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Hardware- und Nachrichten-Links des 26. April 2013

Die ComputerBase hat ein Interview mit AMDs David Nalasco zum Thema der Radeon HD 7990 und deren Mikroruckler geführt – welches allerdings wenige neue Informationen seitens AMD bereithält, da AMD in diesem Interview die ganze Problematik eher nur abzuwiegeln versucht. Gut möglich, daß man dagegen in diesem Augenblick, wenn der AMD-eigene Anti-Mikroruckler-Treiber (voraussichtlich im Sommer) bereitsteht, die Sache dann wieder ganz anders ansieht. Daneben wird noch die Möglichkeit angesprochen, zukünftig anstatt der bekannten SLI/CrossFire-Methoden mit einer Spiel-nativen Unterstützung für eine alternative Arbeitslastenteilung ("alternative workload sharing methods") zu arbeiten – wo also letztlich anscheinend der Spielentwickler mithelfen muß, die Arbeitsaufteilung zwischen mehreren GPUs zu managen.

Dies würde nicht nur gewöhnlichen SLI/CrossFire-Kombinationen (und auch den ungeliebten asymetrischen Kombinationen mittels AMDs DualGraphics) weiterhelfen, sondern auch einem Punkt, über welchen früher viel spekuliert wurde, welcher aber in letzter Zeit überhaupt nicht mehr erwähnt wurde: Die grundsätzliche Aufteilung der Grafikberechung auf mehrere Grafikchips – sprich ein Modell, wo eine Mainstream-Grafikkarte einen Grafikchip trägt, eine Performance-Grafikkarte deren zwei und eine HighEnd-Grafikkarte dann drei bis vier. So etwas wurde spekulativ in der Vergangenheit immer mal wieder zukünftigen Grafikchip-Generationen zugeschrieben, bislang hat sich aufgrund der zu erwartenden Effizienzverluste aber noch keiner der Grafikchip-Entwickler daran gewagt. Irgendwann dürfte die Grafikchip-Entwicklung aber sicherlich einen solchen Weg gehen – und dann wäre ein effizientes Lastverteilungsverfahren natürlich Grundvoraussetzung.

Wie erwartet, gibt es nun ernsthaften Widerstand gegenüber Googles neuer Bildersuche, welche Vollbilder anstatt Thumbnails anzeigt: Wie Heise Foto berichten, hat der Fotografen-Berufsverband Freelens Google bereits eine Unterlassungserklärung zugesandt und geht nunmehr nach Nichtbeachtung dieser auf den Klageweg. Gegenüber dieser Klage dürfte Google wohl ziemlich machtlos sein – wenn schon die Übernahme eines einzelnen Bildes im bundesdeutschen Recht eine klage- sowie strafwürdige Handlung darstellt, wird Google mit seinem durchgehenden Hotlinking keine Chance vor Gericht haben – da hilft auch der Hinweis auf die robots.txt nicht weiter. Über die Zweischneidigkeit von Googles neuer Bildersuche hatten wir uns an dieser Stelle schon einmal ausgelassen: Prinzipiell ist dies eine nutzerfreundliche Funktion – aber da sie zu stark in die Rechte der Urheber eingreift, wäre jene eigentlich nur mit einer Kompensation zugunsten der Urheber zulässig. Gerade der konkrete Fall von Fotografen, welche ausschließlich von ihren Bildern leben, sollte diesen Punkt deutlich machen können.

HT4U berichten über die Reaktion der EU-Wettbewerbskommissarin zu den Telekom-Drosselplänen: Man wolle nicht in den freien Wettbewerb eingreifen, ergo solle sich der Bürger doch gefälligst selbst helfen. Prinzipiell spricht nichts dagegen, in einem System mit funktionierendem Wettbewerb eben diesen entscheiden zu lassen – doch genau in diesem Fall existiert so lange kein funktionierender, ungebundener Wettbewerb, wie die Telekom die letzte Meile in der Hand hält und von allen anderen DSL-Anbietern dafür happige Gebühren vorbei an jedem Wettbewerb kassieren darf. Teilweise agieren einige Wettbewerber sogar komplett in den Netzen der Telekom – sofern die Telekom denen die Trafficpreise erhöht, werden jene diese höheren Kosten an ihre Kunden weiterreichen müssen, ob in Form höherer Allgemeinkosten oder aber auch in Form einer Drosselung. In der Summe handelt es sich hierbei gerade um einen Fall des Versagens von Wettbewerbs, wenn die Telekom als Infrastruktur-Abieter, Zugangsprovider und Content-Anbieter gleichzeitig auftreten darf und somit insbesondere mit ersterem Punkt den Wettbewerb weitgehend minimieren kann.