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News des 4. Februar 2010

Mit der Radeon HD 5450 hat ATI nun auch noch den letzten RV8xx-Chip für das Desktop-Segment vorgestellt – der hierfür benutzte RV810 kommt allerdings auch schon auf einigen zur CES vorgestellten neuen Mobile-Lösungen zum Einsatz. Schon "seinerzeit" war demzufolge bekannt, daß ATI mit dem RV810-Chip keine Bäume würde ausreißen können – was schwer möglich ist, wenn man ziemlich exakt dieselbe Hardware wie der Vorgänger-Chip RV710 (80 Shader-Einheiten, 8 TMUs, 4 ROPs an einem 64 Bit DDR Speicherinterface) liefert. Die Unterschiede liegen in für diese Chipklasse eher weniger bedeutenden Punkten: Für die Nutzung echter DirectX11-Spiele ist der Chip bzw. die Radeon HD 5450 klar zu langsam, die 40nm-Fertigung spart zwar noch ein wenig Verlustleistung, aber auch die vorhergehende Radeon HD 4350 war diesbezüglich schon erstklassig und Eyefinity ist zumindest im Spieleeinsatz bei dieser Karte eine blanke Illusion (aufgrund der dafür bei weitem nicht ausreichenden Performance).

GeForce G210 Radeon HD 4350 Radeon HD 5450
Chipbasis nVidia GT218, 260 Mill. Transistoren in 40nm auf 57mm² Die-Fläche ATI RV710, 242 Mill. Transistoren in 55nm auf 72mm² Die-Fläche ATI RV810, 292 Mill. Transistoren in 40nm auf 63mm² Die-Fläche
Technik DirectX 10.1, 16 Shader-Einheiten, 8 TMUs, 4 ROPs, 64 Bit DDR Interface (bis GDDR3) DirectX 10.1, 80 Shader-Einheiten, 8 TMUs, 4 ROPs, 64 Bit DDR Interface (bis GDDR3) DirectX 11, 80 Shader-Einheiten, 8 TMUs, 4 ROPs, 64 Bit DDR Interface (bis GDDR5)
Taktraten 589/1402/400 MHz 600/400 MHz 650/400 MHz (DDR2)
650/800 MHz (DDR3)
Speicher 512 MB DDR2 256, 512 oder 1024 MB DDR2 512 oder 1024 MB DDR2
512 oder 1024 MB DDR3
Idle-Verbrauch 7W 7W 7W
MultiMonitor-Verbrauch 9W ? 9W
Spiele-Verbrauch 15W 16W 14W
Preislage 30-40 Euro 25-35 Euro 40-60 Euro

Selbst für einen regulären Spieleeinsatz auf maßvollen Auflösungen und ohne Anti-Aliasing sind dieserart LowCost-Grafikkarten nicht geeignet – daran ändert auch der klare Benchmark-Sieg der Radeon HD 5450 DDR3 gegenüber der Radeon HD 4350 DDR2 und der GeForce G210 DDR2 nichts, denn bis zu 40 Prozent mehr von "unspielbar" sind in aller Regel trotzdem noch "unspielbar" (wobei der hohe Unterschied maßgeblich durch den schnelleren DDR3-Speicher erzielt wurde, die DDR2-Versionen der Radeon HD 5450 werden dagegen nicht wirklich schneller sein). Selbst für das Spielchen zwischendurch und ohne daß Wert auf eine besondere Grafikqualität gelegt werden würde, wäre eine echte Einsteigerlösung wie eine Radeon HD 4650 doch besser geeignet. Karten vom Schlag der Radeon HD 5450 sind dagegen eher ein Ersatz für integrierte Grafiklösungen für Anwendungsfälle, wo letztere an ihre Grenzen stoßen: Dies kann schon allein das Verlangen nach einem digitalen Monitorausgang sein, da viele integrierte Lösungen (trotz daß der Grafikchip es könnte) nur einen VGA-Ausgang bieten.

Der Wunsch nach Problemlosigkeit bei der grundsätzlichen Darstellung von 3D-Anwendungen kann ebenfalls ein Punkt sein, wenn es sich bei der zu ersetzenden integrierten Lösung um eine mit Intel-Chip handelt – die integrierten Lösungen von ATI und nVidia muß man deswegen jedoch nicht ersetzen, da diese auf den jeweiligen Desktop-Chips basieren und daher die gleiche Spiele-Kompatibilität wie diese bieten. Ein markanter Punkt zugunsten der Radeon HD 5450 dürfte allerdings deren Eyefinity-Fähigkeit sein (allerdings nur bei den Karten mit Displayport-Ausgang, was nicht alle dato angebotenen Modelle bieten), dies wird derzeit in diesem Preisbereich von keiner anderen Karte angeboten und dürfte im Office-Einsatz sehr interessant sein. Dies ist auch der einzige wichtige Punkt, wo die neue Karten den bisherigen LowCost-Angeboten vorzuziehen ist, denn die Radeon HD 5450 kostet derzeit noch deutlich mehr als GeForce G210 und Radeon HD 4350.

Für Eyefinity kann man den Mehrpreis der Radeon HD 5450 sicherlich ausgeben, aber ansonsten hat die Radeon HD 5450 momentan ein ausgesprochen schlechtes Preis/Leistungsverhältnis und lohnt daher nicht. Andererseits trifft hier wieder der Punkt zu, daß ATI natürlich erst einmal seine "alten" DirectX10-Beschleuniger abverkaufen muß, ehe die Radeon HD 5450 auf einen attraktiven Preispunkt gesetzt werden kann. Und auch die Radeon HD 4350 stieg seinerzeit ja mal für 40 Euro und mehr in den Markt ein und ist derzeit schon ab 25 Euro zu haben – hier ist noch viel preisliche Luft für die Radeon HD 5450, welche produktionstechnisch ATI und die Grafikkartenhersteller sogar günstiger als noch die Radeon HD 4350 kommen sollte.

AnandTech berichten ein wenig zu Intels Sechskern-Prozessor Gulftown, welcher im März mit dem Core i7-980X für den Desktop-Einsatz starten wird, vor allem aber auch ins Server-Segment gehen dürfte. Neu ist, daß für Gulftown nunmehr auch DDR3/1333 offiziell freigegeben wird, nachdem der 45nm-Vorgänger Bloomfield offiziell weiterhin bei DDR3/1066 steht. Daneben beachtbar sind die Die-Größen angesichts der Transistorenmenge: Gulftown bringt es gerade einmal auf 240mm² Die-Size trotz seiner 1170 Millionen Transistoren und ist damit möglicherweise sogar wirtschaftlicher herzustellen als der Lynnfield-Kern, welcher für seine 774 Millionen Transistoren eine Die-Fläche von 296mm² benötigt. Theoretisch wäre es somit durchaus sinnvoll, Lynnfield nochmals in 32nm aufzulegen – allerdings scheint sich Intel diesbezüglich wohl anders entschieden zu haben und wird 32nm im Lynnfield-Segment erst mit der Nehalem-Nachfolgearchitektur "Sandy Bridge" ab Anfang 2011 bringen.

Gestern schon verlinkt, wollen wir noch kurz auf eine Meldung seitens des Heise Newstickers über neuerliche Datenschutzprobleme bei Facebook eingehen – welche in diesem Fall aber Nicht-Mitglieder betreffen. Denn Facebook nimmt sich bekannterweise das Recht heraus, die Daten seiner Mitglieder ziemlich zu vereinnahmen, unbekannt war bisher aber, daß dies auch Adressbuchdaten umfaßt, welche dann natürlich die Daten anderer Mitbürger sind. Und zumindest nach bundesdeutschem Datenschutzrecht ist dies zweifelsfrei illegal, da die Facebook-Mitglieder keinerlei Rechte an ihren Adressbuchdaten haben – selbst wenn man in seinem Adressbuch haufenweise eMail-Adressen, Namen und Telefonnummern stehen hat, gehören einem diese Daten schließlich nicht wirklich.

Damit ist eine Rechteübertragung an Facebook zumindest nach bundesdeutschem Recht vollkommen ausgeschlossen. Leider gibt es in den USA kein wirkliches Datenschutzrecht – aber gerade dieser Fall, wo die Rechte von Nicht-Mitgliedern so massiv tangiert werden, wäre doch mal der Anlaß, eine entsprechende Gesetzgebung zu schaffen. Die mögliche Forderung gegenüber dem deutschen Staat, sich um solche Fälle der klaren Umgehung von bundesdeutschem Recht zu kümmern, ist dagegen ein zweischneidiges Schwert: Schließlich müssen sich ausländische Anbieter eben auch nicht um manchen bundesdeutschen Gesetzesauswuchs beispielsweise auf dem Gebiet des Jugendschutzes oder der freien Meinungsäußerung kümmern – und dies kann auch seine Vorteile für bundesdeutsche Nutzer haben.

Allerdings sollten sich zumindest bundesdeutsche Facebook-Nutzer darüber im klaren sein, daß sie durch die Nutzung dieses Dienstes ein gewisses juristisches Restrisiko eingehen: Wenn es irgendeinem Nichtmitglied nicht passt, daß Facebook seine Daten über ein Mitglied in den Händen hat, dann kann man zwar kaum etwas gegen Facebook selber tun, aber dennoch dem die Daten liefernden Facebook-Mitglied eine saftige Abmahnung zukommen lassen. Möglich wären sogar Schadensersatzforderungen gegenüber diesem Facebook-Mitglied, da Facebook die einmal erhaltenen Daten schließlich nicht wieder löschen und gegebenfalls sogar für eigene Zwecke nutzen wird. Was bedeutet: Im Facebook-Adressbuch haben Daten von Nicht-Mitgliedern laut bundesdeutschem Datenschutzrecht absolut nichts zu suchen.