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News des 3. August 2007

Wie der Heise Newsticker ausführt, kommt die nächste Grafikkarten-Generation seitens ATI dann schon mit einem DisplayPort-Ausgang zum Monitor. Als Zeitpunkt wurde Anfang 2008 genannt, womit sowohl die kommende Refresh-Generation als auch die R7xx-Generation gemeint sein könnte. Wirklich zwingend für den Endkunden ist der DisplayPort derzeit aber nicht, ist die Bandbreite von DualLink-DVI doch eigentlich ausreichend für heutige Monitore. Auf der anderen Seite bekommt man mit dem DisplayPort einen weiteren neuen Kopierschutzmechanismus (DPCP = Display Port Content Protection), aber auch das von HDMI schon bekannte HDCP (High-bandwidth Digital Content Protection) wird selbstverständlich unterstützt ;). In wie weit ATI seine DisplayPort-ausgerüstete Grafikkarten auch mit gewöhnlichen DVI-Ausgängen auszurüsten gedenkt oder aber DisplayPort/DVI-Adapter beilegen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Laut wieder dem Heise Newsticker wird es nun nach dem seit 2005 eingeführten "HD ready" Siegel ein weiteres entsprechendes Siegel geben: "Full HD ready". Während ersteres nur bedeutet, daß das kleinste HD-Format 720p wiedergegeben werden kann, steht "Full HD ready" für die zwingende Wiedergabe aller drei HD-Fomate (720p, 1080i und sogar 1080p) sowie die Pflicht zur Annahme von 24 Bildern pro Sekunde – ergo so, wie die Filme auch auf den HD-Medien gespeichert sind. Damit wird High Definition TV endlich erwachsen, denn erst Fernsehgeräte und Player, welche dieses Siegel tragen, werden HD-Medien in der maximal möglichen Bildqualität wiedergeben. Natürlich hätte man das "Full HD ready" Siegel auch schon vor zwei Jahren einführen können, immerhin existieren die entsprechenden Spezifikationen schon viel länger. Aber dann hätte man dem Käufer ja auch sagen müssen, daß das kleinere "HD ready" Siegel bei weitem nicht so zukunftssicher ist wie in den letzten beiden Jahren propagandiert (und somit auch nicht zweimal abkassieren können).

Die Chip berichtet neues zur Online-Durchsuchung: Danach soll diese Maßnahme nun kaum mehr etwas mit "online" zu tun haben, vielmehr soll der Trojaner, welcher die Passwörter für verschlüsselte Dateien und Festplatten abgreifen soll, in den meisten Fällen ganz manuell installiert werden – durch einen klassischen Wohnungseinbruch ;). Zwar lehnt man die Methode, den Trojaner auch bei eMail zu verschicken und dann auf die pure Unachtsamkeit des Anwenders zu hoffen (wie es das FBI kürzlich getan hat), nicht ab, aber da das Ziel der Maßnahme zumeist sowieso in einer kompletten Kopie der Festplatten besteht und man diese am besten eben durch den direkten Zugriff auf die Hardware bekommt, bietet es sich natürlich an, auch den Bundestrojaner auf diesem Wege zu installieren.

Dabei dürfte diese OldSchool-Methode durchaus erfolgsversprechender sein als alle Angriffe über das Internet, welche in letzterer Zeit dem Bundestrojaner und der Online-Durchsuchung zugeordnet wurden, denn gegen einen direkten Zugriff auf den eigenen Rechner kann man sich nur schlecht mittels Software schützen. Zudem nimmt diese Methode auch Befürchtungen den Wind aus den Segeln, das über kurz oder lang die halbe Bevölkerung mittels der Online-Durchsuchung ausspioniert werden würde: Denn der Wohnungseinbruch ist nun im Gegensatz zu einer General-Überwachungssoftware nicht in Massenabfertigung realisierbar. Zudem fällt durch das Fehlen einer echten Online-Komponente auch die Befürchtung in sich zusammen, Vater Staat könnte die Sicherheitsanstrengungen der gesamten IT-Branche kompromitieren und damit erheblichen Schaden für den IT-Standort Deutschland verursachen.

Problematisch dürfte allerdings sein, daß es sich bei der vorgestellten Methode faktisch um eine "heimliche Wohnungsdurchsuchung" handelt – welche es nicht einfach haben dürfte, vor den Verfassungsrichtern zu bestehen. Nicht umsonst wird die derzeitige Wohnungsdurchsuchung als offene, für den Betroffenen sichtbare Maßnahme durchgeführt, schließlich wird damit natürlich das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehebelt. Sehr erschwerend kommt hierbei noch hinzu, daß die Online-Durchsuchung ja in Fällen eingesetzt werden soll, wo man nicht konkrete Straftaten aufklären will, sondern Netzwerke auszuforschen zu gedenkt. Selbst bei aller Ehrbarkeit der Absicht dürfte dies wie gesagt noch sehr interessant werden, was die Verfassungsrichter zu diesen Ideen sagen. Davon abgesehen bleibt natürlich abzuwarten, ob sich diese Informationen der Chip bestätigen lassen oder ob das BKA hier nicht eventuell ganz bewußt Nebelkerzen verstreut ;).

Shortcuts: Hard Tecs 4U berichten über eine Reihe an Radeon HD 2400 und 2600 Grafikchips, die seitens ATI mit einem fehlerhaften BIOS an die Grafikkartenhersteller abgegeben wurden. Zwar wurden wohl einige Anstrengungen unternommen, damit diese Grafikkarten nicht den Markt erreichen, ob mittels der "Rettungsaktion" allerdings wirklich alle fehlerhaften Chips zurückgenommen werden konnten, bleibt derzeit unklar. Nochmals Hard Tecs 4U bringen zudem genauere Daten zur im Herbst kommenden Generation an neuen Mainboard-Chipsätzen von nVidia für Intel- und AMD-Prozessoren. Zu erwähnen wäre hier speziell die Fähigkeiten der Chipsatz-Varianten C72-XE und C73-XE, welche drei Grafikkartensteckplätze mit PCI Express x16 bietet und damit darauf hindeutet, daß nVidia zukünftig entweder Triple-SLI oder aber normales SLI mit extra Physikbeschleuniger-Karte anzubieten gedenkt.