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Hardware- und Nachrichten-Links des 11./12. November 2014

Die PC Games Hardware vermeldet nun doch noch die anfänglich erwartenden guten Preispunkte zur Radeon R9 290X mit 8 GB Speicher: Eine MSI-Karte wird nunmehr von mehreren Händler bei 360 Euro angeboten, was nur 50 Euro oberhalb der gleichen Karte mit 4 GB Speicher liegt – und damit einen durchaus gangbaren Mehrpreis darstellt. Für diesen Preis kann man durchaus überlegen, allein wegen des besseren Wiederverkaufswerts die 8-GB-Variante zu wählen – denn ein, zwei Jahre später wird man mit diesen 8 GB Grafikkartenspeicher wesentlich mehr anfangen können und dann dürfte eine 8-GB-Variante im Gebrauchthandel wesentlich begehrter als eine 4-GB-Variante sein. Wenn jetzt noch die anderen Hersteller nachziehen, dann könnte die Radeon R9 290X 8GB sogar noch zum Erfolg werden – trotz, daß der Mehrspeicher derzeitig nur unter 4K wirklich etwas zu bringen scheint (und selbst darüber wird noch intensiv diskutiert).

Zu den Meldungen über die kommenden HighEnd-Chips AMD Fiji und nVidia GM200 wäre noch einmal extra zu erwähnen, daß die Quellenlage hierzu derzeit unsicher ist, ganz besonders bezüglich der aus der SiSoft-Datenbank bezogenen Daten. Beim GM200-Chip ist dies nicht ganz so dramatisch, weil jener in dieser oder in einer ähnlicher Form sowieso erwartet wird. Beim Fiji-Chip stützen sich alle getroffenen Aussagen aber eben doch nur auf die Daten aus der SiSoft-Datenbank – welche durchaus vorsätzlich gefälscht sein können. In jedem Fall ist es auffällig, wie häufig jene Datenbank in letzter Zeit bezüglich neuer Hardware ins Gespräch gekommen ist. Zugleich finden sich auch jetzt schon wirklich irritierende Daten in der SiSoft-Datenbank – wie jene zu einer (angeblichen) Hawaii-Grafikkarte mit 44 Shader-Clustern, aber 3520 Shader-Einheiten. Dies passt natürlich vorn und hinten nicht zusammen, wobei ein Auslesefehler in diesem Fall auch nicht auszuschließen wäre.

Genauso irritierend sind die Daten zu einem (angeblichen) zweiten Grafikchip mit HBM-Speicher: Hierbei wird ein Grafikchip mit nur 384 Shader-Einheiten – ergo LowEnd-Niveau – mit einem 2048 Bit HBM-Speicherinterface gekoppelt. Dies wäre – selbst im APU-Bereich – überaus unsinnig, weil ein solches LowEnd-Produkt keine 320 GB/sec Speicherbandbreite benötigt, letzteres ist das Speicherbandbreiten-Niveau der GeForce GTX 780 Ti. Stimmig sind diese Angaben aber sowieso nicht, denn das 2048 Bit HBM-Interface bedingt in der ersten HBM-Generation exakt 2 GB Speicher – notiert wurden aber nur 1 GB. Wir haben damit also zwei klar unstimmige Einträge in der SiSoft-Datenbank – welche den Wert des durchaus stimmigen Eintrags zum Fiji-Chip indirekt schmälern. Auf die Goldwaage ist das zum Fiji-Chip notiert also bitte nicht zu legen – man kann derzeit die Hoffnung wagen, daß AMD so viel Hardware aufbieten wird, sollte aber nicht fest davon ausgehen.

Ganz generell gesprochen sind APUs mit HBM-Speicher – etwas, was man aus vorgenanntem SiSoft-Eintrag derzeit oftmals herausliest – nicht wirklich abwegig, sondern könnten vielmehr den (Performance-)Durchbruch für die integrierten Grafiklösungen von APUs bedeuten. Derzeit hängen jene am vergleichsweise langsamen Hauptspeicher, welcher (abgesehen von höheren Speichertaktraten durch DDR4-Speicher) in absehbarer Zukunft auch nicht elementar beschleunigt werden wird. Mittels HBM könnte man ein zweites, kleineres Speicherinterface an eine APU hängen, welches auf einfache Art und Weise große Speicherbandbreiten zur Verfügung stellt, und damit die gestiegene Grafik-Rohleistung der APUs besser ausnutzen kann. Dabei muß man keinesfalls einen großen Speicher zur Verfügung stellen, es reichen wohl 1 bis 2 GB als reiner Beschleuniger, daneben kann ja immer noch der Hauptspeicher mitbenutzt werden. Alternativ könnte man auch gleich mit 4 oder 8 GB HBM-Speicher ankommen und benötigt danach keinerlei PC-Hauptspeicher mehr, das Mainboard und der gesamte PC können somit deutlich einfacher ausfallen. Langfristig könnten APUs durchaus in diese Richtung gehen, auch wenn der Einsatz von HBM-Speicher auf APUs gleich am Anfang aus Kostengründen eher unwahrscheinlich ist.

Golem berichten über ein Gerichtsurteil, nach welchem ein Domain-Registrar gemäß der Störerhaftungs-Regelungen für einen Bittorrent-Tracker haftbar gemacht wurde. Der Domain-Registrar fiel darüber aus allen Wolken, da sein Geschäftsbereich nur normale Domain-Registrierungen umfasst, also weder Server-Hosting noch sonstwie andere Dienstleistungen. Zudem ist der Wertgegenstand einer Domain-Registrierung auch zu klein, um da irgendetwas großartig manuell machen zu können, eine Inhaltsprüfung – selbst nach konkretem Hinweis – ist bei den derzeit verlangten Preisen nur schwer möglich. Nichtsdestotrotz ist die Gerichtsentscheidung nach aktueller Rechtslage korrekt, die bundesdeutsche Störerhaftung umfasst leider auch solche Fälle. Das Problem liegt in der Störerhaftung selbst, welche dritte Personen zu Geiseln des Fehlverhaltens der eigentlichen Täter macht – und zwar meistens ohne Blick auf die Verhältnismäßigkeiten mit der großen Keule auf alles einschlagend, dessen man habhaft werden kann.