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News des 5. April 2007

Ein weiterer Vorab-Test zu den kommenden nVidia-Grafikkarten ist bei Au-Ja! zu finden – welche das wohl außergewöhnliche Glück hatten, in einem Computerladen eine offenbar vorfristig ausgelieferte GeForce 8600 GTS seitens Club3D zu finden. Zu den Innereien des G84-Chips machten Au-Ja! leider keine weiteren Angaben – bis auf das die GeForce 8600 GTS als mit 48 Shader-Einheiten bestückt beschrieben wird. Dies beißt sich etwas mit den bisherigen Angaben, welche die GTS-Version mit 64 und nur die GT-Version mit 48 Shader-Einheiten sahen. Was hiervon richtig ist, wird sich aber wohl erst am 17. April bestätigen lassen. Seitens Au-Ja! hat man eher auf Benchmarks gegen eine Radeon X1950 Pro und eine GeForce 7900 GT gesetzt ...

... Dabei konnte die GeForce 8600 GTS unter dem wohl typischsten Anwendungsfall einer Auflösung von 1280x960/1024 samt 4x Anti-Aliasing und 8x anisotropen Filter nur unter Riddick und Stalker einen klaren Vorsprung gegenüber den beiden genannten anderen Karten verbuchen, währenddessen die Ergebnisse unter Unreal Tournament 2004 (wohl aufgrund CPU-Limitierungen) gleichauf liegen und die GeForce 8600 GTS unter F.E.A.R., Doom 3 und Gothic 3 teilweise erheblich von den beiden anderen Karten abgehängt wird. Gegenüber dem gestern besprochenen Test seitens IT.com, welcher doch Anlaß zur guter Hoffnung gab, ist dies eher arg enttäuschend, weil letztlich nicht einmal die Vorgänger-Generation von nVidia geschlagen wird ...

... Zwar ist die GeForce 7900 GT inzwischen ausgelaufen, womit die letzten noch vorhandenen Angebote keine marktfähigen Preise mehr aufweisen, aber generell kann man die GeForce 7900 GS in der Performance der GeForce 7900 GT fast gleichsetzen – und diese Karte ist derzeit auch schon für um die 150 Euro zu bekommen. Um eine Marktchance zu haben, muß die wohl für 200 Euro antretende GeForce 8600 GTS somit mindestens die GeForce 7900 GS schlagen – was bedeutet, das man zur GeForce 7900 GT mindestens einen Performance-Gleichstand erzielen muß. Dies wird derzeit jedoch offensichtlich nicht erreicht. Natürlich ergibt sich die Chance, das nVidia am Launchtag mit optimierten Treibern noch einmal gut aufholen kann – allerdings ist der Rückstand teilweise ziemlich hoch, die Aufgabe also nicht gerade klein.

Der Heise Newsticker berichtet zu der auch in der Schweiz geplanten Online-Durchsuchung sowie präventiven Telekommunikations-Überwachung. Damit ist von den großen deutschsprachigen Ländern bislang nur die Republik Österreich ohne konkrete Bestrebungen für eine Online-Durchsuchung – auch wenn das Thema dort genauso schon diskutiert wird. Beachtenswert im konkreten Fall ist zudem die Offenheit einiger Befürworter der Online-Durchsuchung in der Schweiz: So sollen die geplanten neuen Maßnahmen "ausdrücklich auch gegen Personen ermöglicht werden, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht". Ergänzenderweise muß hier dazugesagt werden, daß dies jedoch auch in Deutschland der Fall ist, denn die Geheimdienste betreiben nun einmal in aller Regel nur Vor- und Umfeldaufklärung und haben mit der Aufklärung oder Aufdeckung von Straftaten primär nichts zu tun ...

... Weiterhin sehr bemerkenswert ist der Einwand des schweizer Datenschutzbeauftragten genau zu diesem Punkt: So brachte er zur Sprache, daß der in der Schweiz auch für die Geheimdienste vorgesehen Richtervorbehalt in jenen Fällen völlig obsolet wird, wo den Überwachungsobjekten keine konkrete Straftat vorgeworfen wird. Schließlich können die ermittelnden Behörden dem Richter dann zur Prüfung keinerlei handfeste Indizien für eine Straftat vorlegen. Das, was eigentlich den Sinn eines Richtervorbehalts ausmachen sollte, nämlich die unabhängige Prüfung von vorhandenen Fakten, würde damit komplett ausgehebelt, weil sich der prüfende Richter auf die (subjektiven) Einschätzungen von Geheimdienststellen verlassen müsste, welche nun einmal weit entfernt von gerichtsfesten Fakten sind. Auch hier gilt anzumerken: Selbstverständlich gilt diese Problematik genauso auch für die in Deutschland geplante und womöglich schon stattfindende Online-Durchsuchung, sofern sie von Geheimdiensten durchgeführt wird.

Der Heise Newsticker berichtet zudem über weitere Proteste der Internet Service Provider gegenüber den Kosten der geplanten Telekommunikationsvorratsdatenspeicherung, welche der Staat vollständig auf die ISPs abzuwälzen gedenkt. Unklar ist hier jedoch, wieso die Branchenverbände diesbezüglich nicht aggressiver die verfassungsrechtliche Keule schwingen – schließlich wäre es arg zu bezweifeln, daß vor dem Verfassungsgericht die Abwälzung von Kosten für klar hoheitliche Aufgaben auf Privatunternehmen durchkommen kann. Dies wäre denn auch sehr im Sinne der Kunden jener Privatunternehmen – nämlich den Internet-Nutzern: Denn erst wenn der Staat seine Überwachungsvorstellungen selber finanzieren und dafür Lücken im Haushalt finden (oder neu aufmachen) muß, ergibt sich eine ernsthafte Diskussion darüber, was wirklich notwendig und was verzichtbar an den Vorstellungen zur präventiven Überwachung der Internetnutzer ist.

Und letztlich sei (etwas außerhalb des eigentlichen Themenfelds von 3DCenter) noch auf eine Meldung der Frankfurter Rundschau verwiesen, welche belegt, welchen Geistes Kinder heutige "Verfassungsschützer" in den großen europäischen Demokratien durchaus sein können (es sei auch angemerkt, daß man aus einer einzelnen Meldung natürlich keinen Automatismus machen kann). Ob man angesichts dieses drastischen Rechtsbruchs (im Einzelfall) durch offizielle "Sicherheitsorgane" noch weitere Vollmachten für eben diese verlangen kann, sei an dieser Stelle gar nicht beurteilt – Gedanken sollte man sich allerdings auf jeden Fall (und sicherlich vorrangig) über neue Regelungen machen, welche derart Macht- und Amtsmißbrauch auch in Zeiten des "Krieges gegen den Terror" effektiv verhindern können. Was sicherlich nicht sein kann, ist immer mehr Macht in die Hände von diversen Staatsorganen zu legen, und auf der anderen Seite die Absicherung gegen den Mißbrauch dieser Macht nicht ebenfalls gleichwertig aufzurüsten.