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News des 27. August 2010

HT4U zeigen einen ersten Benchmark einer Cayman-basierten Karte (wahrscheinlich "Radeon HD 6870"), welche mit Taktfrequenzen von 850/3200 MHz ihre 11.963 Punkte unter dem 3DMark Vantage im Extreme-Setting erzielt (Radeon HD 5870: 9.075 Punkte, GeForce GTX 480: 9.740 Punkte laut ComputerBase-Messungen). Derzeit ist allerdings schwer zu beurteilen, ob das ganze Fake oder echt ist – zumindestens die Performance der angeblichen Cayman-Karte von ca. 23 Prozent mehr als bei der GeForce GTX 480 und ca. 32 Prozent mehr als bei der Radeon HD 5870 scheint auf die bisherigen Voraussagen zuzutreffen, welchem dem Cayman-Chip einen eher mittelmäßigen Performancesprung voraussagen. Auch die angegebenen Taktraten würden passen: Die 850 MHz Chiptakt hat ATI zwar auch schon bei der Radeon HD 5870 benutzt, sind aber für einen Chip mit deutlich mehr Transistoren und ohne neue Fertigungstechnologie wohl korrekt – und die 3200 MHz Speichertakt passen knapp zu den vorgestern vermeldeten Cayman-Informationen.

Der Heise Newsticker und die PC Games Hardware berichten über finale Spezifikationen und erste Hinweise zur Performance der GeForce GTS 450. Danach tritt diese GF106-basierte Karte am 13. September mit den vollen 192 Shader-Einheiten und 32 Textureneinheiten des GF104-Chips an, benutzt aber nur 16 ROPs und 128 Bit des DDR-Speicherinterfaces, welches beim GF104-Chip im Vollausbau 24 ROPs und 192 Bit DDR ermöglichen würde. Die Taktraten betragen 783/1566/1804 MHz, verbaut werden 1024 MB GDDR5-Speicher und die TDP soll 106 Watt betragen (sprich, der Spieleverbrauch dürfte so bei 75-90 Watt liegen). Überraschend ist der US-Listenpreis von 129 Dollar, was eher auf dem Niveau der Radeon HD 5750 liegt – und nicht auf dem Niveau der Radeon HD 5770.

Radeon HD 5700 Serie GeForce GTS 4xx Serie
Chipbasis ATI RV840/Juniper, 1040 Mill. Transistoren in 40nm auf 166mm² Die-Fläche nVidia GF106, 40nm, ~240mm² Die-Fläche
Technik DirectX 11, 800 Shader-Einheiten, 40 TMUs, 16 ROPs, 128 Bit DDR Interface (bis GDDR5) DirectX 11, 192 Shader-Einheiten, 32 TMUs, 24 ROPs, 192 Bit DDR Interface (bis GDDR5)
Taktraten 850/2400 MHz
(Radeon HD 5770)
783/1566/1804 MHz
(GeForce GTS 450)
Rechenleistung 1360 GFlops
(Radeon HD 5770)
601 GFlops
(GeForce GTS 450)
Texel-Füllrate 32 GT/sec
(Radeon HD 5770)
25 GT/sec
(GeForce GTS 450)
Bandbreite 77 GB/sec
(Radeon HD 5770)
58 GB/sec
(GeForce GTS 450)
Kartenvarianten Radeon HD 5750 (750/2300 MHz)
Radeon HD 5770 (850/2400 MHz)
GeForce GTS 440 (128bit SI mit DDR3)
GeForce GTS 450 (783/1566/1804 MHz @ 128bit SI)
GeForce GTS 455 (192bit SI)

Dazu passen aber auch die ersten Performance-Angaben, welche von einer 3D-Leistung oftmals in der Nähe der Radeon HD 5770 sprechen – was anders formuliert bedeutet: Etwas schneller als die Radeon HD 5750. Der eigentliche Kontrahent der GeForce GTS 450 dürfte somit eben diese Radeon HD 5750 sein – Preis und Performance scheinen hier jeweils zusammenzupassen, allerdings dürfte die Radeon HD 5750 einen gewissen Vorteil in der Last-Verlustleistung haben, da die Radeon HD 5750 nur ihre 64 Watt unter Spielen zieht. Die ganze Ansetzung läßt die Vermutung offen, daß nVidia später mit einer weiteren GF106-Variante das 192 Bit DDR Speicherinterface des GF106-Chips ausfahren wird – wahrscheinlich in Form der GeForce GTS 455.

Eine solche Karte dürfte dann natürlich nur mit 768 MB Speicher daherkommen, was optisch schlechter aussieht (1536 MB Speicher dürften zu teuer für dieses Preissegment sein). Trotzdem wird das größere Speicherinterface seine Wirkung entfalten, da die nVidia-Karten eigentlich durchgehend stärker an der Speicherbandbreite hängen als die ATI-Karten. Und von 128 auf 192 Bit DDR gibt es immerhin 50 Prozent mehr Speicherbandbreite – dies ist sogar etwas mehr als zwischen dem 192- und 256-Bit-Interface der GeForce GTX 460 (+33%). Deren Performancedifferenz kann man trotzdem als Anhaltspunkt nehmen und daher eine GeForce GTS 455 auf den Taktraten der GeForce GTS 450 mit aber einem 192 Bit DDR Speicherinterface auf ca. 10 Prozent Mehrperformance schätzen.

Die dürfte reichen, um mit der GeForce GTS 455 die Performance der Radeon HD 5770 zu matchen – womit für nVidia das Primärziel erreicht wäre, der sehr erfolgreichen Radeon HD 5700 Serie etwas gleichwertiges entgegenstellen zu können. Die derzeitigen Daten deuten zwar nicht darauf hin, daß nVidia mit GeForce GTS 450 & 455 so einen Preis/Leistungsknaller hinlegen kann wie mit der GeForce GTX 460 – aber dies war möglicherweise auch nicht das Ziel von nVidia. Schließlich stehen schon bald die Southern-Islands-Lösungen an und da ATI bei diesen voraussichtlich gerade im Performance-Bereich klar zulegen wird, muß sich nVidia bei GeForce GTS 450 & 455 nur darum kümmern, gleichwertig gegenüber Radeon HD 5750 & 5770 zu erscheinen – denn gegen die Southern-Islands-Nachfolger hat der GF104-Chip wahrscheinlich sowieso keine Chance.

HT4U berichten (Meldung No.1 & No.2) über die erste passiv gekühlte Radeon HD 5770 seitens Gigabyte. Diese Grafikkarte soll dabei mit dem regulären Takt der Radeon HD 5770 arbeiten, was dem Passiv-Kühlkörper angesichts von 81 Watt Spieleverbrauch und 108 Watt TDP einiges an Arbeit zumutet. Generell betrachtet sind wir ja eigentlich Fans von Silent-Lösungen, allerdings sind 81 Watt passiv gekühlt hart an der Grenze des technisch machbaren und daher zugunsten der Ausfallsicherheit der Grafikkarte nicht wirklich zu empfehlen. Schließlich muß man bei so einer leistungsstarken und passiv gekühlten Karte dann zwingend für einen guten Luftfluß im Gehäuse sorgen – wofür Gehäuselüfter vonnöten sind, die zwar "silent" zu bekommen sind, aber eben nie total lautlos.

Für ein rein passiv gekühltes System sind demzufolge andere, nicht so leistungsstarke Komponenten besser geeignet – und selbst dann ist ein rein passiv gekühltes System eine diffizile Angelegenheit, welche man nur mit exakter Planung und Ausführung auf die Beine stellen sollte. Sofern es aber einfach nur "silent" sein soll, gibt es auch Radeon HD 5770 Karten mit entsprechend laufleisen Lüftern, welche dann aber auch im Hochsommer sowie auf Dauer gesehen kein erhöhtes Ausfallrisiko aufweisen. Dies soll die Gigabyte-Grafikkarte nicht schlecht machen, aber wir sehen diese halt nur für einen höchst geringen Bruchteil der Anwendungsfälle als passende Lösung an.

Wir hatten es in unserem Bulldozer-Artikel schon so notiert, der Planet 3DNow! bringt nun auch noch eine zitierfähige Bestätigung seitens AMD: Bulldozer benötigt einen neuen Sockel. Dies war früher anders – da war Bulldozer kompatibel zum Sockel AM3 geplant, was auch diverse frühere Roadmaps wiedergeben. Im Laufe der Entwicklung hat man sich allerdings umentschieden und Bulldozer wird nun im Sockel AM3+ kommen, welcher entsprechende Mainboards voraussetzt und nicht mit dem Sockel AM3 abwärtskompatibel ist (nur aufwärtskompatibel – Prozessoren des Sockels AM3 laufen auch in Mainboards des Sockels AM3+). Dies ist sicherlich kein schöner Punkt an AMDs neuer Prozessorenarchitektur, allerdings muß auch gesagt werden, daß bei aller Liebe zu größtmöglicher Aufrüstfähigkeit ab und zu dann doch einmal ein genereller Sockelwechsel ansteht.

AMDs letzter genereller Wechsel war der Sockel AM2+ im Jahr 2007 – die entsprechenden Mainboards nehmen (nach BIOS-Update) heute auch noch alle aktuellen AM3-CPUs auf. Intel hingegen hat/wird im Zeitraum derselben Jahre 2007 bis 2010 einmal vom Sockel 775 der Core-2-Prozessoren auf die Sockel 1156/1366 der Nehalem-Prozessoren und dann auf die Sockel 1155/1356 der Sandy-Bridge-Prozessoren wechseln – dies ist aller zwei Jahre ein neuer, inkompatibler Sockel und nicht aller vier Jahre wie bei AMD. AMD ist in dieser Frage also nach wie vor deutlich kundenfreundlicher aufgestellt, auch wenn dies angesichts des neuen Sockels auf den ersten Blick nicht so erscheinen mag. Zudem stehen ja auch bei Intel wie gesagt generell neue Sockel an, womit für die neuen Prozessoren des Jahres 2011 keiner der Prozessorenentwickler in der Aufrüst-Frage einen Vorteil hat (Llano wird allerdings in AM3-Mainboards laufen).

Wie Heise Security berichtet, wird die DLL-Nachlade-Lücke unter Windows inzwischen schon ausgenutzt – und zwar u.a. mittels Office- und Torrentdateien, was einen ziemlich breiten Angrifssvektor ergibt und den Windows-Nutzer nunmehr zum Gegensteuern aufrufen sollte. Microsoft bietet hierfür ein Tool an, welches in der Windows-Registry die Suchreihenfolge für DLL-Dateien beinflußt – dies ist eine Möglichkeit zum Schutz vor dieser Sicherheitslücke, wobei man dabei sicherheitshalber Verzeichnisse außerhalb des eigenen PCs nicht nach hinten in der Suchreihenfolge schieben, sondern ganz untersagen sollte.

Alternativ kann man sich darauf konzentrieren, keine Remote- und/oder WebDAV-Verbindungen zuzulassen – denn nur wenn der eigene PC per Remotezugriff oder WebDAV mit einem anderen PC verbunden ist, funktioniert die Sicherheitslücke (sie funktioniert dagegen nicht bei normalem Internet-Zugriff). Bezüglich WebDAV muß man in der Windows-Diensteverwaltung den Dienst "WebClient" deaktivieren (Systemsteuerung/Verwaltung/Dienste), zur Verhinderung eines Remotezugriffs wäre dagegen die Remoteunterstützung des Computers zu deaktivieren (Systemsteuerung/System/Remote). Vorteilhafterweise kann man dies auch in der Netzwerk-Eigenschaften von Windows kontrollieren, welche per WebDAV oder Remote verbundene Computer explizit anzeigen sollte. Da die Lücke wie gesagt aktiv ausgenutzt und Microsoft keinen generellen Patch auflegen wird, sollte man sich für eine der beiden (oder beide) Möglichkeiten entscheiden.

Shortcuts: Fudzilla berichten über die Taktrate der integrierten Sandy-Bridge-Grafik ("GT2 Graphics"), welche regulär 850 MHz und unter dem TurboMode immerhin 1350 MHz erreichen soll. Gegenüber der aktuell "HD Graphics" in den Nehalem-Prozessoren mit 733 MHz Takt (Core i5-661 allerdings mit 933 MHz) ist dies ein exzellenter Sprung – daß es allerdings gegenüber AMDs Fusion-Ansatz reicht, darf trotzdem bezweifelt werden. Und letztlich berichten Gulli noch über eine Möglichkeit, als von einer DigiProtect-Abmahnung Geschädigter sich eventuell doch einen Rechtsstreit mit dem Massenabmahner leisten zu können – durch eine Abtretung der eigenen Forderung an eine Sammelklagen-GmbH. Ob da was herauskommt, ist natürlich vollkommen unsicher, andererseits ist dies ohne weiteres finanzielles Risiko und könnte – interessant für die Allgemeinheit – am Ende auch mal zu einer gerichtlichen Klärung führen, ob DigiProtect überhaupt in dieser Form abmahnen darf bzw. wie sicher/unsicher deren "Beweisermittlung" ist.