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Hardware- und Nachrichten-Links des 23. Mai 2016

Im SemiAccurate-Forum haben sich noch zwei weitere Deutungen des kürzlichen Zen-Dieshots eingefunden – No.1 und No.2. Insbesondere ersterer – stammend von Hans de Vries von (der leider kaum noch aktiven Seite) Chip-Architect – ist schon recht detailliert in der möglichen Anorderung der einzelnen Zen-Bauelemente. Zudem gibt es eine Schätzung zur Zen-Chipfläche von grob 160mm² – für einen Achtkerner wäre das spartanisch, Intel kommt bei einem Skylake-Vierkerner (mit GT2-Grafiklösung allerdings) in derselben 14nm-Fertigung auch schon auf ~122mm². Gemessen an dem, wie bisher bei Intel die Differenen zwischen Vierkerner mit iGPU und Achtkerner ohne iGPU lagen, sollte ein Intel-Achtkerner ohne iGPU in der 14nm-Fertigung bei ~230-250mm² herauskommen, wäre also sogar größer als AMDs in diesem Punkt (beiderseits keine iGPU) gleichen Ansatz. Damit kann AMD bei Zen letztlich günstigere Preise bieten, ohne deswegen zu sehr in die Gewinnmarge eingreifen zu müssen – zum Verkaufserfolg könnte somit auch endlich einmal wieder ein finanzieller Erfolg kommen. Aber natürlich ist der derzeit vorliegende Zen-Dieshot noch zu ungenau, um jenen mit all zu viel Vorschußlorbeeren zu versehen – wie jeder andere Hersteller auch muß AMD erst einmal liefern, ehe irgendwelche Preise vergeben werden.

Als weitere Auflösung im Fall der Notebook-Grafiklösung oberhalb des Performanceniveaus der GeForce GTX 1080 seitens Asus bietet sich natürlich auch eine ab Werk übertaktete GeForce GTX 1080 an, damit sind die fehlenden ca. 16% Performance durchaus erreichbar. Asus hatte zwar angegeben, den Benchmark ohne Übertaktung angetreten zu haben, aber dies muß ja nicht auf eine ab-Werk-Übertakung bezogen sein. Da das verwendete Konzept-Notebook womöglich sogar eine Wasserkühlung trägt, sind hohe Taktraten mit dem GP104-Chip erreichbar und die dabei entstehende Verlustleistung wohl gut abtragbar. Wie gesagt ist die Auslegung "AMD Polaris 10 unter CrossFire" auch nur eine hypothetische Idee, weil darauf der genannte Benchmark-Wert ziemlich gut passt – was überhaupt nicht aussagt, das es auch so kommt. Daneben wäre noch auf einen Punkt verwiesen, welcher bislang noch gar noch thematisiert wurde: Laut den von Asus für seine Teaser-Webseite vergebenen Tags soll es sich sogar um ein 24-Zoll-Notebook handeln. Dies dürfte neben der Hardware-Performance einiges Interesse hervorrufen, denn im Notebook-Markt gibt es derzeit kaum noch Angebote oberhalb von 17 Zoll – und 24 Zoll wäre dann schon ein wirklich außergewöhnlicher Sprung.

Die PC-Welt berichtet über Microsofts neueste Nervaktion, welche einen zum Umstieg auf Windows 10 bewegen soll: Ein GWX-PopUp, welches dem Nutzer ein Upgrade-Datum vorgibt – welches man zwar ändern, aber nicht gänzlich ablehnen kann. Die PC-Welt hängt sich hierbei nun daran auf, das ein Schließen des Fensters diesen Vorgang nicht unterbindet – aber das Schließen von Fenstern beendet in aller Regel nur Programme, nicht aber festgelegte Aufgaben (vergleiche beispielsweise den Taskplaner – ein Schließen dieses Programms bedeutet auch nicht, das die geplanten Tasks nun nicht mehr ausgeführt werden). Der springende Punkt ist hierbei vielmehr, das Microsoft dem Nutzer das Upgrade zu Windows 10 ohne offizielle Abwahlmöglichkeit vorgibt, ergo ein faktisches Zwangsupgrade einführt. Das es Mittel und Wege gibt, ein hierbei ausversehen geplantes Upgrade dennoch noch zu verhindern, spielt keine Rolle – dies geht in den Bereich der Hacks und Tricks, dies muß ein "normaler" Computernutzer nicht wissen. Rein rechtlich betrachtet handelt es sich um klaren Zwang, da keinerlei umgehend erreichbarer "Nein"-Button existiert.

Schade, das sich an dieser Stelle kein Staatswanwalt zu profilieren versucht (oder wenigstens auf den Eintrag in die Geschichtsbücher schielt), denn bei so etwas könnte man unter Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten durchaus für einiges Aufsehen sorgen: Von der Computerkrimimalität (ungewollte Software-Veränderung) über das Vertragsrecht (mißbräuchliche Vertragsänderung) bis hin zum Strafrecht (Zwangsausübung) kann man dagegen einiges substantielles in Stellung bringen, da muß man gar nicht einmal das üblicherweise zahnlose Verbraucherschutzrecht bemühen. Eine funktionierende Justiz würde dem aktuellen Spuk mit einstweiligen Verfügungen unter Androhung schmerzhafter Bußgelder pro Tag oder/und Beugehaft für die Bosse von Microsoft Deutschland kurzfristig ein Ende bereiten – und sich danach auch nicht nehmen lassen, selbst die unvollendete Tat noch einmal strafrechtlich aufzuarbeiten (denn auch angedrohter, aber nicht ausgeführter Zwang ist strafbar). Dabei geht es weniger denn darum, sich sein Mütchen an (letztlich weisungsgebundenen) Microsoft-Mitarbeitern zu kühlen, sondern eher darum, das der rechtliche Rahmen für solcherart Aktionen mal wieder betont wird und den Firmen klar wird, das man sich trotz der vorhandenen technischen Möglichkeiten nicht einfach alles erlauben kann.

Trends der Zukunft berichten über Google Home – den persönlichen Heimassistenten, welchen Google in Konkurrenz zu Amazons Echo sowie noch nicht genauer benannter Facebook-Pläne in Vorbereitung hat. Die kleine graue Box soll erst einmal wie ein Google auf Sprachsteuerung funktionieren – sprich, Suchanfragen bewältigen, Termine eintragen und ähnliche nützliche Dinge mit den bekannten Google-Apps veranstalten. Damit das ganze funktioniert, muß Google Home natürlich die gesamte Zeit mithorchen (wenigstens auf sein Aufweck-Kommando) – und natürlich ständig mit den Google-Servern verbunden sein. Sicherlich zweifelhaft, ob dies kurz nach den Datenschutzbedenken bei der Xbox One schon geht – und Google Home soll ja nicht nur im Gaming-Raum stehen, sondern im Idealfall im ganzen Haus rund um die Uhr funktionieren. Schade ist bei solchen Projekten, wie der Nutzwert dieser Ideen für den möglichst einfachen Markterfolg kompromitiert wird – weil nützlich könnte die ganze Funktionalität schon sein. Aber dafür müsste es sich um einen im Haus befindlichen Mini-Supercomputer handeln, welcher alle Daten lokal verarbeitet, sich Informationen aus dem Internet nur anonym beschafft – und vor allem natürlich ganz allein dem Besitzer des Hauses untertan ist. DAS wäre dann ein persönlicher Assistent – was Google & Co. dagegen planen, ist die verlängerte Halteleine, zuzüglich einer ständig zuschaltbaren Direktleitung der NSA natürlich.