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News des 21./22. August 2010

Unsere wöchentliche Umfrage beschäftigte sich zuletzt mit der Frage, wie weit sich Full-HD Monitore schon durchgesetzt haben. Die dabei aufgelaufenen Zahlen ergeben ein starkes Ergebnis für die Full-HD-Auflösungen 1920x1080 und 1920x1200: Mit 48 Prozent nahezu die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer nutzt diese bereits – eingerechnet jene 4 Prozent, welche schon höhere Auflösungen nutzen, sind sogar knapp mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer auf dem Stand Full-HD oder besser. Dies bedeutet auch einen erheblichen Zuwachs der Full-HD-Auflösung bei PC-Spielen, wo "früher" – was in dieser Frage gar nicht einmal so weit zurückliegt – 1920x1200 immer nur von einem Bruchteil der Zielgruppe genutzt wurde.

 Wie stark hat sich Full-HD (1920x1080/1200) bei PC-Monitoren schon durchgesetzt?

Ein mit 31,5 Prozent jedoch weiterhin sehr erheblicher Anteil der Umfrage-Teilnehmer nutzt dann die Auflösungen 1680x1050 bzw. 1600x1200, während die Gruppe mit kleineren Monitoren als diese mit 16 Prozent nunmehr doch gewaltig zusammengeschrumpft ist – gerade im Vergleich mit einer ähnlichen Umfrage von vor zwei Jahren. Überraschend niedrig ist dagegen die Wechselwilligkeit ausgeprägt: Bei der Nutzergruppe der 1280er/1440er Monitore sind es nur 29 Prozent, bei der Nutzergruppe der 1680er/1600er Monitore gerade einmal noch 16 Prozent. Sicherlich spielt allerdings bei letzterer Nutzergruppe mit hinein, daß der Sprung von 1680x1050 auf Full-HD nun nicht übermäßig groß ist. Da inzwischen die Full-HD-Auflösung aber selbst bei kleineren Monitoren angeboten wird (bis hinunter zu 21,5-Zöllern mit 1920x1080), dürfte diese mittel- und langfristig trotzdem weiterhin an Zuspruch gewinnen.

Eine bedeutsame Tendenz hin zu noch größeren Auflösungen ist dagegen nicht zu sehen – hier kommt neben dem Punkt, daß hierfür derzeit das marketingwirksame Schlagwort fehlt (wie "Full-HD" zweifellos eines ist) auch das praktische Problem zum tragen, daß viele für den Computer benutzte Schreibtische gar nicht tief genug für übergroße Monitore sind. Und natürlich ist die Preislage auch so, daß es sich viel eher lohnt, zwei oder drei Full-HD-Monitore hinzustellen anstatt eines teuren 30-Zöllers. Gut möglich, daß die zukünftige Entwicklung sogar generell in die Richtung MultiMonitor-System geht als in die Richtung noch größerer Auflösungen und Bilddiagonalen. Damit danken wir für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage und verweisen auf unsere aktuelle Umfrage zum Stand der Annahme der SSD-Technologie. Diese neue Umfrage ist im übrigen die 1:1-Kopie einer vor Jahresfrist schon einmal gelaufenen Umfrage – und es sieht schon jetzt nach interessanten Ergebnissen gerade im Vergleich zu dieser älteren Umfrage aus.

Der Spiegel berichtet über Klagen der Online-Händler bezüglich des Mißbrauchs des Rückgabe-Rechts – immerhin jeder siebente Artikel wird zurückgegeben, die Kosten dafür (und auch für nicht mehr verkaufsfähige Ware) tragen die "normalen" Kunden. Im Gegensatz dazu steht der Punkt, wonach eine Online-Bestellung und selbst eine Bestellbestätigung jeweils keinen gültigen Kaufvertrag ergeben, sondern in der Praxis dieser erst durch das Absenden der Ware ausgelöst wird – letztlich weiss der Onlinekäufer also nie, ob seine Bestellung nun bearbeitet wird oder nicht. Beide Punkte haben insofern miteinander zu tun, als daß in beiden Punkten teilweise uraltes Offline-Recht per Krampf auf Online-Verhältnisse umgebogen wurde. In der Diskussion über solche Streitpunkte wird dann auch in erster Linie nur versucht, Recht aus bestehenden Gesetzen und Gerichtsurteilen zu ergründen – anstatt einfach mal zu sagen, daß das aktuelle Recht hier einfach irrt und besser ein neues Recht geschaffen werden sollte.

Die Frage bei solchen Punkten muß weniger lauten, wie die aktuelle Rechtslage ist, sondern vielmehr, wie sie sein sollte. Der Maßstab ist: Was wollen wir eigentlich? Wollen wir das aktuelle Recht wirklich – und wenn nein, wie sollte das Recht aussehen? Ab einem gewissen Punkt muß man einfach für eine so bedeutende Sache wie den Online-Handel (bzw. für Online allgemein) auch mal ein separat ausgearbeitetes Recht auf die Beine stellen. Derzeit ist das deutsche Online-Recht jedenfalls ein einziges Minenfeld mit haufenweise unpassenden, aus dem Offline-Bereich übernommenen Regelungen und daneben massenweise weißen Flecken, die aufwendig und risikobehaftet vor Gericht geklärt werden müssten. Eigentlich wäre es Aufgabe der Politik, sich mal an eine generelle Rechtssetzung für den kompletten Online-Bereich zu machen – natürlich nur, sofern unsere Politik nicht nur moderieren, sondern auch regelrecht Politik machen wollte.