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News des 28. Oktober 2011

Mittels einer bei Donanim Haber aufgetauchten Trinity-Präsentationsfolie verspricht AMD einen Performancezuwachs für Trinity von bis zu 20 Prozent auf der CPU-Seite sowie 30 Prozent auf der GPU-Seite. Letzteres könnte problemlos passen, da zur Trinity-GPU schon bekannt ist, daß diese eine um 50 Prozent höhere (theoretische) Rechenleistung bieten soll, daraus kann dann durchaus ein realer Performancezuwachs von 30 Prozent resultieren. Interessant sind die (bis zu) 20 Prozent Performancezuwachs auf CPU-Seite gegenüber Llano, da sich die Bulldozer-Architektur bisher nicht als Pro/MHz-stark erwiesen hat, sondern vielmehr in dieser Frage gegenüber Llano sogar klar zurückhängt. Die entsprechenden Benchmarks zeigen einen Pro/MHz-Vorteil von satten 30 Prozent zugunsten von Llano – welchen AMD bei Trinity irgendwie ausgleichen müssen wird, um auf das prognostizierte insgesamte Performanceplus zu kommen.

Wenn man Llano auf 100 Prozent Performance annimmt, dann erreicht ein gleichgetakteter Vierkern-Bulldozer also 77 Prozent – und AMD will mit einem Trinity-Vierkerner auf 120 Prozent herauskommen. Dafür sind entweder wirklich hohe Taktraten à 4.5 GHz oder mittlere Taktraten à 3.8 GHz samt einer guten Steigerung der Pro/MHz-Leistung bei Trinity bzw. dessen Piledriver-Kernen notwendig. Einfach wird es in keinem Fall – es sei denn, die Pro/MHz-Steigerung der Piledriver-Rechenkerne schlägt die AMD-eigene Prognosen von 10 bis 15 Prozent Zugewinn. Am Ende könnte es aber dennoch knapp für Trinity werden, weil AMDs Performanceprognose von 20 Prozent mehr als bei Llano unter "digital media workloads" angegeben wurde – also da, wo die Bulldozer-Architektur bekannt gutklassig ist. Die allgemeine Performance von Trinity wird also weniger stark über der von Llano liegen – bleibt zu hoffen, daß es weiterhin ausreichend ist, um sich in diesem Punkt von Llano abzuheben. PS: Beim Speichersupport wird Trinity im Übertaktungsbetrieb bis zu DDR3/2133 unterstützen, der offizielle Speichersupport endet aber bei DDR3/1866, da derzeit nichts höheres von der JEDEC spezifiziert ist.

Für einen ziemlichen Wirbel sorgt derzeit eine Analyse der Lizenzbestimmungen von EAs Origin-Dienst bei der GameStar, welche laut dem die Analyse ausführendem Rechtsanwalt ziemlich heftig gegenüber bundesdeutschen Datenschutzrecht und Verbraucherschutzrecht verstoßen. Unter anderem nimmt sich Electronic Arts das Recht heraus, den PC des Nutzers auf installierte Software zu durchsuchen – was auch schon in der Praxis passiert, also nicht nur eine theoretische Möglichkeit darstellt. Desweiteren werden reichlich weitere Daten über den Nutzer und dessen Nutzergewohnheiten von Origin erfasst, diese Daten will EA zudem mit seinen "Marketing-Partnern" zu teilen. Mittels Battlefield 3 und wohl auch zukünftigen EA-Titeln zwingt EA nunmehr die Spielekäufer dazu, seinen Origin-Dienst zu benutzen und dessen Lizenzbestimmungen zu akzeptieren – in dem Sinne ein ähnlicher Fall wie seinerzeit bei Half-Life 2 und Valves Steam-Dienst.

Damit ist vieles von dem, was nun zu Origin auf rechtlicher Seie gesagt wird, mittels der Steam-Geschichte schon längst durchgekaut worden – beispielsweise, daß die Lizenzbestimmungen von Origin & Steam sowieso keine Rechtsgültigkeit in Deutschland erlangen können (da erst nach dem abgeschlossenem Ladenkauf offeriert), der Spielekäufer in der Praxis aber der Macht des Faktischen ausgeliefert ist, daß es keine wirkliche rechtliche Handhabe gegenüber den im Ausland sitzenden Anbietern gibt. Möglicherweise bringt das Medienecho EA nun dazu, einige der besonders harschen Punkte der Lizenzbestimmungen zurückzunehmen – in der Hand des Anbieters, der sich das Recht zur jederzeitigen Lizenzänderung gibt, bleibt der Spielekäufer so oder so. Die einzige gangbare Alternative wäre der Verzicht – dies hat aber schon bei Half-Life 2 offensichtlich nicht funktioniert und scheint bei Battlefield 3 genauso wenig zu funktionieren.

Je nachdem wie man zu diesem Punkt steht, kann man auch zur Selbstjustiz in Form einer Raubkopie greifen – gerade bei Battlefield 3 als klarem Multiplayer-Titel funktioniert das aber weniger. Paranoiker werden dagegen versuchen, für jedes EA-Spiel einen extra Origin-Account anzulegen, um nicht für einen Fehler gleich sein komplettes EA-Spieleportfolio zu verlieren (was nun einmal in der Macht des Anbieters liegt). Die Mehrheit wird den Spaß aber anscheinend einfach mitmachen und darauf hoffen, daß schon nichts schiefgeht – was im Normalfall laut den Erfahrungen mit Steam auch so ist, aber eben dann komplett außerhalb des Einflußbereichs des Spielekäufers liegt. Langfristig gesehen (d.h. mit Zeitrahmen fünf bis zehn Jahre) darf man darauf hoffen, daß die Politik dieses Themenfeld mal explizit reguliert, aber derzeit ist dies einfach noch weit außerhalb des Erfassungshorizonts unserer durchgehend im Analog-Zeitalter verankerten Politiker.

Als kurzfristige Maßnahme kann man aber durchaus sein Battlefield 3 zurückgeben – und dies trotz aufgebrochener Verpackung. Denn die Origin-Lizenzbestimmungen sind derart rechtswidrig, daß man jederzeit auf eine Täuschung des Spielekäufers plädieren kann, so gesehen handelt es sich laut dem GameStar-Anwalt um ein "rechtlich mangelhaftes Spiel". Die übliche Klausel, daß Spiele mit aufgebrochener Verpackung nicht zurückgenommen werden, gilt hierbei nicht mehr. Jener Punkt trifft im übrigen bei aller Software zu, welche nach dem Kauf noch die Absegnung zusätzlicher Lizenzbestimmungen erfordert, welche irgendwelche rechtswidrigen Punkte enthält (wie nahezu jede nicht explizit auf Deutschland angepasste Lizenzbestimmungen): Wer den Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, hat ein Rückgaberecht. Man könnte sogar darüber streiten, ob nicht generell jede nach dem Kauf offerierte Lizenzbestimmung (sofern man dieser zustimmen muß, um das Produkt überhaupt nutzen zu können) nicht einen Rückgabegrund darstellt: Ein abgeschlossener Kauf ist im deutschen Recht eine feste Sache, nachträgliche Vertragsänderungen mittels einer Lizenbestimmung sind da gar nicht vorgesehen bzw. immer ein Grund, vom Kauf zurücktreten zu dürfen.