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Hardware- und Nachrichten-Links des 9./10. Februar 2013

Interessante Hintergrund-Details zur Entstehung der Konsolensparte bei Microsoft hat die GameZone in zwei Meldungen (No.1 & No.2) zu bieten: So wurde die Konsolen-Sparte bei Microsoft eigentlich nur deswegen aus der Taufe gehoben, weil Sony nicht in diesem Umfang mit Microsoft kooperieren wollte, wie Microsoft sich das vorstellte. Nur um Sony also nicht das seinerzeit schon richtigerweise als Zukunftsmarkt gesehene Segment der Wohnzimmer-Unterhaltung nicht komplett zu überlassen, wurde die Xbox-Sparte bei Microsoft begründet. Interessanterweise dachte man bei Microsoft dabei zuerst daran, es mit SEGA als Hardware-Partner zu versuchen – nur die Bedenken von Bill Gates höchstselbst gegenüber der Schlagkraft von SEGA stoppten diese Idee, worauf man sich dann der kompletten Eigenentwicklung der originalen Xbox zuwandte.

Der Blogger Stefan Niggemeier berichtet über die Probleme der neuen Google-Bildersuche: Jene wurde nunmehr streng nach den Anforderungen der Google-Nutzer optimiert, womit man für das Ansehen eines Bildes im originalen Format auch gar nicht mehr die Google-Webseite verlassen muß. Die neue Google-Bildersuche bietet also nicht nur eine (verkleinerte) Bild-Vorschau, sondern nunmehr auch das komplette Bild in Originalgröße. Hierbei macht sich Google allerdings die Inhalte anderer Webseiten zu eigen – was gerade in Zeiten, wo das Leistungsschutzrecht diskutiert wird, nur als höchst unglücklich bewertet werden kann. Aber auch ohne Leistungschutzrecht ist das ganze eine delikate Angelegenheit, berührt es doch direkt Urheberrechte – und zwar weltwelt, nicht nur in Deutschland. Außerdem gehört es im Internet zum guten Ton, nicht einfach die Bilder anderer Webseiten zu kopieren – Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel, aber komplette Kopien aller vorhandenen Fotos fallen nicht darunter.

Das Google-Gegenargument, man könnte die eigene Webseite bzw. die eigenen Bilder (über die robots-Datei) doch einfach von der Google-Bildersuche ausschließen, zieht dabei aus zwei Gründen nicht: Erstens einmal kann man sich nur ganz oder gar nicht von der Google-Bildersuche ausschließen – die Möglichkeit, nur die Vollbildanzeige bei Google auszuschließen, bietet Google nicht an. Und zweitens ist es nicht Aufgabe eines Webseiten-Betreibers, klar urheberrechtswidrige Aktivitäten einer anderen Partei vorab durch eine eigene Arbeitsleistung zu verhindern – es ist vielmehr Aufgabe eines Webseiten-Crawlers wie Google, bei seiner per Definition sowieso grenzwertigen Tätigkeit eigenverantwortlich die Gesetzeslage zu beachten. An der neuen Bildersuche wird sich in dieser Form sicherlich reihenweise Streit entzünden – und hier gebührt Google wohl kein Schutz, weil massiv auf den Rechten der Urheber herumgetrampelt wird.

Doch andererseits muß man ehrlich sagen: Rein praktisch ist die neue Google-Bildersuche eine schöne Funktion zugunsten der Nutzer, ergo also ein Fortschritt für das Internet. Doch aufgrund dessen, daß hierbei über Gebühr in die Belange der Urheber eingegriffen wird, dürfte Google eine solche Funktion wohl nur dann herausbringen, wenn man den Urhebern eine gewisse Entschädigung zukommen läßt – womit wir beim eigentlich verpönten Leistungsschutzrecht und damit der bösen Ironie an der ganzen Sache wären. Google liefert den Verfechter eines Leistungsschutzrechts mit der neuen Bildersuche die beste Munition, die man sich nur denken kann. Wie man aus dieser Sache wieder herauskommen will, ist noch nicht ganz klar – genauso wenig wie klar ist, wieso das Thema im englischsprachigen Web bisher noch nicht so richtig aufgeworfen wurde. In den USA lächelt man zwar gern über die europäischen Bemühungen zum Leistungsschutzrecht, reagiert beim Thema der Urheberrechte üblicherweise jedoch mindestens genauso hart wie hierzulande.

Während man sich bei der "Störerhaftung" in Filesharing-Fällen immer noch über den Punkt streitet, inwiefern ein WLAN nun Anlaß zu eben dieser Störerhaftung gibt oder nicht, weist Internet-Law auf eine andere Gefahrenquelle hin: Die Möglichkeit zum Anzapfen der Internet-Leitung eines Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus. Die entsprechende Technik ist meist nicht wirklich gesichert, das Anzapfen einer fremden Leitung soll dann angeblich ohne großen Aufwand realisierbar sein. Interessant ist, daß Internet-Law aus seiner eigenen rechtsanwaltlichen Praxis Fälle kennt, wo von Filesharing-Beschuldigten das fremde Anzapfen der eigenen Internet-Leitung vermutet wurde bzw. in einem Fall sogar nachgewiesen werden konnte. Die Kommentare zu dieser Meldung bei Internet-Law gehen dagegen in unterschiedliche Richtungen: Dort wird das Anzapfen einer DSL-Leitung als eher schwierig beschrieben, da gut mittels Passwörtern gesichert. Das Anzapfen einer per TV-Kabel realisierten Internetleitung soll dagegen einfacher sein – am Ende hängt es aber vor allem daran, was die einzelnen Internet Provider an Sicherheitsmaßnahmen angesetzt haben.