25

Hardware- und Nachrichten-Links des 24./25. September 2016

Nachdem GeForce GTX 1050 & 1050 Ti die Radeon RX 460 aller Voraussicht nach schlagen werden können, ist es um so unverständlicher, das AMD bei dieser Karte den zugrundeliegenden Polaris-11-Chip nicht voll ausgefahren hat. Gleichfalls schlägt sich AMD etwas selber durch den Umstand, bei der Radeon RX 460 zu viel Variationsbreite in ein und dieselbe Karte gelegt zu haben – nVidia hat dies speziell beim Speicher mit generell 2 GB bei der GeForce GTX 1050 sowie generell 4 GB bei der GeForce GTX 1050 Ti eleganter gelöst. Ein Ausweg aus beiden Problematiken würde in der Auflage einer (derzeit rein hypothetischen) "Radeon RX 465" liegen – eine solche Karte würde auch in AMDs aktuelles Namensschema passen. Jene "Radeon RX 465" würde dann im Vollausbau des Polaris-11-Chips antreten, zudem würde die Grenze von 75 Watt TDP und damit das entsprechende Power-Limit fallen, ergo könnten die Taktraten auch etwas überhalb von 1200 MHz Chiptakt liegen. Gute Werksübertaktungen zur Radeon RX 460 deuten schon an, das da einiges mehr möglich ist – und zusammen mit dem Sprung von 896 auf 1024 Shader-Einheiten (+14,3%) kann da ein guter Sprung herauskommen.

Radeon RX 460 "Radeon RX 465" GeForce GTX 1050 GeForce GTX 1050 Ti
Chipbasis AMD Polaris 11 AMD Polaris 11 nVidia GP107 nVidia GP107
Architektur GCN4, DirectX 12 Feature-Level 12_0 Pascal, DirectX 12 Feature-Level 12_1
Technik 2 Raster-Engines, 896 Shader-Einheiten, 56 TMUs, 16 ROPs, 128 Bit GDDR5-Interface (Salvage) angen. 2 Raster-Engines, 1024 Shader-Einheiten, 64 TMUs, 16 ROPs, 128 Bit GDDR5-Interface (Vollausbau) angbl. 640 Shader-Einheiten, 40 TMUs, 32 ROPs (?), 128 Bit GDDR5-Interface (Salvage) angbl. 768 Shader-Einheiten, 48 TMUs, 32 ROPs, 128 Bit GDDR5-Interface (Vollausbau)
Taktraten 1090/1200/3500 MHz
(Ø-Chiptakt: ~1170 MHz)
angen. ~1250/3500 MHz angbl. 1354/1455/? MHz angbl. 1290/1392/3500 MHz
Speicherausbau 2/4 GB GDDR5 angen. 4 GB GDDR5 2 GB GDDR5 4 GB GDDR5
off. Verbrauch <75W (TBP) angen. 100W (TBP) 75W (GBP) 75W (GBP)
FHD Perf.Index 260% gesch. ~290-310% gesch. ~260-280% gesch. ~300-320%
Launch 8. August 2016 reine Hypothese angbl. Ende Oktober 2016 angbl. Mitte Oktober 2016

Zusammen mit der richtigen Taktrate (Richtung 1250 MHz) könnte eine solche "Radeon RX 465" durchaus die (prognostizierte) Performance der GeForce GTX 1050 Ti erreichen, damit also dann eine echte Konkurrenzsituation zwischen beiden Karten herstellen. Die Herstellerdesigns zur GeForce GTX 1050 Ti werden zwar immer noch etwas schneller sein, aber rein nominell kann AMD im besten Fall durchaus einen nominellen Gleichstand erreichen. Ob AMD eine solche Karte auflegt, bleibt natürlich abzuwarten – bislang ist das ganze nur eine hypothetische Überlegung, niemand zwingt AMD zu dieser Karte. Zudem gibt es auch noch die These zu beachten, das AMD angeblich den zugrundeliegenden Polaris-11-Chip in seinem Vollausbau primär für das Mobile-Segment benötigt – und nur daher die Radeon RX 460 im Desktop nicht als Vollausbau herausgekommen ist. Im mittelfristigen Verlauf sollte sich diese Problematik allerdings eher entschärfen – und dann könnte AMD in der Tat versucht sein, hier noch einmal mittels einer "Radeon RX 465" nachzulegen. Eventuell wird das ganze aber auch auf das nächste Jahr verschoben und in der nächsten Grafikkarten-Generation von AMD sehen wir dann erst den Vollausbau des Polaris-11-Chips im Desktop – dies würde dann wohl eine (genauso hypothetische) "Radeon RX 550" ergeben.

Bei Heise fordert man im Zuge der Meldung zu den per Firmware-Update nicht mehr mit Fremdpatronen zusammenarbeitenden HP-Druckern, den Fall doch einfach strafrechtlich anzugehen. Als Druckmittel hierfür sieht man das Strafgesetzbuch im Paragraph 303b, Absatz 1, Nummer 3 – welcher zumindest bei einer erheblichen Störung (wie im geschäftlichen Umfeld) durchaus zugkräftig für diesen Fall erscheint. Das hierzu häufig gebrachte Gegenargument, das der Betrieb mit Fremdpatronen keine zugesicherte Produkteigenschaft sei, zieht dabei nicht – diese Aussage trifft zwar in der Tat zu, spielt für diesen Paragraphen aber eben keine Rolle. Auch die vorherige Einwilligung des Käufers zu Firmware-Updates im Rahmen der AGB bzw. des Lizenzvertrages ergibt keine Fluchtmöglichkeit, gut von Heise anhand des Beispiels von Arzt und Spritze erklärt: Jeder invasive Eingriff kann eigentlich immer nur für den einzelnen konkreten Fall seitens des Kunden abgesegnet werden, nicht aber im Rahmen von AGBs bzw. eines Lizenzvertrags nur einmalig und dann für alle Zeiten gültig erteilt werden.

Allerdings würde die ernsthafte Anwendung dieses Paragraphen dann auch eine Schlangengrube öffnen: Jedes der neueren Betriebssystem-Updates von Apple, Google und Microsoft stände dann unter dessen Beobachtung – weil Funktionsreduzierungen bzw. andere gravierende Änderungen, welche vorher nutzbare Funktionen stören bzw. abschaffen, gibt es dabei immer mal wieder. Andererseits wäre es derart gedacht gar nicht einmal falsch, diesen Paragraphen auch durchzusetzen: Der Kunde schafft sich schließlich ein Produkt zum Ist-Zustand an – und hat nach deutschem Recht dann auch ein Nutzungsrecht zu exakt diesem Ist-Zustand. Nachträgliche Änderungen dessen sollten eine (jeweils einzelne) Zustimmung bedingen – ansonsten findet man sich bei Windows 10 wieder, wo Microsoft im laufenden Betrieb nach Gutdünken Funktionen abschaltet oder gravierend umarbeitet. In welchem Wahnsinn so etwas bei Microsoft enden kann, kann man sich gut anhand der Geschichte der verschiedenen Microsoft-eigenen Mailprogramme in den letzten Windows-Versionen ansehen (jede Windows-Version ein neues, inkompatibles Mail-Programm, Daten-Migration zumeist nur einmalig bei direktem Windows-Upgrade vorgesehen).

Nicht umsonst versuchen die Betriebssystem-Anbieter derzeit verstärkt, ihre Betriebssysteme als "Service" umzudefinieren – denn ein Service hat keinen für alle Ewigkeiten feststehenden Funktionsumfang, jener kann durchaus von Zeit zu Zeit anders aussehen. Doch ob es sinnvoll ist, den Lauf der IT-Welt mit nationalstaatlichem Recht aufhalten zu wollen, steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt. Sinnvollerweise sollten die Konsumenten eher versuchen, den Lauf der Welt mit dem einzigen zu verändern, was in unserer Gesellschaftsform tatsächlich zu wirklichen Veränderungen in der Lage ist – mit ihrer Geldbörse (aka ihrer Kauf- bzw. Nutzungsentscheidung). Im Sinne von Betriebssystemen bedeutet dies, sich langfristig auf die Migration zu Linux vorzubereiten – und im Sinne von Druckern bedeutet dies, die Finger von derart unseriösen Angeboten zu lassen, egal wie günstig der Einstiegspreis sein mag. Wer jetzt konkret von dem HP-Problem betroffen ist, hat damit (im Wortsinn) Lehrgeld gezahlt – was jedoch bekannterweise besser wirkt als jede textliche Ermahnung.