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News des 6./7. Februar 2010

Unsere letzte Umfrage beschäftigte sich mit Apples iPad und wie die 3DCenter-Leser dazu stehen. Die aufgelaufenen Zahlen erscheinen schon einmal ganz interessant, es lassen sich hieraus einige Schlüsse ziehen: Erstens einmal hat das iPad bei den Umfrageteilnehmen derzeit keinen wirklich guten Stand, nur 24 Prozent stimmten für eine positive Antwort, 76 Prozent dagegen für eine negative Antwort. Dies mag sicherlich damit zusammenhängen, daß speziell eher erfahrenere Computernutzer natürlich dazu neigen, sich Systeme mit kompletten Nutzungsmöglichkeiten zuzulegen – wie ein Netbook, welches in etwa dieselbe Displaygröße wie das iPad hat, alternativ können es natürlich auch andere Tablet-PCs mit Windows-Betriebssystem sein. Ein vorsätzlich in seinen Nutzungsmöglichkeiten beschnittenes Gerät wie das iPad hat es unter dieser Anwendergruppe gewöhnlich schwer.

 Gut oder schlecht – und warum?

Interessant ist zudem die Stimmverteilung bei den Einzelfragen – auch wenn man hier nur von groben Tendenzen sprechen kann, da unser Umfragemodul derzeit keine MultiChoice-Antworten zuläßt. So erscheinen in der Größenfrage die Sympathien recht eindeutig verteilt: 14 Prozent ist das iPad ein größerer Ersatz für Mobiltelefone, dagegen ziehen 86 Prozent eher die gleich großen oder noch größeren Netbooks und Sub-Notebooks vor. Sehr ähnlich ist die Stimmverteilung auch bei der Frage, ob die gebotenen Anwendungen ausreichend sind oder nicht: 20 Prozent stimmten hier für die vom iPad gebotenen Anwendungen, aber 80 Prozent ist dies zu wenig. Gerade in diesen beiden Antworten bestätigt sich vorstehend genannte These, daß es Anwendergruppen gibt, die dann doch lieber mit einem echten PC arbeiten und nicht einem derartig abgespeckten Gerät wie dem iPad.

Interessanterweise kommt ausgerechnet das Bedienungskonzept des iPad über MultiTouch und Fingertip ganz gut weg, hier liegt das Verhältnis sogar minimal zugunsten der Beführworter (52 zu 48 Prozent). In der Frage des Preis/Leistungsverhältnis kommt das iPad dagegen trotz des niedrigern als von Analysten vorab erwarteteten Preise (die waren von 1000 Dollar ausgegangen) auch nicht gut weg: 25 zu 75 Prozent lautet hier das Verhältnis. Hier dürfte wiederum mit hineinspielen, daß gleich große Netbooks zum selben Preis erhältlich sind und dafür die klar bessere Hardware und mehr Anwendungsmöglichkeiten bieten. Trotzdem muß diese Umfrage natürlich nicht bedeuten, daß das iPad kein Erfolg werden kann: Für Apple dürfte es hierbei sicherlich zuerst darum gehen, den Massenmarkt zu überzeugen und nicht unbedingt zuerst die 3DCenter-Leser ;).

Stigma Videospiele berichten über eine "Killerspiele" betreffende Folge der NDR-Serie "Großstadtrevier", welche mit einer absolut wirren und unglaubwürdigen Handlung "glänzt": So werden im Rahmen dieses TV-Krimis indizierte Spiele aus Holland über die Grenze geschmuggelt (!) und dann direkt auf dem Schulhof an Minderjährige verkauft. Soviel zum Thema Wahrheitsgehalt bei den öffentlich-rechtlichen Sendern – denn weder müssen indizierte Spiele geschmuggelt werden (sie sind für Erwachsene nicht verboten – dies trifft auch auf die Indizierungs-Liste B zu, deren Titel zwar zur Beschlagnahme vorgeschlagen sind, was aber erst in einem Gerichtsverfahren bestätigt werden muß), noch gibt es im Ansatz so etwas wie einen organisierten Schulhofverkauf an indizierten Medien.

Eigentlich noch schlimmer als diese mit Steuergeldern finanzierte Faktenverdrehung ist der grundsätzliche Ansatz des ganzen: Als einfaches Problem werden hier die (angeblich) organisierten Strukturen hingestellt, welche mit "Killerspielen" handeln – während die offensichtlich vorhandene Nachfrage und die sich daraus ergebende gesellschaftlichen Fragen gänzlich unbeachtet werden. Die Reduzierung von "Killerspielen" auf ein Schulhofproblem blendet zudem aus, daß es Millionen Nutzer von gewalthaltigen Spielen in Deutschland gibt, welche diese aufgrund Volljährigkeit ganz legal kaufen können – darunter eben auch indizierte Titel. Selbst wenn die ganze Sache leider wohl nicht die Grundlagen einer Programmbeschwerde erfüllt, so ist es dennoch ein gewisser Offenbarungseid bezüglich einer nicht existenten Sorgfaltpflicht gegenüber einfachsten Fakten.

Unter anderem die Telepolis berichtet über die heftige Schlappe, welcher der Filesharing-Abmahnfirma DigiProtect kürzlich vor Gericht einstecken musste. Dabei ging es um die Rechtsanwaltgebühren für eine Abmahnung, welcher der von DigiProtect beauftragte Anwalt einforderte und welche das Gericht nicht anerkannte. Grundlage hierfür war der früher schon offengelegte Pauschalvertrag von DigiProtect mit seinen Rechtsanwälten, wodurch den Anwälten nicht pro Abmahnung regelrechte Kosten entstehen – aber erst bei jeweils pro Fall entstehenden Rechtsanwaltskosten dürften diese dann von den abgemahnten Filesharing-Sündern im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes eingefordert werden.

Zwar läßt sich anhand des Pauschalbetrags und der Anzahl an entsprechenden Fällen sicherlich auch ein geteilter Kostenbetrag pro Fall ermitteln, aber DigiProtect wollte den Teil des Vertrags mit den konkreten Zahlen nicht dem Gericht zugänglich machen – möglicherweise, weil die früheren Ausführungen zu diesem Fall auf eine Gewinnbeteiligung der Rechtsanwälte schließen lassen, was die ganze Sache schwer anrüchig machen würde. Sollte dieses Urteil des Amtsgerichts Frankfurt rechtkräftig und nicht von anderen Gerichten generell anders gesehen werden, dürfte damit das aktuelle Geschäftsmodell von DigiProtect zumindest vorerst gescheitert sein. Was DigiProtect allerdings womöglich auch nur kurzfristig bremsen wird, denn es sind durchaus auch andere Geschäftsmodelle denkbar, mittels welcher man an der Verfolgung Rechtsverstöße anderer verdienen kann.