die PC Games Hardware hat sich die Verbesserungen des nVidia-Treibers 344.80 angesehen, womit das Texturenflimmern bei HighQuality-AF auf GeForce GTX 970 & 980 behoben wird. Dies war ein kleiner Bug der Launch-Treiber, welcher bis jetzt durchgeschleppt wurde und außer der PCGH sowie HT4U kaum jemanden großartig aufgefallen ist. Allerdings kann man nVidia auch nicht nachsagen, daß mittels dieses Bugs sich in irgendeiner Form Performance erschummelt wurde – die entsprechenden Benchmarks zeigen keinerlei Performance-Unterschied zwischen einem früheren Bug-belasteten Treiber und dem neuen 344.80er Treiber ohne den Texturenflimmer-Bug, technisch sogar ein kleines Performanceplus durch den neuen, bugbereinigten Treiber. Generell betrachtet kostet auf heutigen Grafikkarten der anisotrope Filter – früher Gegenstand umfangreicher Erörterungen und heftiger Diskussionen – kaum bis gar keine Performance, kann also immer und überall auf der bestmöglichen Einstellung mitlaufen.

Ein bislang noch wenig beleuchtetes Problem der derzeit steigenden Systemanforderungen für Spiele liegt in der deutlich nachlassenden Tauglichkeit für den Mobile-Einsatz auf Notebooks und Laptops, wenn man die Anforderungen so hochreißt wie zuletzt bei Ryse: Son of Rome oder Assassin's Creed: Unity. Dabei kann man bei der Grafikkarten-Anforderungen noch gegensteuern durch eine niedrigere Auflösung oder niedrigere Bildqualitätsoptionen – aber bei den CPU-Anforderungen wird es schwer, denn Vierkern-Notebooks sind eher ungebräuchlich, da man im Notebook-Einsatz aufgrund der thermischen Limitierungen eher selten die Rechenkraft aller vier CPU-Kerne ausnutzen kann. Das allermeiste, was die Hersteller derzeit als "Gaming-Notebooks" anbieten, ist jedenfalls nicht für die neue Spielegeneration gerüstet, dies trifft nur auf die wirklich hochgerüsteten und dementsprechend teuren Modelle zu, welche aber kaum noch Mobilität besitzen.

Derzeit kommt dies natürlich noch nicht so deutlich durch, ist die aktuelle Spielegeneration noch zu frisch und wirft man nicht jedes Tag einen neuen Spiele-Blockbuster in seinem Gaming-Notebook an. Mit der Zeit wird dies aber wohl deutlicher zu Tage treten und die Verkaufsinteressen der Notebook-Hersteller bezüglich Gaming-Notebooks eventuell auch behindern. Andererseits ist im reinen Verkauf "Gaming-Notebook" auch mehr denn ein Schlagwort als denn eine wirkliche Eigenschaft eines Notebooks, oft werden darunter auch schon LowCost-Krücken eingeordnet. Das eigentliche Problem werden diejenigen haben, welche ernsthaft auf Notebooks spielen wollen, da aufgrund der deutlich gestiegenen Leistungsanforderungen plötzlich nur noch echte HighEnd-Notebooks dafür genügend Power mitbringen, während die Gaming-Notebooks mit mittlerer Hardware zu mittlerem Preispunkt dafür einfach zu geworden sind. Für ein Spielchen zwischendurch außerhalb von neuen Spiele-Blockbustern eigenen sich natürlich all die moderat ausgerüsteten Gaming-Notebooks dann doch noch.

Golem vermelden die Ankündigung der Serienproduktion von Samsungs 14nm-Fertigung, welche wohl mit einem zukünftigen ARM-basierten Exynos-Prozessor begonnen werden wird. Genaue Terminlagen nannte man nicht, allerdings will man die volle Produktionskapazität dieses Erstlingswerks schon in einigen Monaten erreicht haben – dies hört sich nicht gerade danach an, als würde Samsung im Zeitplan zurückliegen, wie dies gemäß einiger Gerüchte kolportiert wurde. Andererseits gehört das (kräftige) Schlagen auf die Werbetrommel zum Handwerk, Samsung ist schließlich auch ein bedeutsamer Auftragsfertiger, welcher im Wettbewerb gegenüber TSMC und anderen steht. Eher interessant an der Meldung sind sowieso die Auswirkungen auf die 14nm-Bemühungen von GlobalFoundries, welche die 14nm-Technologie von Samsung lizenziert haben. Es wäre GlobalFoundries durchaus zu gönnen, hier einmal schneller als gedacht in den Markt kommen zu können – aber sicher sein sollte man sich vor dem Vorliegen realer 14nm-Produkte diesbezüglich natürlich auf keinen Fall.

Die EU-Datenschützer wollen laut einer Meldung seitens Golem das "Recht auf Vergessen" nun stärker durchsetzen, nachdem jenes Recht seitens Google derzeit nur unter länderspezifischen Domainnamen angewendet wird. So wird ein durch das "Recht auf Vergessen" auszublendendes Suchergebnis bei google.de nicht gelistet, bei google.com dagegen schon. Die EU-Datenschützer dürften Google somit faktisch zum Geo-Targeting der Nutzer (anhand deren IP-Adresse) zwingen, die einfache Methode der länderspezifischen Domainadressen ist den EU-Datenschützern augenscheinlich zu einfach zu umgehen. Natürlich könnte Google auch die durch das "Recht auf Vergessen" auszublendenden Suchergebnisse generell von allen seinen Suchseiten entfernen, aber da Google kein Anhänger des "Rechts auf Vergessen" ist, wird dies wohl nicht passieren und somit die weltweite Durchsetzung dieses Rechts – wie von Golem etwas übertrieben getitelt – nicht (so schnell) kommen.