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News des 2. Februar 2007

Der Heise Newsticker berichten von einem neuem Pentium-Prozessor, welchen Intel für das Mobile-Segment bringt. Dabei handelt es sich dem offiziellen Namen nach um einen "Pentium DualCore T2060" mit 1.6 GHz – was sich erst einmal nach dem alten Pentium D mit Netburst-Architektur anhört, irritierenderweise jedoch auf einen Prozessor auf Basis der Core-1-Technologie hinausläuft, sprich ein DualCore-Prozessor mit Yonah-Kern. Auch auf dem Desktop-Markt wird Intel den "Pentium"-Markennamen für Abkömmlinge der Core 2 Serie "mißbrauchen", so sollen im Juni mit den Modellen Pentium E2140 und E2160 DualCore-Prozessoren (und nicht SingleCore-Modelle, wie am Dienstag fälschlicherweise berichtet) auf Core-2-Basis erscheinen.

Wie Golem ausführen, erlaut eBay Deutschland den Handel mit virtuellen Gütern im Gegensatz zu eBay USA weiterhin. Als Grund hierfür wird explizit die differiende Rechtslage angegeben – was, da es sowohl in Deutschland als auch in den USA derzeit keine spezifischen Gesetze zum Thema gibt, nur darauf hinauslaufen kann, dass damit die unterschiedliche Auslegung der "Nutzungsbedingungen" der diversen Online-Spiele gemeint ist: Während sich die Spiele-Anbieter zwar weltweit gern das totale Eigentum an durch den Spieler erzeugten virtuellen Gütern in den Nutzungsbedingungen festschreiben lassen (und damit vielerorts auch durchkommen), dürfte diese Passage in Deutschland schlicht automatisch ungültig sein ...

... Zwar ist es korrekt, dass – wie auch Golem ausführen – in China derzeit eine ganze Industrie existiert, welche professionell und unter für die Arbeitnehmer zum größten Teil unwürdigen Bedingungen solche virtuellen Güter erstellt – andererseits ist ja auch niemand gezwungen, sich solcher Quellen zu bedienen (mit denen man sich beispielsweise ja auch den Spielspaß kaputtmachen kann). Klar muß in diesem Punkt aber auch sein, dass solche Auswüchse es nicht rechtfertigen, wenn in der westlichen Welt erwachsene Personen untereinander virtuelle Güter handeln wollen, welche sie unter dem Einsatz ihrer (schließlich schon bezahlten) Spielzeit auf die eine oder andere Weise selber erschaffen haben.

Der Heise Newsticker hat sich mit den derzeit massiv kursierenden eMails mit angeblichen Ermittlungsverfahren des BKAs beschäftigt, hinter welchen natürlich ein Trojaner steckt. Dabei ergab sich ein interessantes Detail: Und zwar wurde der Trojaner nicht in eine ZIP-Datei verpackt, um die Outlook-Beschränkungen bei ausführbaren Dateien zu umgehen, sondern direkt als EXE angehängt. Damit kamen die User beim Starten dieses Anhangs allerdings in den Genuß der üblichen Microsoft-Warnmeldungen – und da sich trotzdem wieder jede Menge User infiziert haben dürften (dass diese Spam-Mail leider doch ernst genommen wird, beweisen allein die überlasteten Telefonleitungen des BKAs), bedeutet dies nur, dass man mit Warnmeldungen allein keine wirkliche Sicherheit erreichen kann ...

... Und dies ist nun nicht nur für diesen speziellen Fall interessant, sondern gibt vor allem auch deutliche Hinweise auf den realen Nutzen solcher "Sicherheitsfeatures" wie dem User Account Control (UAC) von Windows Vista: Letztlich besteht dessen "Schutzfunktion" ja auch aus nichts anderem als zusätzlichen Warnhinweisen. Wenn diese aber schon in vorgenanntem konkreten Fall bei Windows XP ignoriert werden, ist arg zu bezweifeln, dass (bei einer gewissen, aber großen Anwenderschicht) eine weitere Zunahme der Warnhinweise irgendetwas bewirkt. Es könnte sogar glatt das Gegenteil eintreffen, dass nämlich eine Zunahme der Warnhinweise dazu führt, dass diese durch den User zunehmend ignoriert werden (oder das UAC gleich ganz abgeschaltet wird) ...

... Zwar ist Microsoft nicht direkt für dieses Fehlverhalten der Nutzer in Verantwortung zu bringen, andererseits lässt sich aber auch sagen, dass man nicht eine Funktionalität als "Sicherheitsfeature" bewerben kann, welche nur in der Theorie, nicht aber in der Praxis eine weitere Sicherheit bringt. Und wenn der Einwurf gestattet sei: Sicherheit bringen solcherart weitere Warnmeldungen nur für Microsoft selber – man kann nämlich bei zukünftigen durchs Web schwappenden Wurmmwellen immer kühn behaupten, dass der Fehler schließlich vom User ausgeht, wenn jener die Warnmeldungen ignoriert. Dass Microsoft mit seinen Consumer-Betriebsssystemen aber mit jeder Menge wirklich unerfahrenen Usern zu tun hat und man denen beim Thema Sicherheit etwas besseres als schlicht nur mehr Warnmeldungen (die die User teilweise gar nicht verstehen) an die Hand geben sollte, liegt eigentlich auf der Hand.

Shortcuts: Gemäß Hard Tecs 4U wird der 45nm Penryn-Core von Intel nun doch ohne HyperThreading antreten. Dafür soll jedoch die der aktuellen Core-2-Prozessorenarchitektur nachfolgende Nehalem-Prozessorenarchitektur über eine "Multi Threading Technology" verfügen – ohne dass zu dieser bislang genaueres bekannt wäre. WinFuture berichten von einer nVidia in den USA möglicherweise drohenden Klage wegen der bislang fehlenden Direct3D10-Treiber für Windows Vista ;). Keine wirkliche Antwort erhielten The Inquirer auf die Frage, ob man bei Intel an Grafikchips arbeiten würde, die auch auf extra Grafikkarten eingesetzt werden können. Allerdings kann man es auch so deuten: So lange es kein Dementi gibt, denkt Intel zumindestens in diese Richtung hin. Und letztlich noch eine weitere kleine Korrektur zu den News vom Dienstag: Natürlich gibt es ein Mainboard mit vier Grafikkarten-Steckplätzen – das Asus P5W64 WS Professional. Ob man daraus allerdings einen Markt von Mainboards mit installierten vier Grafikkarten ableiten kann, wird sich noch zeigen müssen.