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News des 23. März 2007

Gemäß The Inquirer soll der R600-Chip von ATI nunmehr am 23./24. April in Tunis groß gelauncht werden, zudem werden an diesem Tag wohl auch die LowCost-Ausführung RV610 und die Mainstream-Ausführung RV630 vorgestellt. Wie es danach mit der Verfügbarkeit an Karten aussieht, ist nicht bekannt, zumindestens bei den LowCost- und Mainstream-Ausführungen kann man angesichts einiger auf der CeBIT zu sehender Vorserienexemplare allerdings zuversichtlich sein. Eine ähnliche Zuversicht bezüglich des R600 ist derzeit allerdings kaum angebracht, da frühere Berichte zum Lauchtermin eine eher schwache Lieferfähigkeit und dann erst zur Mitte des Mai eine ausreichende Lieferfähigkeit vermeldet haben.

Die ComputerBase hat einen ersten Benchmark-Wert zu Asus' XG Station: 4493 3DMarks soll die verbaute GeForce 7900 GS im 3DMark05 erzielt haben. Leider gibt es zum benutzten Asus U5 Notebook keine genaueren Daten – und es da dieses Notebook in reichlich Konfiguationen gibt, könnte da mehr oder weniger jeder Prozessor dringesteckt haben. Allerdings kommt eine GeForce 7900 GS mit einem Core 2 Duo E6300 auf ungefähr 8000 3DMarks, eine in einem Notebook eingebaute GeForce 7900 GS (mit dann allerdings niedrigeren Taktraten) soll auf 6300 3DMarks kommen. Insofern sind die seitens der XG Station gemessenen 4493 3DMarks arg enttäuschend. Sicherlich verhilft man dazu vielen Notebooks (bei Benutzung eines externen Monitors) zu einer sehr deutlich höheren Spieleleistung, allerdings wird das Potential der GeForce 7900 GS doch auch erheblich verschenkt.

Nach Informationen des Spiegels hat das bundesdeutsche Innenministerium bestätigt, daß die bundesdeutschen Geheimdienste BND, VS und MAD befugt sind, eine Online-Durchsuchung schon jetzt auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage durchzuführen. Die entsprechenden Geheimdienstgesetze kennen zwar die Online-Durchsuchung nicht explizit, lassen aber große Interpretationspielräume, welche das Innenministerium hiermit offensichtlich zu nutzen versucht. Eine Auskunft, ob und in welchem Umfang die Online-Durchsuchung bereits genutzt wird, gab das Innenministerium allerdings nicht – dies unterliegt der den Geheimdiensten vorbehaltenen Geheimhaltung. Die fehlende explizite Rechtsgrundlage bedeutet zudem aber auch, daß keine wirklichen Einschränkungen wie ein bindender Richtervorbehalt existiert ...

... Es gibt für die Geheimdienste zwar das (geheim tagende) Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) – jenes wird in aller Regel aber erst im Nachhinein informiert, was nicht dasselbe wie eine vorherige Prüfung durch einen Amtsrichter darstellt. Doch auch unabhängig davon, ob die Online-Durchsuchung derzeit von den bundesdeutschen Geheimdiensten schon durchgeführt wird oder nicht, muß klar gesagt werden, daß dieses Ermittlungsinstrument in den Händen von Geheimdiensten nichts mit einer angeblichen Verbrechensbekämpfung zu tun hat: Die Geheimdienste betreiben per Definition Gesinnungsschnüffelei, strafrechtliche Ermittlungen sind dagegen Aufgabe der polizeilichen Dienste. Insofern läßt sich die Online-Durchsuchung durch Geheimdienste eben nicht mit der Aufklärung von Straftaten begründen – was allerdings das derzeit vorgebrachte Hauptargument pro der Online-Durchsuchung darstellt ...

... Wenigstens gibt es von anderer Seite diesbezüglich mal (passabel) gute Nachrichten: Wie unter anderem die FutureZone berichtet, wollen die Hersteller von Antiviren-Software keine Ausnahmen für den Bundestrojaner in ihren Programmen machen. Allerdings betonen die Hersteller auch, daß falls die Macher des Bundestrojaners "ihre Hausaugaben gemacht hätten", es für die Antiviren-Software eher unmöglich sein wird, den Bundestrojaner sofort zu erkennen. Man spricht damit ein mittlerweile enormes Problem im Sicherheitsbereich ein, nämlich das einmal erkannte Schadsoftware durch nur geringfügige Modifikationen am Code sehr schnell wieder unsichtbar für Scanner-Software gemacht werden kann. Im Endeffekt erkennen somit fast alle Antiviren-Programme nur schon bekannte Schadsoftware und haben gegen brandneue Schadsoftware keine wirkliche Chance – auch wenn das die Hersteller selten so offen zugeben.

Shortcuts: Die PC Games Hardware berichtet von weiteren Solid State Disks: So will der Hersteller Adtron gar bis auf 160 GB hinaufgehen – allerdings zum mehr als satten Preis von 8000 Dollar. Gemäß der ComputerBase will Apple angeblich zukünftig auch mit AMD zusammenarbeiten, was ein harter symbolischer Schlag für Intel wäre. Nochmals die ComputerBase berichtet von einer weiteren GeForce 7900 GS auf AGP, diesesmal vom Hersteller Gainward. Zur GeForce 7900 GS (und GeForce 7950 GT) auf AGP seitens des Herstellers XFX hatten wir bereits letzte Woche berichtet, inzwischen gibt es auch von dieser Bilder. Über eine neue interessante passiv gekühlte Karte berichtet die PC Games Hardware: Danach will MSI eine passiv gekühlte Radeon X1950 Pro mit gleich 512 MB Speicher in den Markt bringen.