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Hardware- und Nachrichten-Links des 14. Oktober 2015

Mit der Meldung vom 12. Oktober sollte natürlich gerade nicht gesagt werden, daß nVidia GDDR5X für den GP104-Chip verwendet, auch wenn dies im englischsprachigen Raum (möglicherweise aufgrund unzureichender Google-Übersetzungen) derart aufgefasst wurde. Vielmehr halten wir GDDR5X für eine eher unwahrscheinliche Lösung, da zu spät für die (lange abgeschlossene) Konzeptions-Phase dieser neuen Grafikkarten-Generation kommend. Davon abgesehen verursachen die extrem hohen Interface-Taktraten bei GDDR5X dann auch noch einen zusätzlichen Stromverbrauch, womit die Vorteile von HBM nochmals glänzender aussehen. Gegen diese grundsätzlichen Einwände spricht nun aber wieder, daß auch AMD an GDDR5X gearbeitet hat, wie (erneut) in unserem Forum herausgefunden wurde. Zwar bedeutet die Arbeit an einer neuen Technologie nicht zwingend, daß man jene am Ende auch in kaufbaren Produkten einsetzt – aber zumindest wäre es nunmehr keine Überraschung, wenn AMD nächstes Jahr im Rahmen der Arctic-Islands-Generation teilweise mit GDDR5X-Speicher ankommt.

Die PC Games Hardware berichtet über einen in den letzten Tagen stark gefallenen Straßenpreis beim Core i5-5675C aus Intels Broadwell-Portfolio: Der Preis des ungelockten Vierkerners ohne HyperThreading fiel innerhalb von drei Tagen um ca. 35 Euro, seit Ende September sogar um ca. 60 Euro. Dies ist um so ungewöhnlicher, als daß Intel den Listenpreis der CPU weiterhin bei 276 Dollar ansetzt, ein "normaler" Euro-Straßenpreis für dieses Modell also bei ca. 250 Euro und nicht bei nunmehr 205 Euro liegen sollte. Augenscheinlich setzt Intel hier eine kleine inoffizielle Abverkaufsaktion an – was wohl auf das baldige offizielle Auslaufen dieser Broadwell-Prozessoren hindeutet. Allerdings läßt sich somit auch ein gewisses Schnäppchen machen, denn für die genannten 205 Euro handelt es sich um die klar günstigste ungelockte Vierkern-CPU von Intel, die anderen ungelockten Vierkerner fangen normalerweise nicht unter 250 Euro Straßenpreis an.

Gestern schon verlinkt, aber noch nicht extra gewürdigt wurde der Wechsel eines der Top-Ingenieure von AMD zu nVidia, welchen die ComputerBase notiert hat: Phil Rogers war von ATI kommend immerhin 21 Jahre im Unternehmen und zuletzt hauptamtlich für die Vorantreibung der HSA-Idee verantwortlich – eine Idee, welche AMD in den letzten Jahren maßgeblich geprägt hat. Im Gegensatz zum kürzlich ebenfalls von AMD weggegangenem CPU-Architekten Jim Keller, der seinen Job nach der grundsätzlichen Fertigstellung der Zen-Architektur wohl als getan ansah, benötigt die HSA-Idee eher ständig weitere Pflege – und insofern wird Phil Rogers AMD vielleicht sogar eher fehlen als Jim Keller. Der Wechsel zur direkten Konkurrenz ist in jedem Fall die denkbar ungünstige Auflösung für AMD – unter Umständen entwächst AMD hieraus neue Konkurrenz im Themenfeld von HSA-Hardware und -Anwendungen, nVidia gewinnt hier eine beachtbare Kapazität hinzu.

PC Games Hardware und ComputerBase weisen auf die neueste Masche von Microsoft hin, Windows 10 auf Biegen und Brechen unters Volk zu bringen – erneut wird das Upgrade auf Windows 10 im Update-Mechanismus von Windows 7 & 8.1 angeboten, diesesmal sogar teilweise als einziges Update noch vor den eigentlichen Sicherheitsupdates. Microsoft ist sich offensichtlich keines schäbigen Taschenspielertricks zu schade, um die Nutzungsrate von Windows 10 zu steigern – gerade da nach den großen Anfangserfolgen nunmehr eher durchschnittliche Nutzerzuwächse pro Monat drohen. Erstaunlich ist bei alledem dann immer wieder der Punkt, wenn Microsoft als seriöse Firma angesehen werden will – eine seriöse Firma mißbraucht allerdings unter keinen Umständen die elementare Funktion der Sicherheitsupdates zur schnöden Werbung für ein neues Produkt. Wer in irgendeiner Form ernst genommen werden will, schießt im Jahr 2015 einfach keine solch kapitalen Böcke mehr – jedenfalls nicht als ein derart großes und bedeutsames Unternehmen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beschäftigt sich in einem Positionspapier mit den praktischen Auswirkungen des Safe-Harbour-Urteils des EuGH. Hierbei sieht man ziemlich schwarz in der Frage, ob derzeit überhaupt noch eine rechtskonforme Datenübermittlung in die USA möglich ist – und weist darauf hin, daß Datenschutz-Beschwerden hohe Bußgelder nach sich ziehen können. Faktisch ist dies der Wink mit dem Zaunpfahl, alle nicht bedingungslos notwendigen Datentransfers in die USA auf den Prüfstein zu legen – und sich lieber nach Alternativen umzusehen, gerade wenn jene (wie im Cloud-Geschäft) problemlos verfügbar sind. Andere Datenschützer könnten diese Punkte anders sehen, aber für in Schleswig-Holstein ansässige Unternehmen hat diese Einschätzung hohes Gewicht, schließlich würde das ULD in Streitfragen sowohl zur Rechtsbeurteilung als auch zur Verhängung von Bußgeldern herangezogen werden. Und indirekt wird hiermit auch der Druck dorthin gelenkt, wo es überhaupt zu einer wirklichen Verbesserung der Rechtssituation kommen kann – zu den US-Unternehmen, welche bei einer Verlagerung vieler datenschutzrelevanter Geschäfte nach Europa an Umsatz verlieren und in Folge dessen dem US-Gesetzgeber Druck machen würden, zu einer sinnvollen Datenschutz-Einigung mit der EU zu kommen.