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News des 29. Januar 2007

Wie Hard Tecs 4U vermelden, wird der in 45nm gefertigte Penryn-Core von Intel als Fortsetzung der bestehenden Core 2 Duo Serie wieder über ein mit der Core-Prozessorenarchitektur eigentlich schon abgeschafftes Feature verfügen: HyperThreading kehrt zurück. Inwiefern dies allerdings sinnvoll ist, lässt sich sicherlich heftig diskutieren: Schließlich kam HyperThreading seinerzeit auf dem Pentium 4 zum Einsatz, um zum einen mehrere Cores wenigstens simulieren zu können – was aber mit den heutigen MultiCore-Prozessoren gar nicht mehr nötig ist. Und der andere Grund war, das man mittels HyperThreading die teilweise unterausgelasteten Recheneinheiten des Pentium 4 besser ausnutzen konnte ...

... Dies dürfte aber aufgrund der veränderten Core-Prozessorenarchitektur heutzutage auch keine großen Gewinne mehr abwerfen und zudem ab DualCore-Prozessoren sowieso generell zwecklos sein: Mit HyperThreading hat man ja letztlich nur ausgenutzt, dass man Windows insgesamt etwas schneller lief, wenn man die Hintergrund-Anwendungen auf den zweiten logischen Prozessor auslagerte. Dies passiert bei DualCore-Prozessoren jedoch schon automatisch durch den zweiten vorhandenen Core – eine weitere Steigerung dieses Effekts ist weder durch QuadCore noch durch HyperThreading möglich. Natürlich dürfte HyperThreading bei diverser auf dieses Feature angepasster Multimedia-Software wiederum einige Leistungsvorteile aufzeigen können, doch abseits davon ist HyperThreading beim Core 2 Duo ein eigentlich eher verzichtbares Checklisten-Feature.

Wie Slashdot berichten, will eBay künftig keinerlei Auktionen zu virtuellen Gütern aus Online-Spielen mehr zulassen. Technisch bedient man sich dazu einer Passage aus den eBay-Regularien, welche für den Verkauf von digitalen Gütern vorschreiben, dass der Verkäufer das Eigentum an den "darunterliegenden" intellektuellen Rechten haben oder aber vom Eigentümer dieser Rechte eine Verkaufsgenehmigung besitzen muß. Diese Passage ist natürlich der übliche Gummi-Paragraph, mit welchem sich alles oder nichts ausschließen lässt: Denn nirgendwo wird definiert, wie weit die "darunterliegenden" Rechte gehen. Allerdings geht es eBay hier natürlich weniger um Rechtssicherheit für die Kundschaft, sondern zuerst für sich selber – und indem man alle entsprechenden Auktionen ausschließt, verliert man zwar potentiellen Umsatz, begibt sich jedoch nicht in die Gefahr von größeren Rechtsstreitigkeiten ...

... Denn obwohl einige Anbieter von Online-Spielen inzwischen den Verkauf von Items etc. in der realen Welt für reales Geld zulassen, sträuben sich viele andere Hersteller noch dagegen und gehen gegen entsprechende Anbieter und damit auch die eigenen Nutzer energisch vor. Dies wirft dann regelmäßig die Frage nach dem Eigentumsrechten an virtuellen Gütern in Online-Spielen auf, welche derzeit noch fast immer zugunsten der Spiele-Anbieter ausgeht. Dies könnte sich aber ändern, ganz besonders wenn entsprechende Fälle auch in Deutschland auftauchen. Denn hierzulande dürften die entsprechenden Passagen in den Nutzungsbestimmungen der Spiele glatt unwirksam sein (während man in den USA da noch wirklich jeden Mist reinschreiben kann, der dann auch rechtswirksam wird): Denn schließlich sind es allein die Spieler, welche sich die virtuellen Güter erkämpfen, erhandeln oder aufbauen ...

... Möglicherweise wird es noch einige Zeit dauern, aber am Ende dürfte hier sicherlich eine Rechtssprechung stehen, welche das Eigentum an virtuellen Gütern demjenigen gibt, welcher diese letztlich erzeugt – und nicht demjenigen, der "nur" die technische Plattform dafür zur Verfügung stellt. Momentan retten sich die Spiele-Anbieter zumeist noch mit dem Verweis auf das geistige Eigentum, welches sie an den virtuellen Gütern besitzen – der Gag daran ist nur, dass durch einen Verkauf des virtuellen Guts sich absolut nichts an diesem sicherlich rechtmäßigen geistigen Eigentum ändert. Bis zu einer (offensichtlich notwendigen) gesetzlichen Regelung dieses Themas dürfte die allgemeine Rechtsunsicherheit allerdings weiter bestehen bleiben und einige der Spiele-Anbieter weiterhin ungestraft wie der Elefant im Porzellanladen gegenüber der eigenen (zahlenden) Kundschaft auftreten.

Laut dem Heise Newsticker geht Microsoft-Mastermind Bill Gates davon aus, dass das Internet-Fernsehen in fünf Jahren zu einer erheblichen Kraft herangewachsen sein wird. Damit ist jedoch nicht die Verteilung regulärer TV-Programme über das Internet gemeint, sondern eher die Abkehr vom starren herkömmlichen Fernsehprogramm hin zu einem vom Nutzer selber zusammengestellten Programm, welches zum größten Teil von den Inhaltsproduzenten direkt über das Internet vertrieben wird. In den USA werden schließlich schon einige populäre Fernsehserien direkt und mehr oder weniger zeitgleich zur TV-Ausstrahlung auch über das Internet vertrieben – dies könnte der Einstieg in eine Entwicklung sein, welche die bislang bekannte (und so teilweise seit Jahrzehnten bestehende) Fernsehlandschaft grundlegend umkrempeln könnte ...

... Interessant ist diese Zukunftsvision aber auch aus dem Aspekt heraus, was Microsoft in dieser für Intentionen verfolgt: Genau hiermit scheint offenbar der eigentliche Grund für die ganzen DRM-Anstrengungen in Windows Vista gefunden zu sein. Bisher ging man hierzu immer noch davon aus, dass damit die kommenden HD-Formate geschützt werden sollen, was sicherlich auch mit ein Grund sein dürfte. Viel interessanter wird es aber doch, wenn sich Microsoft nicht nur als zukünftige Abspielplattform für Filme sieht, sondern gleich als Abspielstation für das komplette Fernsehprogramm im Zeitalter des Internet-Fernsehens. Denn dies benötigt zweifellos DRM, die Möglichkeit der Rückkoppelung zum User (und es sei nur, um das DRM auf den neuesten Stand zu bringen) und natürlich eine schnelle Internet-Verbindung – alles, was nur ein PC mit einem DRM-verdongelten Betriebssystem bietet, jedoch kein herkömmlicher Player oder eine Settop-Box. Sollte die Microsoft-Version aufgehen, würde in einiger Zeit ein PC mit Windows-Betriebssystem zum unverzichtbaren Gerät in jedem Haushalt, welches das dann laufende "echte" Internet-Fernsehen nutzen will.