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News des 17. August 2007

Die derzeit wohl glaubwürdigste Erklärung zum nVidia G92-Chip kommt aus unserem Forum, wo reichlich Informationen zu diesem kommenden neuen Grafikchip gesammelt wurden. Danach soll der G92-Chip prinzipiell wie schon von uns erwartet kein Chip für das obere HighEnd-Segment sein, sondern eher einer für das untere HighEnd- und damit das sogenannte Performance-Segment (Preisbereich unterhalb von 300 Dollar/Euro). Bezüglich der genauen technischen Daten sind derzeit noch verschiedene Auslegungen im Spiel, als sicher gilt momentan wohl nur ein 256bittiges DDR-Speicherinterface. Bei der Performance ist der G92-Chip insgesamt etwas unterhalb der GeForce 8800 GTX zu sehen, dies passt auch zur preislichen Einordnung.

Da es allerdings den Hinweis gibt, daß nVidia den aktuellen G80-Chip mit dem Erscheinen des G92-Chips noch nicht vom Markt nehmen wird, dürfte sich wohl folgende Marktkonstellation ergeben: Eine taktschnellere Variante des G92-Chips übernimmt mittelfristig das Feld der GeForce 8800 GTX, während eine taktlangsamere G92-Variante recht kurzfristig die GeForce 8800 GTS Karten beerben wird. Über dem G92-Chip bleibt dann aber weiterhin der G80-Chip in Form der GeForce 8800 Ultra im Markt. Zudem hat nVidia trotzdem noch einen G90-Chip für das obere HighEnd-Segment in der Hinterhand, wird diesen derzeit aber nicht auf den Markt werfen. Die Gründe hierfür sind eher halbgarer Natur – entgegen dem genannten "zu hohen Risiko" ist eher zu erwarten, daß nVidia an der absoluten Leistungsspitze nichts ändern wird, so lange ATI der GeForce 8800 Ultra nicht wenigstens nahegekommen ist.

Sprich, der G90-Chip wird so lange zurückgehalten werden, bis ATI sich bezüglich des R680-Chips entblößt hat und nVidia dann genüßlich kontern kann. Daß nVidia einen Chip fertig entwickelt und ihn dann überhaupt nicht in den Markt bringt, ist dagegen die eher unwahrscheinliche Lösung – schließlich kostet die Entwicklung selbst für einen Refresh-Chip immer noch viel Geld und ist außerdem die übernächste Generation von nVidia überhaupt noch nicht abzusehen. Stichwort Refresh-Chip: Allem Anschein nach dürfte es sich bei der kompletten G9x-Serie um einen klaren Refresh der aktuellen G8x-Serie handeln, ohne große interne Änderungen und damit wohl auch noch nicht mit dem Support von Direct3D 10.1, selbst wenn dieser angeblich recht einfach umsetzen wäre.

Neben dem G92 (Performance-Segment, Jahresende) und dem G90 (HighEnd-Segment, Zeitpunkt wie gesagt unbestimmt) soll die G9x-Serie noch weitere Grafikchips enthalten. Als erstes wäre hier der G98-Chip für das LowCost-Segment zu nennen, welcher wohl ab dem Herbst den G86-Chip (GeForce 8300/8400/8500) beerben soll und bisher auch teilweise "D8M" genannt wurde. Hierbei dürfte es sich wohl kaum um eine Performance-verbesserte Version des G86-Chips handeln, nVidia dürfte hier vielmehr in erster Linie die wirtschaftlichen Vorteile der 65nm-Fertigung auszunutzen versuchen. Und letztlich soll es im nächsten Frühjahr noch einen namentlich bisher nicht genau bekannten G9x-Chip für das Mainstream-Segment geben, welcher dann wohl den bisherigen G84-Chip (GeForce 8600) ablösen wird.

Über einen interessanten Fall von Raubkopien berichten Golem: Danach hat ein dänisches Gericht gegen den Musikkonzern Sony-BMG geurteilt, wonach dieser nicht einfach für jahrzehntealte Plattenverträge die (seinerzeit nicht erwähnten) Online-Rechte ohne einen Ausgleich an die Künstler für sich beanspruchen kann. Dabei ging es noch nicht einmal um einen Einzelfall, sondern im Gegenteil hatte sich Sony-BMG wohl über das komplette Portfolio das Recht herausgenommen, ältere Verträge einfach so "umzudeuten". Damit hat sich Sony-BMG jedoch glasklar der Anfertigung und des Vertriebs (!) von Raubkopien in einem mehr als erheblichem Umfang schuldig gemacht – und gewerbliche Urheberrechtsverletzung zählt zumindestens in Deutschland als Straftat und wird – der Spruch dürfte der Contentindustrie eventuell bekannt vorkommen – mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft ;).

Weiteres Ungemacht könnte der Contentindustrie laut dem Heise Newsticker in den USA drohen, wo eines der vielen Opfer von P2P-Klagen den eigenen Fall zur Sammelklage machen will, was auf einen heftigen Showdown hinauslaufen könnte – allerdings womöglich auch erst in ein paar Jahren, denn die Contenindustrie dürfte sich sicherlich mit allen möglichen und unmöglichen Einsprüchen dagegen wehren, um ein wahrscheinlich gegen die Ansprüche der Contentindustrie lautendes Grundsatzurteil zu verhindern. Positiv zu bewerten ist zudem die Berichterstattung des Heise Newstickers, welche endlich einmal auf die sehr zweifelhafte Beweiskraft der von der Contentindustrie vorgelegten "Beweise" eingeht – wobei im US-Fall die entsprechenden Ermittlungen sogar von einer Firma vorgenommen wurden, welche nicht einmal eine dafür erforderliche Lizenz besaß.

Dies ist aber nicht die einzige Unstimmigkeit, mit welcher sich die Richter im möglichen Fall einer Sammelklage gegen die Contentindustrie zu beschäftigen haben. Auch in den USA scheint es offenbar üblich zu sein, zuerst mit Strafanzeigen die staatlichen Ermittler zu beschäftigen und nach Erhalt der Personendaten zur genannten IP-Adresse die Strafanzeige dann fallenzulassen, um die ermittelte Person dann mit einer Zivilklage zu überziehen. Über diesen faktischen Mißbrauch des Rechtssystems klagen bekanntermaßen auch deutsche Strafverfolger, wobei diese inzwischen immer weniger gewillt sind, jenes Spiel mitzumachen. Extrem passend formulierte dies kürzlich die Berliner Staatsanwaltschaft: Die Rechteinhaber wollten sich "unter dem Deckmantel vorgeblicher Strafverfolgung die zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlichen Personaldaten unentgeltlich unter Einsatz beschränkter Strafverfolgungsressourcen und finanziell zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes beschaffen". ;)