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Hardware- und Nachrichten-Links des 20./21. Juni 2015

Die PC Games Hardware berichtet über Knatsch zwischen AMD und der Technews-Webseite KitGuru bezüglich der Presse-Samples zur Radeon R9 Fury X: Hierbei wird KitGuru von AMD wegen knapper Verfügbarkeit nicht bedacht werden – und zwar laut der Darstellung von KitGuru mit (angeblicher) AMD-Originalaussage, um die verfügbaren Presse-Samples an Publikationen abgeben zu können, "die AMD als Marke und Unternehmen positiver gegenüberstehen". Dies wäre natürlich starker Tobak, wenn dieser Satz tatsächlich so gefallen sein sollte – was es gleichzeitig auch unglaubwürdig macht, das dieser Satz so gefallen ist, denn normalerweise sollte sich kein Hersteller zu so einer Offenheit hinreißen lassen. Hinzu kommt, daß KitGuru nun wirklich nicht als Sternstunde der Journalistik gelten kann – und angesichts des Revolver- und Aburteilungs-Stils der Webseite nicht einmal gänzlich ausgeschlossen werden kann, daß diese angebliche AMD-Aussage glatt erfunden wurde (weil wie gesagt die Hersteller üblicherweise niemals so etwas direkt offen sagen würden).

Ob offen gesagt oder nicht – inoffiziell stimmt natürlich die Begründung: Aufgrund (angeblich) zu geringer Samplezahl selektieren die Hersteller sich vor Veröffentlichung jene Hardwaretest-Webseiten heraus, von welchen eher eine positiv gestimmte Berichterstattung zu erwarten ist. Ausnahmen hiervon gibt es nur für die ganz großen Platzhirsche – welche allerdings desöfteren nicht unbedingt für hochkritische Berichterstattung bekannt sind. Aber gerade Magazine, welche gerade so im erweiterten Kreis sind, müssen damit leben, viel öfters als andere nicht mit Presse-Samples bedacht zu werden, wenn man einen eher kritischen oder auch schon nur besonders genauen Stil pflegt. Allein dadurch, daß es (im englischsprachigen Raum) genügend Webseiten mit eher unkritischer Hofberichterstattung gibt, gilt es inzwischen schon als unfein, nicht die kompletten Hersteller-eigenen Pressemappen in den eigenen Artikel zu pappen und alle Produkt-Features anhand der vom Hersteller vorgegebenen "Fakten" nacheinander im Hersteller-Sinne durchzukauen.

Das Argument der zu geringen Sample-Menge ist dabei ein unserer Meinung nach vorsätzlich vorgeschobenes: Ob es nun weltweit 20 Presse-Samples gibt (davon üblicherweise 4-5 für Deutschland) – oder ob es 100 weltweit sind, kann kein Hinderungsgrund für den Launch sein. Die Grafikkarten-Hersteller wollen schließlich tausende bis zehntausende Chipexemplare zum Launch haben, mit wöchentlichen Nachlieferungen in ähnlicher Größenordnung. Natürlich kosten 80 mehr Presse-Samples auch Geld – aber im Sinne der Chipentwickler, die Millionen an Marketing-Dollars für Spiele-Bundles und andere Werbeaktionen ausgeben, kann das kein echtes Argument sein. Es gibt keine Faktenbeweise, aber man darf anhand der zu sehenden Praxis durchaus vermuten, daß den Chipentwicklern die geringe Samplemenge sehr recht ist – kann man diese doch gut als wohlfeiles Argument zum Ausschluß von kritisch schreibenden Webseiten und damit als gewisse Steuerung der Presse einsetzen. Darüber, daß es nun einmal KitGuru erwischt hat, kann man vielleicht noch lächeln – aber üblicherweise erwischt es (ohne großes Medienecho) andere Webseiten, deren kritische Stimmen uns dann durchaus wichtig erscheinen.

Ein anderer Wochenend-Aufreger dreht sich um die angebliche AMD-Aufspaltung, welches allerdings laut Hardwareluxx von AMD umgehend dementiert wurde. Grundlage war eine Meldung der besonders im Börsenumfeld aktiven Nachrichtenagentur Reuters, welche aber auch nur über Gerüchte berichtet haben – welche in diesem Umfeld natürlich besonders heftig kreisen. Danach sollte ATI wieder von AMD abgespalten werden – möglicherweise um durch eine kurzfristige Einnahme die Unternehmensliquidität in diesen schweren Zeiten zu verbessern. Denn richtig Sinn macht die Abspaltung von ATI zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr: AMDs APUs (mit der Verbindung aus AMD-CPU und ATI-GPU) sind endlich auf einem vernünftigen Niveau angekommen, die CPU/GPU-Verbindungstechnologie HSA steht nunmehr in der ersten vollständigen Version 1.0 in einem ersten Hardware-Produkt (Carrizo) zur Verfügung – und mit der Zen-Architektur hat AMD auch einen Silberstreif für das Prozessoren-Business am Horizont stehen.

Vor allem aber geht AMD-Kontrahent Intel inzwischen AMDs Ansatz der starken integrierten Grafik größtenteils mit – wenn AMD und ATI sich trennen sollten, dann braucht AMD weiterhin zwingend eine starke integrierte Grafik, das war vor dem Zusammenschluß beider Unternehmen eben noch nicht so. Die eigentliche Ironie lautet also: Wenn AMD zum jetzigen Zeitpunkt allein wäre, dann würde ein Zusammenschluß mit ATI (oder nVidia) durchaus sinnvoll sein, weil man heutzutage als Prozessorenhersteller einfach eine gute integrierte Grafik benötigt (bzw. genauso auch zum Erringen der Konsolen-Deals). Insofern erscheint eine echte Aufspaltung von AMD (Abspaltung von Kleinsparten einmal ausgenommen) aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr sinnvoll – die technische Integration ist im PC-Segment soweit fortgeschritten, daß AMD die ATI-Grafiktchnologie inzwischen zwingend braucht. Daß es für ATI besser wäre, allein dazustehen (um nicht vom derzeit eher am Boden liegenden AMD-Markennamen heruntergezogen zu werden), steht auf einem anderen Blatt – und ist ohne Belang, da ATI dies natürlich nicht mehr selbstbestimmt entscheiden kann.

Für einige Aufregung unter der Woche sorgte ein Urteil des EU-Menschenrechtegerichtshofs zur Forenhaftung: Das hohe Gericht befand allerdings nicht direkt über jenes Thema, sondern nur darüber, ob eine bezüglich der Forenhaftung verhängte (geringfügige) Geldstrafe nun "menschenrechtswidrig" ist oder nicht. Da es sich um einen kommerziellen Newsanbieter handelte, welcher gewisse beleidigende Postings zwar sofort nach Kenntnisnahme entfernt hat, diese jedoch zu diesem Zeitpunkt schon sechs Wochen online waren, fällt es in der Tat schwer, in einer Geldstrafe von 320 Euro eine direkte "Menschenrechtsverletzung" zu erkennen. Leider wurde damit aber auch das falsche Urteil zur eigentlichen Sache bestätigt – denn jenes verlangt von den Forenbetreibern indirekt nun eine Vorab-Prüfpflicht, wenn selbst das sofortige Löschen von beleidigenden Postings nicht mehr ausreichend sein soll. Daß sich das Urteil auf "kommerzielle Anbieter" bezieht und explizit Foren von Privatpersonen und Social-Media-Plattformen ausgenommen werden, ist dagegen kaum etwas wert: Je nachdem wie es passend ist, werden am Ende alle Internet-Foren irgendwie als "kommerziell" deklariert – und die Ausnahme von Facebook & Co. gegenüber "kommerziellen" Anbietern ist eher denn ein schlechter Scherz bzw. juristisch nicht wirklich haltbar.

Demzufolge sind wir auch nicht der derzeit vielfach geäußerten Meinung, daß das Urteil nichts ändern würde bzw. zumindest für Deutschland nichts ändert. Auch in Deutschland gilt, daß beleidigende Postings erst nach Kenntnisnahme entfernt werden müssen – und genauso gilt aber auch, daß in Ausnahmefällen eine "erhöhte Aufsichtspflicht" vorliegt, welche man durchaus dahingehend deuten kann, daß dann beleidigende Postings selbstätig erkannt und umgehend gelöscht werden müssen. Das Urteil des EU-Gerichts bringt diese bislang weitgehend unbeachte Ausnahmeregelung nur ans Licht der Öffentlichkeit – und fordert damit zu deren Beachtung auf. Doch die Beachtung dieser Ausnahmeregelung führt letztlich nur über einen einzigen Weg, der eigentlich verhindert werden sollte: Entweder umfangreiche Kontrolle aller Postings oder am besten gleich Vorzensur in Form der Vorkontrolle aller Postings vor der Veröffentlichung. All dies ist auf großen kommerziellen Plattformen aufgrund der schieren Menge an Beiträgen faktisch nicht zu leisten – womit der Weg vieler Plattformen darin besteht, Diskussionen gar nicht erst zuzulassen (bei großen deutschen Zeitungen und dem öffentlich-rechtlichem Rundfunk schon zu sehen). Und dann wird mit diesem EU-Urteil doch noch ein Menschenrecht verletzt – daß Recht aller EU-Bürger auf freie Meinungsäußerung, wenn immer mehr Webseiten deswegen ihre Kommentar-Funktion schlicht abschalten.