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News des 19./20. Februar 2011

Die letztwöchentliche Umfrage stellte die Frage Radeon HD 6950 oder GeForce GTX 560 Ti in den Raum – beides Grafikkarten mit gutem Preis/Leistungsverhältnis und einer Reihe von speziellen Fähigkeiten, welche teilweise gut illustrieren, wo sich die Angebote von AMD und nVidia derzeit unterscheiden. Dabei stand weniger die Frage im Vordergrund, welcher der beiden Karten nun insgesamt in der Käufergunst vorn liegt (dieser Vergleich geht mit 49:51 Prozent zugunsten der GeForce GTX 560 Ti faktisch Pari aus), sondern eher, wo die jeweiligen primären Stärken der Karten gesehen werden. Die bei der Umfrage aufgelaufenen Zahlen ergeben dabei eine ziemlich breite Verteilung der Vorlieben der Grafikkarten-Käufer mit allerdings auch ein paar besonders häufig genannten Eigenschaften.

 Radeon HD 6950 vs. GeForce GTX 560 Ti – welche wäre vorzuziehen?

So sind die typischen nVidia-Features (26%) und die tendenziell etwas bessere Bildqualität des nVidia-Beschleunigers (18%) auf nVidia-Seite zu nennen, die Freischaltbarkeit der Radeon HD 6950 zur 6970 (23%) auf AMD-Seite. Dabei muß konstatiert werden, daß trotz aller Liebe zur gleichstarken Würdigung beider Grafikchip-Entwickler das gute Ergebnis der Radeon HD 6950 speziell an dieser Karte liegt und nicht auf andere AMD-Karten übertragbar ist. Ohne dem "Feature" der Freischaltbarkeit – welches es eben nur auf der Radeon HD 6950 gibt – wäre das Ergebnis dieser Umfrage anzunehmenderweise deutlich pro nVidia ausgefallen, da gerade diese Punkte, welche auf allen nVidia-Grafikkarten anzutreffen sind, weit höher von den Umfrage-Teilnehmern gewichtet wurden als diese Punkte, welche auf allen AMD-Grafikkarten vorliegen.

Gut zu sehen ist dabei, wo derzeit die wichtigen Punkte für unsere Leser liegen: Übertakten ist ein wichtiger Punkt, wird aber geschlagen von einer höheren Bildqualität und den typischen nVidia-Features (PhysX, Cuda, 3D Vision), während AMD mit seinen typischen Features (Eyefinity, Stream, HD3D) derzeit noch nicht wirklich breit punkten kann. Der Zweikampf Radeon HD 6950 vs. GeForce GTX 560 Ti mag daher unentschieden ausgehen, aber für andere Zweikämpfe dieser Art ist ein gewisser Vorteil pro nVidia anzunehmen – welchen AMD dann über den Preis ausgleichen müsste (und oftmals ja auch tut). Andererseits wird jeder dieser Grafikkarten-Zweikämpfe etwas anders verlaufen und in anderen Preissegmenten können dann vorher hochgewichtete Eigenschaften plötzlich weniger oder stärker zählen – dies käme auf den exakten Vergleich an, welcher ergo nur mittels weiterer Umfragen in diesem Stil zu erreichen wäre.

Es gab ja vor kurzem die Nachricht, Steam denke über ein Altersverifikations-System für deutsche Nutzer nach, um diesen zukünftig auch ungekürzte Versionen anbieten zu können. Bei dieser Gelegenheit kam natürlich auch die Sprache auf die gewisse Sonderbehandlung von Titeln, welche auf der Indizierungsliste B stehen – bei diesen läßt Steam teilweise die Aktivierung nicht zu. Wir hatten in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß die bundesdeutsche Rechtslage für Titel der Liste B identisch zu der für die Titel der (normalen) Liste A wäre – was gleich einmal seitens Spielerecht korrigiert wird: Danach sind Angebote der Liste B anscheinend generell unzulässig, selbst in abgetrennten Bereichen nur für Erwachsene. Dies bedeutet, daß Steam in diesem Fall gar nichts tun kann (sofern man sich ans bundesdeutsche Recht halten wollte), auch die geplante Altersverifikation würde daran nichts ändern. Andererseits handelt Steam bisher arg uneinheitlich bei Titeln der Liste B – und zwar jeweils danach, was der Spielepublisher vorgibt.

So sind durchaus auch Titel der Liste B über Steam dem deutschen Spieler verfügbar und von diesem aktivierbar. Dies verschärft in gewissem Sinne die Probleme von Steam, sich dem bundesdeutschen Recht zu beugen: Gesetzeskonform ist man schließlich erst dann, wenn alle Jugendschutzregelungen beachtet werden und nicht nur einige. Steam müsste faktisch allen Publishern vorschreiben, einheitliche Jugendschutzregeln in Bezug auf Angebote an deutsche Spieler zu akzeptieren – was eine klare Änderung der bisherigen Strategie wäre, wo jeder Publisher sein eigenes Süppchen kochen durfte. Wenn Steam dies so durchzieht, könnte man sicherlich indizierte Titel der Liste A anbieten, Titel der Indizierungsliste B wären dann aber generell nicht mehr für deutsche Spieler erreichbar und bei entsprechenden Online-Spielen müsste Steam dann sogar bereits bezahlte Titel nachträglich noch zurückziehen. Ob man sich zu so einem harten Modell durchringen kann, um den bundesdeutschen Jugendschutz zu befriedigen, bliebe dann doch abzuwarten.

In der News des 15. Februar ist ein deutlicher Fehler: Die dort genannte GeForce GT 540 ist nicht in einem Desktop-Rechner von Medion, sondern in einem Notebook dieses Herstellers aufgetaucht – und ist damit eine GeForce GT 540M, welche schon zum Jahresanfang vorgestellt wurde. Damit fällt auch der weitere Text dieser News in sich zusammen und es gibt somit bis dato keine Anzeichen für einen Ausbau der GeForce-500-Serie bis in den unteren Mainstream-Bereich hinein. Eine andere Korrektur betrifft die News des 18. Februar und dort die Tabelle mit den Vergleichswerten zu den Bulldozer-Benchmarks: Dabei waren die Vergleichswerte von Core 2 Quad Q9550 (ursprünglich notiert 14.115, korrekt aber 11.386) und Core i7-870 (ursprünglich notiert 16.225, korrekt aber 19.932) leider falsch, weil vom falschen Benchmark stammend (3DMark-Gesamtwert anstatt des reinen CPU-Wertes). Am weiteren Text dieser News ändert dieser Fehler nichts, da die Werte dieser beiden Prozessoren nur in der Tabelle erwähnt wurden. Wir bitten beide Fehler zu entschuldigen.