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News des 12./13. Mai 2008

Beim Guru3D gibt es einen ersten Test zu einer GeForce 9600 GSO Grafikkarte, hinter welcher sich wie bekannt allerdings nur eine Umbennung der bisherigen GeForce 8800 GS verbirgt. Die Performance der beiden Karten ist somit identisch, die GeForce 9600 GSO muß sich etwas unterhalb der GeForce 9600 GT einordnen – liegt aber weiterhin klar vor den eigentlichen Mainstream-Angeboten GeForce 8600 GT und GTS. Auf ATI-Seite ist die GeForce 9600 GSO – wie schon die GeForce 8800 GS – am besten mit der Radeon HD 3850 256MB vergleichbar, beide Grafikkarten bieten sicherlich ansprechende Power im Preisbereich von inzwischen knapp unter 100 Euro.

Vor der Eignung zu höheren Anforderungen "schützen" beide Grafikkarten im übrigen ihre Limitationen: Bei der ATI-Karte ist es der nur 256 MB große Grafikkartenspeicher, bei der nVidia-Karte der ebenfalls nur 384 MB große Grafikkartenspeicher sowie das auf 192 Bit DDR limitierte Speicherinterface. Sobald man mit der Auflösung nicht höher als 1024x768 geht, sind hier zumeist keine erheblichen Unterschiede zu schnelleren Grafikkarten feststellbar, insofern stellen beide Grafikkarten gangbare Lösungen für kleinere Monitore dar. Ab der Auflösung von 1280x1024 bilden sich jedoch schnell erhebliche Performance-Unterschiede heraus, hier lohnt sicherlich der Griff zu den zumeist nur wenig teureren 512-MB-Karten Radeon HD 3850 512MB bzw. GeForce 9600 GT.

TG Daily berichten über eine Radeon HD 3850 seitens Asus, welche den Grafikchip samt Speicher auf einem MXM-Modul trägt. Diese MXM-Module sind eigentlich für den Mobile-Bereich gedacht und sollen dort den Notebook-Herstellern ermöglichen, dasselbe Notebook-Design (ohne bauliche Änderungen) mit unterschiedlichen Grafiklösungen auszustatten. Dazu gibt es (je nach Leistungsanforderungen) verschiedene MXM-Bauklassen, im Fall einer Radeon HD 3850 dürfte es sich sicherlich um die größte Bauform handeln, ergo MXM-III oder MXM-HE. Prinzipiell ermöglicht die Modul-Bauweise auch das Austauschen bzw. Aufrüsten einer Grafiklösung in einem Notebook, allerdings ist dies nur ein (selten genutzter) Nebeneffekt, im eigentlichen geht es hierbei wie gesagt um die Flexibilität des Notebook-Herstellers bei seinem Produktprogramm.

Bei einer "echten" Grafikkarte ergibt sich ein solcher Nutzen natürlich nicht unbedingt, hier dürfte in der Tat der Aufrüstgedanke vorherrschen. Ob sich dieser allerdings jemals in die Praxis umsetzen lassen wird, bliebe vorerst allerdings noch zu bezweifeln. Denn erst einmal benötigt es hierfür eine Verfügbarkeit an entsprechenden MXM-Modulen mit neuen Grafikchips – und dann muß das ganze außerdem noch zu annehmbaren Preisen kommen. Gerade letzteres dürfte nicht einfach werden, sind Mobile-Lösungen in aller Regel sowieso teurer in der Produktion, zudem treibt die äußerst schwache Verfügbarkeit dieser Module im Retail-Markt die Preise zusätzlich nach oben. So kann es problemlos vorkommen, daß MXM-Module mit inzwischen älteren Grafiklösungen noch lange Zeit zum ursprünglichen Listenpreis verkauft werden, welcher schon zum Release höher war als der Preis einer kompletten Desktop-Grafikkarte mit demselben Grafikchip.

Zwar kann Asus bei seiner MXM-gepowerten Grafikkarte sicherlich erreichen, daß dort die vorhandenen Preisspielräume auch zum Verbraucher weitergegeben werden, aber bei den MXM-Modulen zum Nachrüsten dürfte das schon schwieriger werden. Eine zweite Limitation steckt im Stromverbrauch: Das MXM-Modul hat keine eigene Stromversorgung, die stellt die Grafikkarte – und diese limitiert damit auch, wie hoch man später nachrüsten kann. Aus einer Mainstream-Lösung macht man somit nachträglich kaum noch eine HighEnd-Lösung machen, da diese einen erheblich höheren Strombedarf haben dürfte. In der Summe sehen wir die Nachrüstfähigkeiten dieser Lösung also arg beschränkt – und ohne praktikable Nachrüstfähigkeit ist die Asus-Karte nichts anderes als ein recht teures Radeon HD 3850 Design.

Wobei wir diesem Ansatz nicht völlig Unrecht tun wollen: Technisch ist es eine sicherlich hochinteressante Lösung – noch dazu, wo man theoretisch sogar Hersteller-unabhängig Grafikchips nachrüsten können sollte, dieses Grafikboard also auch mit MXM-Modulen mit nVidia-Chip zusammenarbeiten müssste. Zudem dürften sich womöglich sogar Vorteile beim Stromverbrauch ergeben, sofern sich auf den benutzten MXM-Modulen auch extra Mobile-Grafikchips befinden (da diese zumeist mit einer niedrigeren Spannung operieren). Bevor dieses System aber wirklich als eine Möglichkeit zum späteren Aufrüsten deklariert werden kann, muß Asus erst einmal beweisen, daß man leistungsfähige MXM-Module zu einem akzeptablen Preis nachliefern kann, da es derzeit schließlich noch keinen echten Retail-Markt für solcherart Module gibt.

Wie der Heise Newsticker berichtet, stellt das Bundesfamilienministerium derzeit pro Jahr runde 30 Indizierungsanträge bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), die Zustimmungsquote lag im übrigen bei satten 91 Prozent. Hier ergibt sich im übrigen eine weitere und von uns bislang noch nicht beachtete Möglichkeit, die veränderte Jugendschutzgesetzgebung praxiswirksam werden zu lassen: Denn neben dem Bundesfamilienministerium dürften auch andere Behörden Indizierungsanträge stellen, so unseres Wissens auch nach die Landeskriminalämter und die Landesfamilien- bzw. Landesjugendministerien, womöglich sogar auch noch niedrigrangigere Jugendschutzbehörden.

Damit steigen natürlich die Chancen, daß die neue Gesetzeslage auch zu mehr Indizierungen führt – gerade das Bundesfamilienministerium als Vorantreiber des neuen Gesetzes kann hier ja schließlich schon im Alleingang dafür sorgen. Zwar steht hier immer noch eine Prüfung seitens der BPjM davor, allerdings dürften sich deren Indizierungskriterien natürlich auch nach der neuen Gesetzeslage neu ausrichten. Womöglich liegt hier also eine viel größere Gefahr als in Indizierungsanträgen durch die Staatswanwaltschaften, was sowieso in den letzten Jahren kaum noch praktiziert wurde. Es ist demzufolge genauestens zu beobachten, was da ab dem 1. Juni mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes passiert – sprich, ob das Bundesfamilienministerium (oder andere Jugendschützer) anfangen, die BPjM mit Indizierungsanträgen zu überschütten.