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News des 27. September 2007

Gemäß der VR-Zone kommt mit der Radeon HD 2900 GT eine weitere Ausführung des R600-Chips am 8. Oktober für einen Listenpreis von 199 Dollar in den Markt. Gegenüber der Radeon HD 2900 Pro und der Radeon HD 2900 XT, welche nun ja nur die Taktraten trennen, soll die Radeon HD 2900 GT allerdings deutlich abgespeckt werden: Nur 240 anstatt 320 Shader-Einheiten und nur ein 256bittiges anstatt ein 512bittiges Speicherinterface. Zusammen mit Taktraten von 600/800 MHz läge man dann deutlich hinter der Rohleistung einer Radeon HD 2900 XT zurück: 61 Prozent bei der Shaderperformance und 48 Prozent bei der Speicherbandbreite. Im Vergleich zu Mainstream-Angeboten ist dies aber immer noch viel: Gegenüber der Radeon HD 2600 XT GDDR4 wären dies 50 Prozent mehr Shaderperformance und 45 Prozent mehr Speicherbandbreite.

Damit könnte die Radeon HD 2900 GT also gut den großen Raum zwischen Radeon HD 2600 XT GDDR4 (ca. 120 Euro) und Radeon HD 2900 Pro (ca. 220 Euro) füllen – angesichts des derzeitigen Dollar-Kurses dürfte sich der Listenpreis wohl in einen Straßenpreis von ca. 180 Euro transformieren. Ob die Radeon HD 2900 GT Sinn macht, können natürlich erst entsprechende Tests ergeben, aufgrund der starken Abspeckungen und des nicht gerade deutlichen Preisunterschieds zur Radeon HD 2900 Pro gibt es diesbezüglich jedoch leichte Zweifel anzumelden. Zudem soll der Radeon HD 2900 GT ein extrem kurzes Leben beschieden sein: Ende Oktober wird ATI keine R600-Chips für die Radeon HD 2900 GT/Pro/XT mehr ausliefern, so daß diese Grafikkarten zum Jahresende wohl schon aus dem Markt verschwunden sein dürften.

Hard Tecs 4U berichten über den Launch von nVidias neuen Mainboard-Chipsätzen mit integrierter Grafikeinheit für Intel-Prozessoren. Die Chipsätze GeForce 7050 + nForce 610i, GeForce 7100 + nForce 630i und GeForce 7150 + nForce 630i unterstützen generell alle aktuellen Intel-Prozessoren sowie die kommenden 45nm-Modelle der Core 2 Duo Serie. Die ersten beiden Chipsätze haben den Support für den FSB1333 und für Speicher bis (offiziell) DDR2/800, während der letztgenannte Chipsatz nur FSB1066 und (offiziell) DDR2/667 unterstützt. Ansonsten gibt es nur noch einen Taktunterschied bei den verbauten integrierten Grafikeinheiten auf GeForce7-Basis: 630, 600 und 500 MHz lauten die Taktraten – welche damit erstaunlicherweise teils deutlich über den Taktraten bei den AMD-Chipsätzen liegen, wo GeForce 7025 und 7050PV unioso nur auf 425 MHz takten.

In einer leicht wirr geschriebenen News gibt die VR-Zone einiges zu den HighEnd Mainboard-Chipsätzen für Intel-Prozessoren von nVidia und vor allem deren SLI-Fähigkeiten in Bezug auf Triple-SLI zum besten: So soll der aktuelle nForce 680i SLI durchaus schon Triple-SLI unterstützen können – dann allerdings mit einer Anbindung von nur x16/x16/x8, wobei der dritte Grafikkartenslot dann wahrscheinlich über die Southbridge angebunden wird. Der demnächst anstehende nForce 780i SLI wird dagegen eine x16/x16/x16-Konfiguration zugunsten von Triple-SLI unterstützen. Da aber auch hier die Anbindung des dritten Grafikkarten-Steckplatzes über die Southbridge erfolgt und diese auch bei diesem Chipsatz weiterhin nur PCI Express 1.1 unterstützt, wäre der nForce 780i SLI unter Triple-SLI nicht zusammen mit PCI Express 2.0 nutzbar.

Grafikkarten nach dem kommenden PCI Express 2.0 Standard sind in diesem Fall natürlich trotzdem unter Triple-SLI betreibbar, aber dann halt eben nur im PCI Express 1.1 Modus – was allerdings voraussichtlich derzeit wohl nur einen äußerst geringfügigen Unterschied ergeben sollte. Der PCI Express 2.0 Modus ist mit dem nForce 780i SLI dagegen nur mit einer oder zwei Grafikkarten möglich, denn nur die ersten beiden (an die Northbridge angebundenen) Grafikkarten-Steckplätze sind beim nForce 780i SLI hierfür ausgelegt. Die wirklich vollständige Lösung (mit einer x16/x16/x16-Konfiguration sowie drei PCI Express 2.0 Steckplätzen) wird wohl erst der derzeit nur unter seinem Codenamen C73XE bekannte Chipsatz bieten. Dieser soll im ersten Quartal gleichzeitig auch den Support des FSB1600 sowie bis zu (offiziell) DDR3/1600 bringen.

Wie WinFuture vermelden, hat ein deutscher Anwalt wegen der heimlichen Updates des Windows-Update-Dienstes Strafanzeige gegen Microsoft Deutschland gestellt. Grundlage hierfür ist der Paragraph 303a des Strafgesetzbuches, welcher Datenveränderung unter Strafe stellt (und mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht). Der mit dieser Strafanzeige aufgezeigte Blickwinkel ist sehr interessant, da der angegebene Tatbestand erst einmal erfüllt zu sein scheint. Ob aus der Sache allerdings wirklich etwas wird, darf vorerst bezweifelt werden: Erst einmal ist nicht sicher, ob die Staatsanwalt der Sache überhaupt nachgehen wird – schließlich handelt es sich weder um einen Fall des Veränderns völlig fremder Daten (es wurden von Microsoft schließlich nur Microsoft-Dateien verändert), noch gab es eine böswillige Absicht.

Sollte es aber doch zu einer Anklage kommen, dürfte Microsoft wohl primär damit argumentieren, daß die Einstellung "will über Updates informiert werden" ein prinzipielles Interesse am Update-Dienst ausdrückt und daß es demzufolge für ein Update des Update-Dienstes (ohne welches in Zukunft diese vom Nutzer schließlich gewünschten Information über neue Updates nicht mehr möglich bzw. nicht vollständig wären) somit eine "mußmaßliche Einwilligung" des Nutzers gegeben hätte. Und letztlich könnte Microsoft bei einer drohenden Verurteilung immer noch sein hunderte Milliarden Dollar/Euro schweres Gewicht auf die Waage hiefen und über den Umweg der Politik zu einem für Microsoft akzeptablem Ergebnis kommen. Insofern ist eine Verurteilung eher unwahrscheinlich – wenn aber als Ergebnis des ganzen stehen würde, daß Microsoft künftig keine heimlichen Updates mehr vornimmt, sondern den Nutzer selbst auch über das Update des Update-Dienstes informiert, wäre eigentlich schon alles gewonnen.