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Hardware- und Nachrichten-Links des 19./20. Januar 2013

Gulli sowie der Spiegel haben sich den Megaupload-Nachfolger MEGA angesehen, welcher ein Jahr nach der spektakulären Festnahme von Kim Dotcom am Sonnabend an den Start ging. Am bekannten Megaupload-Prinzip hat sich bei "Mega" nicht viel geändert, neu ist allerdings die automatische Verschlüsselung aller hochgeladenen Dateien mit einem 2048 Bit starken Schlüssel – die Verschlüsselung/Entschlüsselung passiert dabei anscheinend schon auf den PCs der Nutzer, nicht erst bei Mega. Damit hat Mega keine Kenntnis mehr vom Inhalt der Dateien, was der eigentliche Clou des Dienstes für die Mega-Betreiber darstellt. Theoretisch hätte man damit Rechtssicherheit gegenüber den Inhalteanbietern – was allerdings abzuwarten bliebe, denn schon die ursprüngliche Anklage gegen Megaupload steht nach den inzwischen bekannten Details auf juristisch äußerst schwachen Füßen, trotzdem wurde seinerzeit gegenüber Megaupload und dessen Betreibern das Breitschwert herausgeholt.

Vielmehr fordert Mega mit diesem Dienst den Widerstand der Justiz sowie der Inhalteanbieter geradezu heraus, denn natürlich dient die ganze Mega-Ausgestaltung allein dem Zweck des illegalen Filesharings. Und Einzelfälle werden sich auch weiterhin beweisen lassen, schließlich müssen die Schlüssel zu Mega-Dateien den Downloadern bekannt sein, werden also zusammen mit dem Dateilink in den entsprechenden Foren & Webseiten öffentlich gepostet werden. Mega vertieft somit den Streit zwischen den Nutzern und den Inhalteanbietern nur, anstatt es endlich zu einer dem Internet-Zeitalter angepassten Neuregelung urheberrechtlicher Fragen kommen würde (was allerdings Aufgabe der Politik wäre). Dafür mißbraucht Mega sicherlich ein wenig die offene Struktur des Internets – welche man eigentlich zu besseren Zwecken ausnutzen sollte, andererseits würde sich ohne solcherart Piratendienste wie Mega wohl gar nichts bei den Inhalteanbietern bewegen.

Telemedicus werfen zum Fall des immer noch vor sich her köchelnden Presse-Leistungsschutzrechts die Argumentation ein, daß es speziell für Google gar nicht so einfach sein könnte, die Verlagswebseiten aus seinem Index zu entfernen – weil davor in Deutschland das Kartellrecht steht, welches Google wegen einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Suchmaschinen-Markt besondere Fesseln auferlegt. Dies könnte wohl auch der Hintergedanke der Presseverlage beim Leistungsschutzrecht sein, daß Google das Mittel des De-Listings gar nicht ziehen kann. Diese Idee ist allerdings trotzdem riskant, weil Google in dieser Frage am längeren Hebel sitzt: Einigt man sich nicht auf Lizenzabgaben gemäß des Leistungsschutzrechts und de-listet Google dann die Presseverlage, müssten jene gegen Google einen Rechtsstreit gemäß des Kartellrechts vom Zaun brechen, welcher gewöhnlich mehrere Jahre dauern würde – Jahre, in denen die Presseverlage bei Google nicht gelistet sind und damit der eigentliche Schaden schon angerichtet wäre.

Die Idee des Kartellrechts ist also durchaus interessant, dürfte in der Praxis jedoch genauso riskant sein wie die gesamte Strategie der Presserverlage. Am Ende ist es sowieso für Google eine strategische Entscheidung: Will man sich der ganzen Idee eines Leistungsschutzrechts beugen? Dabei wäre zum einen zu bedenken, daß die wirtschaftliche Größe einer solchen Vereinbarungen vermutlich maßgeblich durch die Presseverlage diktiert wird – und vor allem dann auch die jährlichen Steigerungsraten, Google also im Laufe der Zeit vermutlich immer mehr geschröpft werden würde. Und zum anderen liegt das eigentliche Problem in der Signalwirkung auf ähnlich gelagerte Fälle in anderen Ländern: Google würde bei einer Einigung in Deutschland zu verstehen geben, daß man sich durchaus ausplündern lassen wird, wenn nur die nationalen Presseverlage ihre "Volksvertreter" zu den entsprechenden Gesetzwerken animieren können. Auf eine solche Situation darf sich Google eigentlich niemals einlassen – und dürfte deshalb selbst halbwegs vernünftig erscheinenden Lösungen eine Absage erteilen.