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News des 27. Juni 2007

Bei GotFrag hat man sich die Diamond Viper Radeon HD 2900 XT 1GB angesehen, die 1024-MB-Edition der Radeon HD 2900 XT. Wie bekannt, verfügt diese Karte neben dem Mehrspeicher auch noch gegenüber der standardmäßigen 512-MB-Editon der Radeon HD 2900 XT etwas abweichende Taktraten: 742/1000 MHz sind es anstatt 742/828 MHz, ergo ein um 21 Prozent höherer Speichertakt. Leider sind die von GotFrag angestellten Benchmarks nicht wirklich aussagefähig in der Frage, wie stark sich diese 1-GB-Edition nun von der normalen 512-MB-Edition absetzt, denn beide Karten wurden mit sehr unterschiedlichen Treibern "verglichen". Damit bleibt vorerst allein der Vergleich zu den nVidia-Karten, wo aber auch in diesem Fall die Radeon HD 2900 XT nichts gegen eine GeForce 8800 GTX ausrichten kann, sondern weiterhin klar hinter dieser zurückliegt.

Eine ganze Reihe von Artikeln zum Intel Core 2 Duo E6750 Prozessor läuten den Start der FSB1333-Prozessoren von Intel ein (Liste der Artikel). Allerdings konten diese Artikel dem höheren FrontSideBus keinen wirklich beachtbaren Performancegewinn bescheinigen, im Normalfall gibt es ein Plus zwischen einem und sechs Prozent. Interessanter an der Core 2 Duo E6x50 Prozessorenlinie dürften eher andere Punkte sein: So wird Intel mit dem Core 2 Duo E6850 endlich mal wieder eine neue Taktfrequenz vorstellen, welche zudem mit 3.0 GHz auch noch eine gewisse Schallmauer nimmt. Und zum anderen wird die Vorstellung dieser Prozessorenserie mit einer Absenkung der CPU-Preise insbesondere bei den DualCore-Modellen auf ein sehr käuferfreundliches Niveau einhergehen.

Gulli berichten von einem Fall, wo sich ein Forenbetreiber wegen (angeblicher) Falschdarstellung in einigen Postings mittels einer Unterlassungserklärung verpflichtet hat, zukünftig solcherart Postings zu unterbinden. Das Problem ist nun aber, daß solcherart Postings trotz eingerichteter technischer Sperren erneut vorkamen und der Forenbetreiber nunmehr gemäß der von ihm unterzeichneten Unterlassungserklärung 20.000 Euro zahlen soll. Sprich: Rechtsmittel hiergegen gibt es faktisch nicht – allenfalls könnte man im konkreten Fall ins Blaue hinein behaupten, die klagende Firma hätte aus Gewinnsucht die beanstandeten Postings selber ins Forum gesetzt, da diese nur drei Minuten online waren und trotzdem von den Rechtsanwälten der klagenden Firma gefunden wurden. Interessant sind an diesem Fall aber eher zwei andere Dinge: Erstens einmal wird hier die wirklich starke Hebelwirkung von Unterlassungserklärungen offensichtlich, welche im gewöhnlichen Abmahnungen beiliegen und primär zukünftige ähnliche Fälle verhindern sollen ...

... Im Internet bzw. konkret bei Forenbetreibern kann dieses allerdings nicht funktionieren, weil die Forenbetreiber schließlich nicht die User sind und nicht dafür die Hand ins Feuer legen sollten, was die User so alles treiben. Dieser Fall zeigt eher auf, daß Unterlassungserklärungen, welche auf das Wirken von nicht beeinflußbaren Dritten (den Foren-Usern) zielen, schlicht abgeschafft gehören (am besten gesetzlich) und daß man sich als Foren- oder Blogbetreiber für die Zwischenzeit auf keinen Fall dazu hinreißen lassen sollte, eine solche zu unterzeichnen. Und zweitens wird klar, daß selbst technische Sperren keinen wirklichen Schutz gegenüber mißbeliebigen Postings bieten können. Man muß hierbei sehen, daß es im Fall von rechtlich beanstandbaren Postings nicht wie bei Spam-Postings darum geht, einen möglichst großen Teil davon nicht ins Forum zu lassen ...

... Dieses Prinzip gegen Spam-Postings ist auf rechtlich beanstandbare Postings überhaupt nicht anwendbar, denn dort interessiert nicht, ob eine Million davon abgewehrt wurden – sondern nur, daß eines dann trotzdem durchgekommen ist. Was auf die Praxis übertragen bedeutet: Technische Filter mögen eine Hilfe sein, aber um wirklich sicher zu gehen, muß immer noch ein Mensch alle Postings ansehen – und zwar bevor diese ins Web gelangen. Wie dieses bei großen Foren mit einigen Tausenden oder auch Zehntausenden Beiträgen am Tag funktionieren soll, ist damit natürlich noch nicht gesagt. Diesen Punkt dürften sich aber gern alle diejenigen Richter und Rechtsanwälte überlegen, welche in ihrer Weisheit eben solche "Schutzmaßnahmen" für Internetforen fordern ;).