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News des 18. Juni 2009

Noch nachzutragen wären ein paar weitere Grafikkarten-Stromverbrauchsmessungen seitens der PC Games Hardware: Dort hat man sich die Mühe gemacht und gleich 56 verschiedene Grafikkarten unter Race Driver: GRID entsprechend getestet, was einen ziemlich guten Überblick über den Stromverbrauch aktueller Grafikkartenmodelle liefert. Sicherlich beachtenswert ist dabei der Wert der Radeon HD 4770, welcher mit 56 Watt doch deutlich niedriger liegt als andere Grafikkarten der gleichen Leistungsklasse. Ansonsten unterscheiden sich die verschiedenen Grafikkarten bezüglich der Leistungsaufnahme in Relation zu ihrer Leistung jedoch nicht besonders.

Damit gilt nach wie vor, daß man für Spitzenleistungen auch einen entsprechend hohen Stromverbrauch einkalkulieren muß, eine eierlegende Wollmilchsau ist zumindest im HighEnd-Bereich diesbezüglich nicht zu sehen – und auch nicht in Sicht. Schließlich würde eine Senkung des Strombedarfs im Grafikkarten-Segment immer eine Beschneidung der Performance bedeuten, was sich kein Hersteller leisten kann. Demzufolge werden wir im HighEnd-Bereich wohl auch in den nächsten Grafikkarten-Generationen Leistungsaufnahmen sehen, die dem entsprechen, was die Kühltechnik maximal abtragen kann bzw. was an maximaler Stromzufuhr spezifikationsgerecht zu leisten ist. Stromsparende Modelle sind im HighEnd-Bereich vorerst eine Illusion und weiterhin erst deutlich weit weg von HighEnd-Leistungen – eben im Bereich einer Radeon HD 4670 oder 4770 – zu erwarten.

Über die Pläne Intels mit der Core i7 Prozessorenserie nach dem Launch der Lynnfield-Prozessoren im September gibt es derzeit widersprüchliche Angaben – welche aber allesamt in die Richtung gehen, daß der Aktionsradius dieser Bloomfield-basierten-Prozessoren zukünftig wohl eingeschränkt werden wird. Dies ist auch nicht ganz unlogisch angesichts der guten Performance-Ergebnisse der Lynnfield-Prozessoren, welche zudem mit Taktfrequenzen bis 2.93 GHz und Preise bis 562 Dollar in den Bereich des aktuellen Core-i7-Angebots hineinreichen. Was genau Intel allerdings mit der Core i7 Serie nach dem Lynnfield-Launch tun wird, ist wie gesagt umstritten: So vermelden Fudzilla einen Core i7-960 Prozessor mit 3.2 GHz für das vierte Quartal in Ablösung des eben erst veröffentlichten Core i7-950 (3.06 GHz).

Dies könnte darauf hindeuten, daß die Core i7 Prozessorenserie weiterhin bestehenbleibt, nur eben taktmäßig nach oben hin ausgebaut wird, um sich von Lynnfield abzuheben. Seitens Bit-Tech stellt man dagegen die feste Behauptung auf, Intel würde fast das komplette bisherige Core-i7-Programm nach dem Lynnfield-Launch einstampfen und nur den Core i7-975 XE überleben lassen, dem dann noch der erste Sechskern-Prozessor auf Gulftown-Basis zur Seite gestellt werden würde. Möglich ist derzeit noch beides und unter Umständen ist sich Intel selber noch nicht ganz sicher, wie es mit der Bloomfield-basierten Core-7-Serie weitergehen soll, welche schließlich eher denn ein Prestigeprojekt ist und nie für irgendwelche beachtbaren Marktanteile stand.

Wenigstens bei den Verkaufsnamen der kleinen Nehalem-Modelle hat sich Intel nunmehr zu klärenden Worten durchgerungen – wie Golem vermelden, kommen ergo der Core i3 für das Einsteiger-Segment und der Core i5 für das Mainstream-Segment. Allerdings ist die Zuordnung der Verkaufsnamen zu den einzelnen Prozessorencores nicht ganz eindeutig, Intel strebt mit den Verkaufsnamen nicht eine direkte Umsetzung der Corenamen an, sondern will vielmehr das Zielsegment der jeweiligen Prozessoren verdeutlichen. Dies bedeutet, daß beispielsweise der Lynnfield-Core sowohl als Core i5 als auch als Core i7 zum Zuge kommen wird – und noch viel besser, die Mobile-Anwandlung des Lynnfield namens "Clarksfield" wird gleich ganz als Core i7 Mobile auflaufen.

Core Desktop Mobile Technik
Arrandale - Core i3 Mobile
Core i5 Mobile
32nm, DualCore, DualChannel, integrierte Grafik
Clarksfield - Core i7 Mobile 45nm, QuadCore, DualChannel
Clarkdale Core i3 - 32nm, DualCore, DualChannel, integrierte Grafik
Lynnfield Core i5
Core i7
- 45nm, QuadCore, DualChannel
Bloomfield Core i7 - 45nm, QuadCore, TripleChannel
Gulftown ? - 32nm, HexaCore, TripleChannel

Damit dürfte im Mobile-Bereich für das Einsteiger- wie auch das Mainstream-Segment der Zweikern-Prozessor "Clarksfield" benutzt werden – was zumindest für den Mainstream-Bereich ein deutlicher Unterschied zum Desktop-Segment wäre, denn dort kommen nur QuadCore-Modelle zum Einsatz. Sicherlich sind QuadCore-Prozessoren in Mainstream-Notebooks auch auf absehbare Zeit noch Overkill, trotzdem dürfte das die Käufer doch verwirren, wenn man auf dem Desktop unter dem Namen "Core i5" einen QuadCore-Prozessor kauft, im Mobile-Segment sich darunter aber nur ein DualCore-Modell verbirgt. Sehr interessant dürfte auch werden, wie Intel den geplanten Core i7 auf Lynnfield-Basis hinbekommt – schließlich unterscheiden sich Lynnfield- und Bloomfield-Core von der Anbindung her doch erheblich (anderer Sockel, andere Speicheranbindung). Da derzeit aber noch keine weiteren Details zu diesen kommenden Prozessoren bekannt sind, bleibt die Diskussion darüber erst einmal im Reich der Spekulationen und Vermutungen.

HT4U vermelden den Markteintritt der ersten 65-Watt-K10s in Form des Phenom II X3 705e und des Phenom II X4 905e, beide mit 2.5 GHz Taktfrequenz. Wie aber auch bei Intels 65-Watt-Modellen wird bei diesen Prozessoren wieder ein 20- bis 30prozentiger Preisaufschlag fällig, was diese eigentlich uninteressant macht. Im Intel-Fall kommt dann noch hinzu, daß der Unterschied in der realen Verlustleistung bestenfalls bei 10 Watt liegt (und nicht bei 30 Watt, wie die TDP suggeriert) – bei AMD hat man dagegen den Nachteil der abgesenkten Taktraten. Beide Prozessoren-Serien sind allerdings seitens der Prozessorenhersteller auch eher für den OEM-Markt konzipiert, wo für Großaufträge je nach Auftraggeber bestimmte (offiziell spezifizierte) Verlustleistungsgrenzen nicht überschritten werden dürften.

Wie Gameware.at in eigener Sache berichtet, liegt gegen den österreicher Spieleversender ein Indizierungsantrag der bayrischen Kommission für Jugendschutz vor (hier nachzuschlagen). Darin wird Gameware.at der Vertrieb von indizierten Spielen und Filmen vorgeworfen, hinzu bezichtigt man Gameware.at noch, explizit mit den Indizierungs-Urteilen der BPjM zu werben. Allerdings wird nirgendwo eine exakte Rechtsverletzung aufgeführt – und ist gemäß des vorliegenden Textes auch nicht augenscheinlich: Denn der Vertrieb von indizierten Spielen und Filmen über den Versandhandel ist nicht per se verboten und das Werben mit einer Indizierung auf einer zweifelsfrei ausländischen Webseite liegt schlicht außerhalb des Einflußbereichs der deutschen Behörden.

Wenn, dann könnte man Gameware.at unter Umständen an die Kandare fahren, weil man sich dort nicht exakt an die bundesdeutschen Regularien zum Versand indizierter Medien hält: Danach dürfen diese nur nach Altersnachweis verkauft und zudem nur persönlich in Empfang genommen werden. Davon steht im Schreiben der KJM allerdings kein Wort, mit dem aktuellen Inhalt ist das Schreiben der KJM rechtlich ziemlich haltlos, da es nur aus einer Ansammlung von undifferenzierten moralischen Vorwürfen ohne exakte Benennung eines Rechtsbruchs besteht. Und auch insgesamt ist die Sache sicherlich nicht überzubewerten: Die verschiedenen bundesdeutschen Jugendschutzbehörden indizieren am fortlaufenden Band irgendwelche ausländischen XXX-Seiten, weil sich diese nicht den Regularien des bundesdeutschen Jugendschutzes unterwerfen wollen.

Ändern tut sich deswegen aber absolut überhaupt nichts, denn die Indizierung ausländischer Webseiten hat derzeit keinerlei Auswirkungen (im Gegensatz zur Indizierung inländischer Webseiten, die werden damit faktisch "verboten"). Und Sperrverfügungen aus Jugendschutz-Erwägungen heraus sind derzeit glücklicherweise noch nicht im Gespräch – und auch wenn es sicherlich auch dafür schon Fürsprecher gibt, ist dies ein eher unrealistisches Szenario, weil wir dann ganz offensichtliche China-Zustände bekommen würden. Natürlich ist es dennoch beachtenswert, wieviel Zeit (und Steuergelder) man bei diversen Behörden hat, um eine völlig nutzlose Indizierung voranzutreiben, die absolut nichts ändert außer das eine (von niemanden gelesene, da geheime) Indizierungsliste um einen Eintrag länger wird.