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Hardware- und Nachrichten-Links des 22. Juni 2016

Die PC Games Hardware hat eine feine Auflistungen der Herstellerdesigns zur GeForce GTX 1080 anzubieten: Anhand der notierten Informationen zu Taktraten, Stromzufuhr und Power-Limit kann man gut die möglichen Performance-Differenzen der einzelnen Herstellermodelle abschätzen. Insbesondere beim Übertakten der GeForce GTX 1080 dürfte dabei das Power-Limit entscheidend sein – dumm nur, wenn manche Hersteller jenes selbst bei klaren Werksübertaktungen nicht angehoben haben, hierbei drohnt ein faktisch unterdurchschnittlicher Performancegewinn durch jene Werksübertaktung. Auf 200 Watt (ausgehend vom nVidia-default von 180 Watt) kann man das Power-Limit bei jeder ernst gemeinten Herstellerkarte durchaus einstellen, wenn die GeForce GTX 1080 im Referenzdesign und auf Referenz-Taktraten schon 174 Watt unter Spielen aus der Leitung zieht. Direkt zur Übertaktung gedachte Karten sollten eher gleich mit einem Power-Limit von 230-250 Watt antreten – denn wie üblich gilt, das unter Übertaktung die hohe Energieeffizienz des default-Zustandes nicht mehr gehalten werden kann, das also höhere Taktraten immer mit relativ gesehen deutlich stärker steigendem Strombedarf einhergehen.

In dieser Frage sind viele Herstellerdesigns zur GeForce GTX 1080 (trotz klarer Werksübertaktung) jedoch sehr handzahm, wird meistens nur ein Power-Limit von 200 Watt geboten – selten auch 215 oder 230 Watt. Eine einzige Gigabyte-Karte geht mit 250 Watt hier wirklich in die Vollen, wobei von vielen anderen Herstellern (unverständlicherweise) keine klaren Angaben zur wichtigen Frage des Power-Limits geliefert werden. Andererseits muß auch klar gesagt werden, das die GeForce GTX 1080 gerade unter höheren Auflösungen Probleme haben wird, eventuell große Taktratengewinne beim Chiptakt auch in reale Mehrperformance umzusetzen – da die Speicherbandbreite der Karte kaum noch erhöhbar ist, der derzeit verbaute GDDRX5-Speicher einfach nicht viel mehr mitmacht (oder mehr mitmacht und dann jedoch langsamer wird). Die bei allen neuen Grafikkarten der 14/16nm-Generation angesetzten Speichertaktraten sind derzeit so knapp am Limit der jeweiligen Speichersorte, das die 14/16m-Karten nur nominell gesehen gute Übertakter sind: Viel mehr Chiptakt sind sicherlich erreichbar – aber es kommt dafür nicht viel mehr Performance heraus.

Fudzilla fügen der kürzlich bekanntgewordenen letzten Intel-Roadmap, welche Intels Enthusiasten-Lösungen Skylake-X & Kaby-Lake-X zeitgleich im zweiten Quartal 20147 sieht, weitere Informationen hinzu: Danach sollen diese Enthusiasten-Lösung weiterhin maximal mit 10 CPU-Rechenkernen antreten – Skylake-X mit einem Zehnkerner und einem weiteren Prozessor mit niedrigerer Kernanzahl und Kaby-Lake-X angeblich sogar nur als Vierkerner, beiderseits im neuen Sockel 2066. Damit dürfte Intel – trotz neuem Mainboard-Chipsatz auf Basis der auch beim normalen Kaby Lake zum Einsatz kommenden 200er Chipsatz-Serie – wohl nicht viel reißen können, selbst wenn es technisch gesehen mehr CPU-Kerne als im Desktop-Angebot von AMDs Zen-Prozessoren (maximal 8 CPU-Kerne bei den Desktop-Modellen) sein werden. Doch nachdem sich Broadwell-E nur als ziemlich überteuerte Angelegenheit herausgestellt hat, konnte man sich durchaus einen gewissen Fortschritt mit der nächsten Enthusiasten-Generation vorstellen – welcher nun zumindest auf technischer Seite nicht eintreten wird. Und ob Intel preislich von dem einmal beschrittenen Hochpreis-Pfad abkehren wird, dürfte auch eher zu bezweifeln sein. Demgemäß scheinen Skylake-X und Kaby-Lake-X noch keinerlei interessante Fortschritte mit sich zu bringen bzw. AMDs Zen irgendwie unter Druck setzen zu können.

Der Planet 3DNow! berichtet über Anstrengungen Intels, die frühere EU-Kartellstrafe erneut anzufechten und damit 1 Milliarde Euro von der EU (nicht von AMD) zurückzuerhalten. Aus streng juristischem Blickwinkel ist es natürlich sinnvoll, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen – aber gleichzeitig läßt man damit auch erkennen, das man aus dieser seinerzeitigen Strafe trotz (für die Verhältnisse von Intel mit 50 Mrd. Dollar Jahresumsatz) deren sehr maßvoller Höhe eigentlich nichts gelernt hat. Selbige Problematik ergibt sich letztlich auch aus der Strafe, die Microsoft im seinerzeitigen Browser-Krieg kassiert hat – welche man beiderseits als zusätzliche Geschäftskosten hat verbuchen können, die möglicherweise die Bilanz kurzfristig verhagelt haben, aber die jeweiligen Unternehmen nicht wirklich für ihr Verhalten abgestraft haben. Die EU-Regularien sind in diesen Fragen leider zu eng aufgestellt und geben keine Möglichkeit, im Fall eines faktischen Monopolisten gegen die Rest-Konkurrenz entsprechend angehobene Strafen auszusprechen – solche, bei denen dann der Vorstand wackelt, weil die Aktionäre Sturm laufen. Und nur so ein extremer Druck würde diese Unternehmen letztlich dazu zwingen, ihr Verhalten wirklich abzuändern – ansonsten kann man weiterhin solcherart Kartellstrafen einfach als aufzubringende Nebenkosten sogar vorab schon einkalkulieren.