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News des 9. Juli 2007

Hard Tecs 4U berichten über einige doch recht interessante Preissenkungen bei AMD, mit welchen der Hersteller primär dem Marktstart von Intels Core 2 Duo E6x50 Serie mit größtenteils arg niedrigen Preisen für die DualCore-Modelle begegnen dürfte. Dem musste sich AMD natürlich anpassen und so gibt es auch beim kleineren der beiden Prozessorenbauer nunmehr DualCore-Prozessoren selbst mit hohen Taktraten zum Spottpreis. So kostet beispielsweise das schnellste DualCore-Modell in Form des Athlon 64 X2 6000+ mit 3.0 GHz Takt nur noch 178 Dollar Listenpreis. Daneben wäre noch zu erwähnen, daß AMD mit der neuen Preisgestaltung alle bisherigen "Energy Effizient" (EE) und "Energy Efficient Small Form Factor" (EESFF) Modelle gestrichen hat, als Ersatz hierfür gibt es die beiden Prozessoren im neuen Benennungsschema (Athlon 64 X2 BE-2300 und BE-2350) ...

... Natürlich dürfte es beiden Prozessorenbauern schwer fallen, auf dieser neuen Preislage noch Geld zu verdienen – was zwar für AMD aufgrund der dort noch nicht durchgehend laufenden 65nm Fertigung stärker gelten sollte, aber generell auch Intel betrifft. Gerade bei Intel sind die neuerlichen Preissenkungen durch den Marktstart von Intels Core 2 Duo E6x50 Serie schon sehr erstaunlich, weil sie eigentlich ohne Not stattfinden. Sinn machen diese Preissenkungen bei Intel nur, wenn Intel in den nächsten Monaten massiv die QuadCore-Modelle puschen wollte, weil nur diese auch jetzt noch eine Preislage haben, wo sich wirklich Geld verdienen läßt. Der Vorteil dabei wäre natürlich, daß AMD hierbei bis zum Aufkommen der ersten K10-basierenden Desktop-Prozessoren zum Jahresende unmöglich kontern kann, weil AMD derzeit einfach keine QuadCore-Modelle für den Desktop-Einsatz im Angebot hat ...

... Und diese Ausgangslage dürfte dem Intel-Marketing natürlich sehr gefallen, weil man – setzt man QuadCore auf dem Markt durch – AMD weitere Marktanteile abjagen kann, ehe AMD mit der K10-Architektur vermutlich doch kontern wird können. Nichts desto trotz sehen wir aber einige Schwierigkeiten darin, QuadCore-Prozessoren massiv im Markt durchzusetzen: Erstens einmal gibt es bei den DualCore-Modellen die höheren Taktfrequenzen zu kaufen und zweitens haben diese inzwischen einen erheblichen Preisvorteil. Unter dieser Ausgangslage einem Mediamarkt- oder Aldi-Käufer klar zu machen, das QuadCore-Modell zu nehmen, dürfte nicht ganz einfach sein. Und ausgerechnet die "Early Adopters" werden Intel hierbei weniger den Gefallen tun und zum QuadCore-Prozessor greifen, weil in dieser typischen Multiplikatoren-Gruppe eher weniger nach Äußerlichkeiten gekauft wird, sondern man durch den Kauf eines solchen Prozessors natürlich auch entsprechend mehr Leistung erhalten will ...

... Genau das können die QuadCore-Modelle derzeit aber noch nicht bieten, weil diese auf vielerlei Software-Feldern in typische MultiProzessor-Limitationen hereinlaufen. Ein gutes Beispiel hierfür sind die nur rudimentär auf DualCore-Prozessoren optimierten Spiele: Hierbei wird zumeist eine Teilaufgabe des Spiels (Gamewelt, K.I., Physik, Sound) auf den zweiten Core ausgelagert, idealerweise die am stärksten den Prozessor belastendste Teilaufgabe. Hierdurch ist immer schon eine gewisse Performancesteigerung zu erreichen, welche zwar meist meilenweit vom mittels DualCore-Modellen theoretisch machbaren 100 Prozent Performancegewinn entfernt ist – aber immerhin. Bei QuadCore-Modellen wird dieses Optimierungs-Formel aber immer schwieriger durchzusetzen, denn je stärker man die Teilaufgaben auf die einzelnen Cores schiebt, um so stärker limitiert die jeweils prozessorlastigste der einzelnen Teilaufgaben ...

... Ein einfaches Beispiel hierzu: Beansprucht Teilaufgabe 1 auf einem SingleCore-Modell 70 Prozent der Prozessorzeit und drei andere Teilaufgaben jeweils 10 Prozent, so kann man mittels eines DualCore-Prozessors, wo ein Core exklusiv an Teilaufgabe 1 herumrechnet, theoretisch 43 Prozent mehr Performance erzielen. Der Wechsel auf ein QuadCore-Modell würde in diesem Beispiel jedoch keinen weiteren Performancegewinn erbringen, denn es ist wirklich egal, ob die Teilaufgaben 2 bis 4 jeweils ihren eigenen Core bekommen, limitieren würde weiterhin die prozessorlastigste Teilaufgabe 1. Hier hilft das Aufteilen einzelner Aufgabengebiete auf die einzelnen Cores nicht mehr, sondern die einzelnen Teilaufgaben müssen so programmiert werden, daß sie für sich selber auf mehrere Core aufgeteilt werden können (multithreaded). Dies erfordert jedoch eine wirklich andere Art der Programmierung, was wohl eher eine Sache von einigen Jahren sein dürfte und kaum demnächst übers Knie gebrochen wird ...

... Sinnvoll ist dies wohl nur bei neuen Softwareprojekten – und da gerade im Spielebereich viele Fortsetzungen softwaretechnisch doch zumeist recht viel von ihren Vorgängerprogrammen mitnehmen, verschiebt sich die Einführung von multithreaded geschriebenen Spielen noch weiter nach hinten. Damit aber wird das Thema QuadCore im einzigen Softwarebereich, welcher noch wirkliche Performanceanforderungen an heutige Home-PCs stellt, noch für einige Zeit uninteressant bleiben. Vermutlich dürften AMD und Intel die QuadCore-Modelle längst über attraktive Preise und die (künstliche) Beschneidung des DualCore-Portfolios im Markt durchgedrückt haben, bevor die Spieleprogrammierer endlich nachziehen und entsprechend angepasste Software ausliefern. Für den bewußt kaufenden Bürger bedeutet dies, daß man QuadCore-Modelle im Auge behalten kann, derzeit und gerade bei der in der nächsten Zeit zu erwartenden QuadCore-Werbeoffensive jedoch nicht in Kaufhektik zu geraten beraucht – und sich besser mit schneller getakteten DualCore-Modellen zum günstigen Preis eindeckt.

Der Heise Newsticker bringt ein paar weitere Details zur nunmehr doch schon recht konkret geplanten "Online-Durchsuchung". Dabei ist durchaus positiv zu notieren, daß der richterlich zu bewilligende Antrag auf die Durchführung dieser Maßnahme vom BKA-Präsidenten oder einer seiner Vertreter kommen muß – was darauf hindeutet, daß diese Maßnahme nicht für den breitflächigen Einsatz geplant erscheint. Was natürlich – genauso wie alle anderen Regeln rund um die Online-Durchsuchung – nicht in Stein gemeißelt für alle Ewigkeiten so bleiben muß, es gibt hierbei leider eine nicht von der Hand zu weisende Historie, solcherart stark in die Grundrechte der Bürger eingreifenden Gesetze im Stil einer Salamitaktik über die Jahre maßgeblich aufzuweichen ...

... Wahrscheinlich auch aus diesem Grund streiten sich innerhalb der regierenden Großen Koalition SPD und CDU/CSU derzeit über die Online-Durchsuchung, welche bei Zustimmung der SPD im Rahmen des neuen Anti-Terrorpakets für das Bundeskriminalamt schon innerhalb der nächsten Tage verabschiedet werden könnte. Noch ziert sich die SPD allerdings, die von der CDU/CSU ausgerufene "Notwendigkeit" der Online-Durchsuchung anzuerkennen, zudem will man auch erst einmal den Spruch der Verfassungsrichter zum Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen abwarten, auf dessen Grundlage die Online-Durchsuchung bekannterweise schon jetzt möglich ist. Bleibt zu hoffen, daß man wenigstens im letzten Punkt standhaft bleibt – denn sicherlich ist es bei diesem doch äußerst heiklen Verhaben nicht verkehrt, vorher die Meinung der Verfassungsrichter anzuhören, ehe das Gesetz verabschiedet und nachträglich dann doch wieder als verfassungswidrig erklärt werden würde.