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News des 9. Mai 2008

Golem und der Heise Newsticker berichten zu den mittelfristigen CPU-Plänen bei AMD, bezogen allerdings erst einmal nur auf den Server-Bereich. Denn gerade AMDs Ideen von Sechs- und Zwölf-Kern-Prozessoren dürften eher nur dort auf Anklang stoßen, im Desktop-Markt dürfte man auf lange Zeit mit VierKern-Modellen noch bestens versorgt sein. Daneben gilt mitzunehmen, daß AMD offenbar einige Projekte nach hinten verschoben hat, darunter auch die neuen Prozessorarchitektur "Bulldozer" als Ablösung der aktuellen K8/K10-Architektur. Scheinbar will man diese nun nicht vor dem zweiten Halbjahr 2010 bringen, womöglich auch noch später – was nichts anderes bedeutet, als daß AMD bis zu diesem Zeitpunkt mit Intel mithilfe der jetztigen K10-Architektur konkurrieren muß.

Hierfür steht letztlich nur der zum Ende des Jahres 2008 anstehende Umstieg auf die 45nm-Fertigung sowie die wohl erst nächstes Jahr anstehende Einführung des Sockel AM3 samt dem Support von DDR3-Speicher zur Verfügung. Diese Punkte dürften aber gerade so reichen, um Intels derzeitigen Vorsprung bei den Core 2 Prozessoren einzuholen – wie man damit aber gegen Intels kommende Nehalem-Prozessorarchitektur bestehen will, bleibt unklar. AMD kann hier nur hoffen, daß der Wechsel auf die 45nm-Fertigung einiges von den Reserven freilegt, die nach dem Nullsummenspiel bei der 65nm-Fertigung (welche bei AMD keine höhere Taktfrequenzen gebracht hat) eigentlich vorhanden sein müssten. Anders als über den Takt wird AMD in den nächsten zwei Jahren kaum angreifen können – angesichts der aktuellen Lage sicherlich nicht die beste Ausgangssituation.

Auf der anderen Seite wird AMD natürlich versuchen, über Synergieeffekte durch den Zukauf von ATI weiter zu punkten: Dies wird sich zum einen bei den eigenen CPU/GPU-Projekten zeigen, zum anderen kann AMD mittels ATI-Technik nun endlich auch wieder in Eigenregie Server-Chipsätze für die eigenen Server-Prozessoren anbieten. So lange der große Technologie-Wurf ausbleibt, wird AMD sowieso nicht viel anderes übrig bleiben, als gerade das zu machen, was man bei Intel bislang so verpönte: Alles aus einer Hand zu liefern, von Prozessor über Mainboard-Chipsatz zum Grafikchip – denn hier kann AMD über Quersubventionionierung auch mittelmäßige Produkte absetzen und sich somit immer noch gute Umsatzanteile sichern.

Gemäß Gulli will Microsoft mit dem nächsten Firmware-Update für Zune verhindern, daß der Player danach noch "illegale Filmkopien" abspielen kann. Aller Vermutung nach dürfte es sich dabei aber schlicht nur um einen Abspielschutz gegenüber allen möglichen Dateien handeln, welche der Player nicht kennt – ganz egal ob es sich um Raubkopien oder um einwandfrei gekaufte Stücke handelt. Ergo dürften nach dem Firmware-Update nur noch Stücke mit verifiziertem DRM auf dem Player laufen – was auch eine Möglichkeit darstellt, die eigenen Produkte nachhaltig zu entwerten ;). Zusammen mit dem Fall des schliessenden MSN-Onlineshops, dessen DRM-Authentifizierungsserver gleich mit abgeschaltet werden, beweist Microsoft hiermit eindrucksvoll, wieviel DRM-Inhalte und -Gerätschaften wirklich wert sind – im schlimmsten Fall nämlich gar nichts mehr.

Auf Verbraucherrechtsregelungen ist hier leider auch nicht wirklich Verlaß, weil nach der aktuellen Gesetzeslage leider jeder Betroffene einzeln für sich klagen muß – anstatt Vater Staat da mal die Scheuklappen abnimmt und sich das Gesamtbild ansieht, dann ist ein solches Vorgehen nämlich hart an der Grenze zur organisierten Wirtschaftskriminalität. Ironisch ist auch, daß es der Contentindustrie, und hier ganz besonders der Musikindustrie, gelingt, Spezialgesetze nur für deren Geschäftsfeld durchzudrücken, aber das im Gegenzug der Gesetzgeber für die Belange des legalen Marktes nur die Allgemein-Gesetzgebung zum Verbraucherschutz vorsieht. Man hätte aber schon vor Jahren erkennen können, daß das System DRM die immerwährende Verfügbarkeit von Authentifizierungsservern voraussetzt – und dementsprechend auf die naheliegende Idee kommen können, diese zwingend benötigt Infrastruktur besonders zu schützen.

Sinnvoll erscheint hierbei zum einen eine bestimmte Verfügbarkeitsgarantie von Authentifizierungsservern, so daß ein kurzfristiges Abschalten nach der Einstellung eines Online-Shops nicht mehr möglich ist. Um dieses auch dann sicherzustellen, wenn der Anbieter eines Online-Shops regelrecht Konkurs anmelden muß, sollte von diesem vor Geschäftsbeginn eine Deposit-Summe verlangt werden. Aus dieser kann dann selbst nach einem Konkurs der Weiterbetrieb der Authentifizierungsservern bestritten werden, alternativ kann damit auch ein Tool erstellt werden, welches die Inhalte nachträglich von ihrem DRM befreit. Ohne einer solchen Infrastruktur dürfte es kaum möglich sein, die Skeptiker von DRM überzeugen – jedenfalls nicht angesichts der jüngsten Fälle von glatter Kundenverarsche seitens diverser Contentanbieter.

Wie Golem ausführen, hat der deutsche Bundestag einer vieldiskutierten Änderung des Jugendschutzgesetzes zugestimmt, welche eine deutliche Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Indizierungen mit sich bringt. Diese staatsanwaltschaftlichen Indizierungen betreffen nicht die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), welche nach wie vor ihre eigenen Indizierungskriterien aufstellt, sondern sind vielmehr eben für die Staatsanwaltschaften interessant, welche auf Antrag bei einem Amtsrichter eine bundesweite Indizierung und (sofern das Spiel schon im Handel ist) eine Beschlagnahme der schon ausgelieferten Exemplare erreichen können.

Im bisherigen Gesetzestext waren hiervon nur Krieg und Gewalt verherrlichende Spiele betroffen, die entsprechende Regelung wurde zudem in der Praxis zuletzt nur noch selten angewandt. Die neue Regelung richtet sich nunmehr gegen Spiele, welche "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", kurz "gewaltbeherrschte" Spiele genannt. Problematisch ist an dieser neuen Gesetzeslage vor allem, daß die Entscheidung darüber, ob ein Verbot auszusprechen ist, in die Hände von Nicht-Fachleuten fällt, nämlich in die von Staatsanwaltschaften (Antragsteller) und Amtsrichter (Prüfung des Antrages) – und vor allem im Gegensatz zur Prüfung durch die BPjM der Spielehersteller nicht vorher angehört wird und somit von der staatsanwaltschaftlichen Indizierung eines Spiels auch einmal glatt überfahren werden kann.

Insofern kann es durchaus passieren, daß diese neue Gesetzeslage zu einigen überraschenden Indizierungen und wie gesagt auch Beschlagnahmungen führt. Gerade weil hierbei schließlich jeder der in der Bundesrepublik aktive Staatswanwälte tätig werden kann, ist das Risiko nicht als zu gering einzuschätzen – irgendwo wird sich sicherlich eine "günstige" Konstellation von auf moralischem Kreuzzug befindlichem Staatswalt und willfährigem Amtsrichter finden. Aber natürlich kann auch alles so bleiben wie es ist, bei wortgetreuer Auslegung des neuen Gesetzestextes (insbesondere "selbstzweckhaft" ist eine sehr hohe Einschränkung) sind kaum neue Indizierungsansätze zu sehen. Insofern bleibt die Praxis des neuen Gesetzes abzuwarten, der reine Text sagt hier noch gar nichts zur Wirkung aus.